Hallo,
könnt Ihr mir den Unterschied zwischen:
§60 Abs. 1 EEG und §61 Abs. 1 Nr 2 EEG sagen?
im Meldeportal von der Tennet sind die Strommengen getrennt nach §60 und §61 einzugeben, beide aber mit voller EEG Umlage.
Danke
§60 Abs. 1 EEG scheint Lieferung an Dritte zu sein. --> OK
§61 Abs. 1 Nr 2 EEG ist dann wohl Eigenverbrauch, was ist da zu melden?