Da steht doch eindeutig, daß die § 3 bis 7 nicht für Gebäude mit BHKW anzuwenden sind - was hat das jetzt mit der vdi zu tun?
Nein , da steht 1. "Überwiegend" also >50% und 2.als weitere Einschränkung "wenn der Wärmeverbrauch des Gebäudes" nicht erfasst wird.
Ich kann mit dieser Wortklauberei auch nicht viel anfangen , bin kein Jurist. Fragt man Tante google nach den Ausnahmetatbeständen §11 so wird man auf die Energieeinsparverordnung verwiesen und darauf das Fossile Energieträger eingespart werden sollen. Möglicherweise zielt hier die HKV tatsächlich auf reine EEG Abwärme die "kostenlos" ist und damit sowieso kein Umlage generieren könnte.
Nimmt man dann noch hinzu das bei KWK-Anlagen zum Nachweis der Hocheffizienz und für die Bafa Förderung "Wärmezählerpflicht" besteht ist für mich schwer nachvollziehbar unter welchen Bedingungen der Wärmeverbrauch "nicht erfasst" werden könnte.
Andererseits befasst sich ja die VDI explizit mit BHKW in Wohngebäuden, wozu diesen Aufsatz auf die HKV wenn - wie von Dir vorgetragen - jederzeit und überall die Möglichkeit bestünde durch "Nichterfassung" vor der HKV zu flüchten ?
Frage an Dich, wie genau würdest Du denn Abrechnen wollen ??
Grüße