Hauptverteilung Strom und bilanzielle Durchleitung tatsächlich realisieren

  • Wir errichten eine Hauptverteilung Strom und bilanzielle Durchleitung.


    Der Netzbetreiber schickte mir nun folgende Mail und weil ich letztendlich die Variante 3 bauen will und fast fertig habe, bleibt nun die Frage:
    Wer rechnet das nun ab, wenn der Netzbetreiber keine Kenntnis davon hat, wie das zu machen ist?
    Die "Querulanten"-Mieter bzw. die, die noch in ihrem 24-Monate-Vertrag drin stecken erhalten weiterhin ihre Stromrechnung laut Zählerstand vonihrem bisherigen Stromanbieter und ich erhalte die Rechnung laut Verbrauch für den 2-Richtungszähler von meinem Stromanbieter.
    Wie kann ich meinem Stromanbieter verläßlich beibringen , dass er die Verbräuche von den dahinter angeordneten Mieterzählern mit Fremdanbieter abziehen?




    Sehr geehrter Herr ,


    die Unterlagen sind jetzt vollständig, ich habe eine Netzbewertung durch die zuständigen Kollegen beauftragt.


    Bezüglich des Zähl- und Abrechnungskonzeptes möchte ich Ihnen noch ein paar Erläuterungen geben.


    • Bei Variante 1 werden sämtliche vorhandene Zähler der MITNETZ-STROM demontiert. Stattdessen wird eine zentrale Übergabemessung (Z1) für die gesamte Kundenanlage neu errichtet. Die Dimensionierung, Planung und Errichtung des Zählerplatzes erfolgt im Auftrag des Kundenanlagenbetreibers. Die Erzeugungsmenge des BHKW ist über einen Erzeugungszähler (Z2) zu erfassen. Hierbei ist §14 des KWKG 2016 zu beachten. Der Zähler Z2 wird für die Vergütung des KWK-Zuschlags und für die Ermittlung des Selbstverbrauchs (zur EEG-Umlage) benötigt. Die Abrechnung der Letztverbraucher (Mieter) erfolgt hier durch den Kundenanlagenbetreiber (Hausservice Sperling).
    • Variante 2 funktioniert analog wie Variante 1. Nur verbleiben hier Mieter im jetzigen Zustand, d.h. Versorgung über einen Lieferanten aus dem öffentlichen Netz. Die vorhandenen Zähler des Messstellenbetreibers (MITNETZ-STROM) bleiben für diese Mieter erhalten.
    • Gibt es bei den Varianten 1 und 2 klare Trennungen bei den Zählungen und Abrechnungen zwischen Netzbetreiber/Lieferant und Kundenanlagenbetreiber und Letztverbraucher, wird auf diese Trennung bei Variante 3 verzichtet. Dafür müssen die Zählwerte über Differenzen und Summen der Strommengen berichtigt werden. Wie das funktionieren soll, ist an dem anhängenden Beispiel erläutert. Verluste spielen hierbei keine Rolle.


    Für den Teil der Abrechnung bin ich dann nicht mehr zuständig, wie das im Detail gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Wie kann ich meinem Stromanbieter verläßlich beibringen , dass er die Verbräuche von den dahinter angeordneten Mieterzählern mit Fremdanbieter abziehen?

    Moin ich rate Dir dazu einen Messstellendienstleister besser noch einen Messstellenbetreiber zu beauftragen.


    Ansonsten lies das hier mal durch und schau ob es bei der Mitnetz ein ähnliches Formular zum download gibt. Achtung der Beitrag ist schon etwas älter zb. wird es wohl kein SLP in Deiner Neuanlage geben.


    https://www.bhkw-infothek.de/n…w-abrechnungsproblematik/


    Grüße

  • Hallo,


    ein Messstellenbetreiber brauchst du nicht. Auch dein Stromlieferant ist für den Abzug der Marktteilnehmer nicht zuständig. Dies muss in diesem Fall
    der Messstellenbetreiber des 2 Richtungszählers machen - bei dir Mitnetz. Er darf nur die um die Marktteilnehmer bereinigten Werte
    an den Energielieferanten weitergeben.


    Wir haben das bereits 100 fach realisiert. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die Marktteilnehmer am Ende des Jahres doch nicht abgezogen werden.
    In diesem Fall geht immer ein Einschreiben an den Energielieferanten und den Messstellenbetreiber, dass die Rechnung so lange nicht bezahlt wird, bis sie
    richtig ist. Wichtig ist weiter, dass du Grundsätzlich alle Zähler abliest um im Zweifelsfall die Werte selbst vorliegen zu haben.


    Grüße Steffen

  • Ich konnte inzwischen alle Mieter für meinen Anschluss überzeugen, so dass ich mit der Durchleitung nichts bauen muss. Dafür fällt Mitnetz immer wieder eine neue " Voraussetzung" ein, die erst vorliegen muss..........., erst die schriftliche Zustimmung aller Mieter- nachdem ich die nun vorgelegt habe, soll es jetzt eine Sondervereinbarung sein, die ich erst abschließen muss und die sie mir "bald " zusenden wollen..............


    Ich werde weiter berichten, wie es voran geht!

  • Moin,

    soll es jetzt eine Sondervereinbarung sein, die ich erst abschließen muss

    bitte diesen Vertrag genauestens durchlesen, nicht das Du Dich damit verpflichtest als MSB am GPKE teilzunehmen und alle Daten mit teurer Spezial Software liefern mußt.


    Grüße

  • Nun ist die Anlage endlich im richtigen Betrieb, der 2-Richtungszähler von Discovergy kam nach einiger Wartezeit auch und zählt nun alles. Den Erzeugerzähler habe ich von Mitnetz genommen, da dafür der Tarif wirklich akzeptabel ist und damit zweifeln die nicht erst die Eichung an, wie es mir auch schon passiert ist.
    Alle Mieter sind nun meine Abnehmer und leider geht immer noch einiges ins Netz, wofür ich die Einspeisevergütung von 8 Cent erst mal für 60 000 Bh bekomme.
    Die Laufzeit des BHKW habe ich auf 5Uhr 30 bis 23 Uhr begrenzt und in der Zeit werden die 2 Pufferspeicher mit ges. 1600 Liter warm gehalten.
    Die Zuheizung übernimmt eines der 2 alten Brennwertgeräte mit 60kW.
    Mal sehen, wie ich noch eine Optimierung schaffe, sobald ich die Stromverbrauchskurve aller Abnehmer in der Summe am 2-Richtungszähler feststellen kann.


    Kennt jemand dafür eine sinnvolle Software für solche Auswertung und Optimierung?