Ist eine solche Anlagenkombination grundsätzlich möglich?

  • dem FA wurde keine Nachhaltige Tätigkeit angezeigt? Liebhaberei kann man sich nicht aussuchen, diese "Prädikat" vergibt allein das FA.


    Du musst so einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" Ausfüllen. mit dem Batteriesystem hast Du gute chancen das alles zusammen als Liebhaberei eingestuft wird (siehe mein posting zur EÜR und Teilanlagen: EÜR bei mehreren Teilanlagen). Aber sobald Du Geld vom EVU bekommst und somit einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehst muss das gemeldet werden. Du musst auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben - bei KUR steht da dann nur der Gesamtumsatz drin damit das FA weiss, dass Du bist unter der magischen Grenze bist.


    Ich nehme auch an Du wirst eine Rechnung vom EVU bekommen - bei KUR dürfen die da dann keine UST ausweisen sonst gibt es kuddelmuddel mit Vorsteuer. Bei Deinem hohen Invest, hat Dich der Steuerberater evtl.a auch falsch beraten. Du kannst ja auch 5 Jahre Regelbesteuern und dann zur KUR wechseln. d.h. du bekommst vom FA die gesamte UST des Invests erstattet - lieferst 5 Jahre Vorsteuer ab (falls Du gewinn machst) und dann wechselst Du zur KUR. Wenn PV und Speicher gerade erst erstellt wurden kannst Du Dir das ja nochmals durchrechnen - evtl. auch im Hinblick auf einen großen Invest für das BHKW.


    Naja, ganz ehrlich, ich glaube hier dem Steuerberater mal eher.
    Abgesehen davon bin ich auch nicht der erste, der das genau so macht. Mag sein, daß die Finanzämter anfänglich hier unterschiedlich reagieren.
    Aber mal sehen ... spätestens bei der Einkommenssteuererklärung bekommt es das Finanzamt mit, weil ich die Arbeitskosten als Handwerkerkosten absetze. Geht, weil die PV komplett eigenfinanziert ist. Eine "Rechnung" für die paar kWh, die ich in 2016 schon eingespeist habe, gibt es nicht, wird es auch nicht geben.


    Aber bei geschätzten maximal 500 Euro Einspeisevergütung (keine Einzelrechung, nur Jahresabschluß, keine USt-Ausweisung, war gestern beim EVU) pro Jahr sehe ich da kein Problem mit dem FA.
    Selbst bei 100% Einspeisung würde ich locker unter der Grenze bleiben (Akku natürlich rausgerechnet, der zählt ja nicht in den Invest für das "Negativ-Rechnen" rein).


    Die Sache mit der USt-Erstattung ist für mich auf lange Sicht ein Verlustgeschäft (selbst bei späterem Wechsel), eben wegen meines hohen Eigenverbrauchanteils. Habe ich schon durchgerechnet. Sieht am Anfang zwar super aus, aber der Vorteil schmilzt im Laufe der Jahre zusehend dahin - und wird, je nachdem wie hoch der EV-Anteil ist, sogar negativ. Und für ein paar Euro Vorteil in 5 Jahren? Drauf gepfiffen. Dafür habe ich keinen Papierkram.


    Das BHKW wird ja erst dann kommen, wenn die aktuelle Heizung wirklich anfängt, zickig zu werden bzw. absehbar ist, daß sie den nächsten Winter nicht übersteht.




    Zitat von endurance

    Nochmals Einspeisezähler: evtl. wird es deutlicher wenn Du dir überlegst, dass der Akku WR ja wissen muss ob es überhaupt UEBERSCHUSS zum Speichern gibt. Wenn er einfach "blind" erstmal den akku vollmacht und nix für den Eigenverbrauch übrig bleibt müsstest Du ja aus dem Netz ziehen - das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Deswegen richtet sich die Ladeelektronik typischerweise nach dem Einspeise/Netzübergabepunkt und nicht nach der produzierten PV Leistung.

    Ja, klar. Dafür hat es ja diese Spulen direkt am Stromzähler, die die Flußrichtung des Stromes messen.
    Wie das mit einem zweiten Akku verklöppelt wird, das müssen sich eben die Experten überlegen. Muß gehen, denn ich kenne schon mehrere Leute mit mehr als einem Akku und mehreren WRs, die aus unterschiedlichen Erzeugern gespeist werden.


    Gruß
    Markus

    Meine Solaranlage, 24,57kWp

    30x SunPower E20-327, 41x SunPower X22-360, 71x Optimizer

    SE5000, SE5K, SE7K, SE4000H

    1x Tesla Powerwall 1, 1x Tesla Powerwall 2

  • Naja, ganz ehrlich, ich glaube hier dem Steuerberater mal eher.

    Naja, ganz ehrlich, er wäre nicht der Erste seiner Zunft der bei diesem Thema total daneben liegt.

    Eine "Rechnung" für die paar kWh, die ich in 2016 schon eingespeist habe, gibt es nicht, wird es auch nicht geben.

    Da verkennst Du die Lage, eine Rechnung von Dir braucht es absolut nicht, der VNB muß die per EEG eingespeiste Strommenge mit Dir Abrechnen dafür sorgt auch die Meldung im Anlagenregister. Einzige Ausnahme : Du betreibst die PV schwarz.......


    Sobald der VNB Dir auch nur einen Cent PV-Vergütung überweist bist Du an das festgelegte Prozedere für "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" gebunden, dafür gibt es keine Bagatell- oder Freigrenze.


    Ich denke Du solltest nochmals genau mit Deinem Steuerfuzzi sprechne und Dir erklären lassen warum Er meint Du müsstest es nicht wie vorgeschrieben machen - dann kannst Du Dich immernoch dafür oder dagegen entscheiden.


    Grüße

  • Da verkennst Du die Lage, eine Rechnung von Dir braucht es absolut nicht, der VNB muß die per EEG eingespeiste Strommenge mit Dir Abrechnen dafür sorgt auch die Meldung im Anlagenregister. Einzige Ausnahme : Du betreibst die PV schwarz.......

    Nö. Die Meldung bei der Bundesnetzagentur ist erfolgt. Die Bestätigung ist da.
    Mein EVU kennt auch meine Steuernummer usw.


    Zitat von alikante

    Sobald der VNB Dir auch nur einen Cent PV-Vergütung überweist bist Du an das festgelegte Prozedere für "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" gebunden, dafür gibt es keine Bagatell- oder Freigrenze.

    Was auch immer jetzt der VNB ist, ich nehme an, du hast auch Punkt 1.3 aus deinem Link gelesen.
    Und dann auch in dem weiterführenden Link https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei im ersten Abschnitt der Anstrich 4.


    Ich verneine die Gewinnerzielungsabsicht von vornherein.


    Würde mich außerdem wundern, wenn das FA nicht schon von der PV weiß.


    Ich kenne auch die Musterschreiben für die vorsorgliche Anzeige beim FA. Das aber schon vorher zu machen, ist kein Zwang.


    Das hier ist auch ganz interessant: http://www.pv-magazine.de/nach…eine-anleitung_100024042/


    Gruß
    Markus

    Meine Solaranlage, 24,57kWp

    30x SunPower E20-327, 41x SunPower X22-360, 71x Optimizer

    SE5000, SE5K, SE7K, SE4000H

    1x Tesla Powerwall 1, 1x Tesla Powerwall 2

  • Das sind alles alte Hüte und haben eins Gemeinsam - nichts geht von selbst, das FA will aktiv von Dir bespasst ( überzeugt ) werden !! Also ist Aussitzen die denkbar schlechteste Variante denn dann greifen die Automatismen.


    Ich wills auch nochmal klarstellen : Ob Du nun gern Liebhaberei haben willst, ob du zur Umsatzsteuer optierst oder zur KUR - von einer Angabe der vereinnahmten PV-Vergütung in Deiner Einkommensteuererklärung kommst Du nicht weg.


    Da Du hier in einem öffentlichen Forum gepostet hast das Du in 2016 bereits 17Kwh eingespeist hast wird der VNB ( Verteil-Netz-Betreiber ) natürlich diese 17kWh für 2016 abrechnen und vergüten - geht ja nicht anders..........


    Ich denke Du verstehst was ich meine wenn ich schreibe man muß erst wissen wie es richtig gemacht werden muß bevor man es anders und frei von negativen Folgen machen kann !


    Grüße

  • Zitat von alikante

    Da Du hier in einem öffentlichen Forum gepostet hast das Du in 2016 bereits 17Kwh eingespeist hast wird der VNB ( Verteil-Netz-Betreiber ) natürlich diese 17kWh für 2016 abrechnen und vergüten - geht ja nicht anders..........

    Nö.
    Denn 14kWh wurden nirgendwo offiziell gezählt (war zum dem Zeitpunkt noch der alte Ferraris-Zähler). 3kWh standen am 31.12.16 auf dem neuen Zähler, der erst am 19.12.16 eingebaut wurde. Und dessen nächste (und auch erste) Abrechnung erfolgt erst zum Jahresende 2017 ;)


    Mag ja sein, daß ich die Einnahmen aus der PV in meiner Einkommensteuer angeben muß. Aber das wird frühestens in der Erklärung für 2017 der Fall sein ... also im Frühjahr 2018 und nachdem ich die Abrechnung vom EVU bekommen habe.

    Meine Solaranlage, 24,57kWp

    30x SunPower E20-327, 41x SunPower X22-360, 71x Optimizer

    SE5000, SE5K, SE7K, SE4000H

    1x Tesla Powerwall 1, 1x Tesla Powerwall 2

  • Mag ja sein, daß ich die Einnahmen aus der PV in meiner Einkommensteuer angeben muß. Aber das wird frühestens in der Erklärung für 2017 der Fall sein ... also im Frühjahr 2018 und nachdem ich die Abrechnung vom EVU bekommen habe.


    siehst Du genau das meine ich, egal wann aber es ist unvermeidlich !


    Ich persönlich hab in 2005/2006 angefangen mich mit BHKW, PV und VuV auseinander zu setzen andere hier im Forum haben viel früher damit angefangen oder in viel größeren Dimensionen. Du kannst diesen Erfahrungsschatz nutzen - aber es zwingt Dich keiner dazu.


    Grüße

  • Zitat von alikante

    siehst Du genau das meine ich, egal wann aber es ist unvermeidlich !

    Dagegen wehre ich mich auch gar nicht, daß ich das irgendwann angeben muß.
    Aber wenn das Finanzamt da Steuern haben will, soll es meine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen ... :roflmao: lol01.gif :roflmao:


    Und jetzt bitte zurück zu meiner Frage, wie z.B. Stimmt meine Rechnung oder habe ich irgendwo einen groben Denk-/Annahme-Fehler? von hier.


    Gruß
    Markus

    Meine Solaranlage, 24,57kWp

    30x SunPower E20-327, 41x SunPower X22-360, 71x Optimizer

    SE5000, SE5K, SE7K, SE4000H

    1x Tesla Powerwall 1, 1x Tesla Powerwall 2

  • Hi Markus,


    die Rechnungen sehen OK aus (ohne Gewähr), aber was möchtest Du damit eigentlich herausbekommen?


    Das mit der Möglichkeit des Nachweises kannst Du mit der Effizienz der Anlage nat. beinflussen. Solange aber Einspeisevergütung << Selbstkosten/kWh sollte das in Liebhaberei enden. Mit Speicher eigentlich kein Problem.

  • Moin

    Aber wenn das Finanzamt da Steuern haben will, soll es meine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen ...

    Leider falsche Annahme - Beweislast liegt bei Dir, aber das wirst Du noch früh genug selbst herausfinden. Das FA lässt sich mit § 156 AO genug Zeit die Situation einzuschätzen.



    Stimmt meine Rechnung oder habe ich irgendwo einen groben Denk-/Annahme-Fehler?

    Ich sehe keine groben Fehler, es fehlt lediglich Schärfe da die aktuellen Zahlen noch nichts sagen können. Ich würde als erstes eine Batterieerweiterung in Erwägung ziehen und die BHKW Entscheidung solange wie Möglich hinausschieben um schlußendlich das am besten passende Gerät auswählen zu können, wer weiss wie es in einem Jahr zb. an der Brennstoffzellenfront ausschaut.


    Grüße

  • Zitat von alikante

    Ich würde als erstes eine Batterieerweiterung in Erwägung ziehen und die BHKW Entscheidung solange wie Möglich hinausschieben um schlußendlich das am besten passende Gerät auswählen zu können, wer weiss wie es in einem Jahr zb. an der Brennstoffzellenfront ausschaut.

    Die Batterieerweiterung kann nicht früher kommen als das BHKW. Kein Platz.
    Außer ich verkaufe die PW1 und tausche sie gegen eine PW2.


    Wenn das BHKW kommt, für das ich den Öltank nicht mehr brauche, dann ist Platz ohne Ende vorhanden ... zumindest in der Breite ... Höhe max 1.95m ...


    Brennstoffzelle ... hm ... woher kommt der Wasserstoff?
    Wasserstoff-Leitung in der Straße wie Gasleitung? Gibt's derzeit nicht.
    Tank im Keller? Ganz bestimmt nicht.
    Draußen mit kurzen Leitungen? Kein Platz vorm Haus, weil da mal Stellplätze hinsollen.
    Draußen sonst? Ja, mit 50m Zuleitung von außen. Fragt sich dann nur noch, wie man den betankt. Direkte Anfahrt unmöglich, weil das im hinteren, oberen Teil des Gartens wäre. Und zwischen dort und der nächsten Straße stehen schon andere Häuser ...

    Meine Solaranlage, 24,57kWp

    30x SunPower E20-327, 41x SunPower X22-360, 71x Optimizer

    SE5000, SE5K, SE7K, SE4000H

    1x Tesla Powerwall 1, 1x Tesla Powerwall 2

  • Zitat von alikante

    lebst Du hinterm Mond??

    In dieser Hinsicht? Ja.
    Chemie war nie mein Steckenpferd. Ich wußte auch nicht, daß ich das für das Verstehen der Funktionsweise eines BHKws benötige. Das soll doch bitteschön der Anlagenbauer machen.


    Zitat von alikante

    Die Zellen nehmen handelsübliches Erdgas und reformieren meist intern.

    Das ist wirklich effizient?
    Den einzigen Vorteil, den ich sehe: Es gibt kaum bis keine beweglichen Teile.


    Ich weiß nur eines: Wasserstoff als Energieträger (egal ob aus Erdgas reformiert oder direkt) in Fahrzeugen (meint: PKW bzw. maximal Klein-LKW) ist ineffizient bis dorthinaus.


    Eine energetische Gesamtrechnung (was stecke ich rein, was bekomme ich heraus) im Vergleich zu einem Erdgas-BHKW bei vergleichbaren Leistungen wäre hier interessant.
    Beim Brennstoffzellen-BHKW muß ich offenbar noch zusätzliche Energie für den Refomer einsetzen. Aber kommt dann hinten auch mindestens das gleiche heraus (thermisch wie elektrisch), wie wenn ich das Erdgas direkt zum Betrieb eines Erdgas-Motor-BHKWs einsetze?

    Meine Solaranlage, 24,57kWp

    30x SunPower E20-327, 41x SunPower X22-360, 71x Optimizer

    SE5000, SE5K, SE7K, SE4000H

    1x Tesla Powerwall 1, 1x Tesla Powerwall 2

  • Ok, Brennstoffzellen-BHKWs werden für Otto-Normalverbraucher wohl erst in etlichen (vielen) Jahren interessant werden.
    Noch zu teuer. Mir wäre zudem die lieferbare Grundlast zu gering.


    Irgendwann mal, ja. Ich fürchte aber, daß unsere Heizung nicht mehr soooo lange durchhält.


    Es wird aus heutiger Sicht wohl auf ein Gas-BHKW hinauslaufen, wärmegeführt.
    So 1.5-2kW elektrische Leistung sollte das Ding schon machen. Wenn es mehr ist, macht es auch nichts.
    Betrieb möglichst nur im Winter bzw. Heizperiode.
    Im Sommer soll das mit dem Warmwasser nach Möglichkeit nur die Solaranlage richten ("Tauchsieder" betreiben).

    Meine Solaranlage, 24,57kWp

    30x SunPower E20-327, 41x SunPower X22-360, 71x Optimizer

    SE5000, SE5K, SE7K, SE4000H

    1x Tesla Powerwall 1, 1x Tesla Powerwall 2