Anfängerfrage:
Kann man nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und dem FA anhand von Investition und laufender Kosten beweisen, dass man mit dem Verkauf von Strom keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt? Dadurch keine Ertragssteuer?
Und keine Umsatzsteuer aufgrund Jahresumsatz (weit) unter 17.500€ / Jahr?
Bei der hohen Anfangsinvestition und der geringen Vergütung pro kwh Strom muss das doch möglich sein?! Keine Totalgewinnabsicht etc.
Analog wird bei den momentan geringen Vergütungen im PV-Bereich offenbar in der Richtung gearbeitet:
SDR_PR_PV-ohne-FA_150313aho_SKF.pdf
..wenn das alles Quatsch ist: Siehe erstes Wort meines Beitrages.
..wenn das schon andernorts im Forum diskutiert wurde: Bitte nachsichtig sein und löschen.
..wenn das im KWK-Bereich zur Disposition steht: Ich freue mich über Antworten.
(In 4 Wochen kommt bei mir PV aufs Dach und Nano-KWK in den Keller...)