dem FA wurde keine Nachhaltige Tätigkeit angezeigt? Liebhaberei kann man sich nicht aussuchen, diese "Prädikat" vergibt allein das FA.
Du musst so einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" Ausfüllen. mit dem Batteriesystem hast Du gute chancen das alles zusammen als Liebhaberei eingestuft wird (siehe mein posting zur EÜR und Teilanlagen: EÜR bei mehreren Teilanlagen). Aber sobald Du Geld vom EVU bekommst und somit einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehst muss das gemeldet werden. Du musst auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben - bei KUR steht da dann nur der Gesamtumsatz drin damit das FA weiss, dass Du bist unter der magischen Grenze bist.
Ich nehme auch an Du wirst eine Rechnung vom EVU bekommen - bei KUR dürfen die da dann keine UST ausweisen sonst gibt es kuddelmuddel mit Vorsteuer. Bei Deinem hohen Invest, hat Dich der Steuerberater evtl.a auch falsch beraten. Du kannst ja auch 5 Jahre Regelbesteuern und dann zur KUR wechseln. d.h. du bekommst vom FA die gesamte UST des Invests erstattet - lieferst 5 Jahre Vorsteuer ab (falls Du gewinn machst) und dann wechselst Du zur KUR. Wenn PV und Speicher gerade erst erstellt wurden kannst Du Dir das ja nochmals durchrechnen - evtl. auch im Hinblick auf einen großen Invest für das BHKW.
Naja, ganz ehrlich, ich glaube hier dem Steuerberater mal eher.
Abgesehen davon bin ich auch nicht der erste, der das genau so macht. Mag sein, daß die Finanzämter anfänglich hier unterschiedlich reagieren.
Aber mal sehen ... spätestens bei der Einkommenssteuererklärung bekommt es das Finanzamt mit, weil ich die Arbeitskosten als Handwerkerkosten absetze. Geht, weil die PV komplett eigenfinanziert ist. Eine "Rechnung" für die paar kWh, die ich in 2016 schon eingespeist habe, gibt es nicht, wird es auch nicht geben.
Aber bei geschätzten maximal 500 Euro Einspeisevergütung (keine Einzelrechung, nur Jahresabschluß, keine USt-Ausweisung, war gestern beim EVU) pro Jahr sehe ich da kein Problem mit dem FA.
Selbst bei 100% Einspeisung würde ich locker unter der Grenze bleiben (Akku natürlich rausgerechnet, der zählt ja nicht in den Invest für das "Negativ-Rechnen" rein).
Die Sache mit der USt-Erstattung ist für mich auf lange Sicht ein Verlustgeschäft (selbst bei späterem Wechsel), eben wegen meines hohen Eigenverbrauchanteils. Habe ich schon durchgerechnet. Sieht am Anfang zwar super aus, aber der Vorteil schmilzt im Laufe der Jahre zusehend dahin - und wird, je nachdem wie hoch der EV-Anteil ist, sogar negativ. Und für ein paar Euro Vorteil in 5 Jahren? Drauf gepfiffen. Dafür habe ich keinen Papierkram.
Das BHKW wird ja erst dann kommen, wenn die aktuelle Heizung wirklich anfängt, zickig zu werden bzw. absehbar ist, daß sie den nächsten Winter nicht übersteht.
Zitat von enduranceNochmals Einspeisezähler: evtl. wird es deutlicher wenn Du dir überlegst, dass der Akku WR ja wissen muss ob es überhaupt UEBERSCHUSS zum Speichern gibt. Wenn er einfach "blind" erstmal den akku vollmacht und nix für den Eigenverbrauch übrig bleibt müsstest Du ja aus dem Netz ziehen - das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Deswegen richtet sich die Ladeelektronik typischerweise nach dem Einspeise/Netzübergabepunkt und nicht nach der produzierten PV Leistung.
Ja, klar. Dafür hat es ja diese Spulen direkt am Stromzähler, die die Flußrichtung des Stromes messen.
Wie das mit einem zweiten Akku verklöppelt wird, das müssen sich eben die Experten überlegen. Muß gehen, denn ich kenne schon mehrere Leute mit mehr als einem Akku und mehreren WRs, die aus unterschiedlichen Erzeugern gespeist werden.
Gruß
Markus