Betreff: Betreiber verdoppelt Erträge dank EEG
Liebe Mitstreiter,
die Denker & Wulf AG führt in ihrem Konzernabschluss für das Jahr 2015 unter dem Punkt "Erläuterung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung" unter anderen folgende Positionen auf:
Stromerlöse: 13,9 Millionen Euro
Ertragsausfall Windkraftanlagen: 12,3 Millionen Euro
(siehe Anhang, Ouelle: www.bundesanzeiger.de)
Wir Bürger zahlen also doppelt: zum Ersten als Stromkunden und zum Zweiten fast noch einmal den gleichen Betrag als Steuerzahler, denn die im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgeschriebenen Ausfallvergütungen werden aus Steuergeldern finanziert.
Nur zur Erinnerung: Ausfälle entstehen immer dann, wenn die Netze überlastet sind und der Strom nicht eingespeist werden kann. Entweder stehen die Windräder dann still, oder die Energie wird an die Nachbarn verschenkt. Im schlimmsten - und keineswegs seltenen (!) - Fall wird der Strom an Indutrieunternehmen abgegeben, die ihn nicht etwa bezahlen, sondern ihrerseits für die Abnahme auch noch Gelder erhalten - Steuergelder.
Die Denker & Wulf AG ist nur eines von vielen Beispielen. Seit 1.1.2017 gelten dank der EEG-Erneuerung zwar modifizierte Regelungen, aber wer bis zum 31.12.2016 eine Genehmigung erhielt und innerhalb der nächsten zwei Jahre ans Netz geht, kommt für weitere zwanzig Jahre in den Genuss der fürstlichen Vergütung - und zwar auf unsere Kosten. Gleiches gilt natürlich für bereits bestehende oder just repowerte Windkraftanlagen bis zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit.
Nur mal zur Info.
Gruß Matzi