Nach Modernisierung eines Bestandsbhkw EEG Umlage fällig ??

  • Hallo ich habe Ende 2015 noch eine 50% Modernisierung meines Senertec Dachs beauftragt und anbezahlt . Aufgrund von Lieferschwierigkeiten von Senertec wurde die Anlage erst im Februar 2016 modernisiert.


    Die BAFA hat die Anlage als hocheffiziente modernisierte KWK-Anlage (§ 5 Abs.3 S.1 ,1. Altern.KWKG aF ) zugelassen.


    Ich bekomme 5,41Cent KWK Zuschlag.


    Der Energieversorger hat mir allerdings auch die EEG Umlage berechnet sowie eine "reduzierte EEG Umlage gem.§61 Abs.1 Satz1 Nr.1 EEG für hocheffiziente KWK-Anlagen"...... :?::?::?:


    Ist das Rechtens???

  • Moin,

    Der Energieversorger hat mir allerdings auch die EEG Umlage berechnet sowie eine "reduzierte EEG Umlage gem.§61 Abs.1 Satz1 Nr.1 EEG für hocheffiziente KWK-Anlagen"

    Wenn ich Dein Wörtchen sowie richtig interpretiere sollst Du volle und reduzierte Abgabe zahlen ?! Das geht ganz sicher nicht für ein und denselben Strom!



    Um Deine Frage zu beantworten :



    Betreibst Du den Dachs a) im EFH oder b) im MFH



    wenn a) hast Du dem NB mitgeteilt das Du einen Ausnahmetatbestand §61a-d in Anspruch nehmen möchtest ?? Wenn Ja welchen?



    wenn b) welche Zähleranordnung hast Du?



    mfg

  • Einfamilienhaus.....§61 d habe ich dem Versorger mitgeteilt....
    Ich habe direkt hinter dem BHKW einen geeichten Zähler für die Gesammtproduktion und danach den Haupteinspeisezähler der den eingespeisten (verkauften)Strom misst.


    Der Energieversorger stellt sich noch ein wenig "bockig"....??

    Gruß filou

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  • Ich habe dem Versorger den kompletten Paragraphen 61,incl.Ausnahmen, zu gemailt..Er hat sich wohl das richtige raus gesucht..denn die Rechnung wird storniert. :)
    Ich frage mich nur weshalb er mir nur den §61 genannt hat ohne den Ausnahmetatbeständen?? :thumbdown:

    Gruß filou