Meldung an Übertragungsnetzbetreiber

  • Hallo,
    könnt Ihr mir den Unterschied zwischen:
    §60 Abs. 1 EEG und §61 Abs. 1 Nr 2 EEG sagen?
    im Meldeportal von der Tennet sind die Strommengen getrennt nach §60 und §61 einzugeben, beide aber mit voller EEG Umlage.
    Danke


    §60 Abs. 1 EEG scheint Lieferung an Dritte zu sein. --> OK
    §61 Abs. 1 Nr 2 EEG ist dann wohl Eigenverbrauch, was ist da zu melden?

    2 Mal editiert, zuletzt von Nicklas ()