Keine Reparatur und keine Gewährleistung von EC Power, ein Erfahrungsbericht

  • Hallo miteinander,


    Wir haben gerade massive Probleme mit unserem XRGI 6, und der Behebung einer aufgetretenen Störung. Daher möchte ich euch diesen Fall schildern und eine Diskussion anstoßen.


    Kurz zur Geschichte:
    Wir haben Ende 2013 ein XRGI 6 über den EC Power Premiumpartner Energypoint bei uns installiert. Damit versorgen wir unsere Bürogebäude mit Strom und Wärme und liefern zusätzlich Wärme an ein Nachbargebäude. Der BHKW-Betrieb wird von uns seit Inbetriebnahme kontinuierlich überwacht. Der erforderliche technische Service (Wartung) kommt von Energypoint.


    In Kürze die aktuelle Situation:
    Am 12.11. ging das BHKW mit der Fehlermeldung "130, MAX KRAFTSTOFF POS" auf Störung. Wir haben den Fehler bei Energypoint angezeigt und am 16.11. kam von dort der Mechaniker. Er tauschte das MAG und bemühte sich insgesamt weitere 7 h des BHKW wieder in Betrieb zu setzen. Dabei tauschte eine Reihe von Modulen ohne jedoch die wirkliche Ursache der Störung herauszufinden. Letztendlich meinte er, dass wohl der Step-Motor getauscht werden müsse, dann wäre das Problem behoben. Diesen Motor hätte er jedoch nicht dabei.


    Am 24.11. teilte uns dann Energypoint mit, dass sie in der Lösungsfindung doch nicht weiterkommen. Deshalb wird EC Power Deutschland eingeschaltet. Am 12.12. kommt von dort ein Monteur. Auch dieser tauscht den ganzen Tag sämtliche Module, kann das BHKW aber nicht reparieren. Es muss wohl ein Techniker direkt vom Hersteller aus Dänemark kommen.
    Kurz darauf bekommen wir dann von Energypoint auch einen Kostenvoranschlag für die drei Serviceaufträge von 1300 + 2000 + 3500 €, wovon wir 50 % (=3400€) per Vorkasse leisten sollen, ansonsten wird der Termin des Technikers aus Dänemark abgesagt.


    Parallel zu diesem Vorgang nahmen wir Kontakt zu EC-Power direkt auf. Wir machten unseren Standpunkt deutlich, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Dies begründet durch die Tatsache dass die durch EC-Power zertifizierten Servicebetriebe nicht in der Lage sind die Störung zu beheben, es sich somit um einen verdeckten Mangel handelt der in jedem Fall durch die Gewährleistung gedeckt ist. Mit dem Verweis, dass EC-Power hier nicht zuständig ist, da wir keine direkte Geschäftsverbindung haben, wurden wir eiskalt abgespeist und an Energypoint zurückverwiesen. Wer denn, als der Hersteller müsste doch über sein Produkt Bescheid wissen und uns helfen können?


    Letztendlich steht das BHKW jetzt seit 6 Wochen. Wir haben die Betriebsausfallkosten, es waren zwei zertifizierte Kundendienstmonteure erfolglos Vorort und wir wissen noch nicht mal mit Sicherheit, wo der Schaden liegt, geschweige denn welche Kosten für die Reparatur uns entstehen werden, da wir von EC-Power bisher keine Aussage zur Gewährleistung haben, nur von Energypoint, dass voraussichtlich 6800€ anfallen werden, Ende offen.
    Wie lange der weitere Ausfall noch dauert ist vollkommen unklar. Für Anfang Januar ist nun ein Techniker von EC Power Dänemark bei uns Vorort zugesagt.

    Unser Standpunkt:
    Für einen Schaden, den weder der zertifizierte Servicepartner noch der eigene lokale Kundendienstmonteur beheben kann, fällt unter Gewährleistung. Es kann doch nicht der Kunde für einen bisher nicht identifizierbaren Schaden in vollem Umfang zahlen müssen. Wir hatten uns beim Kauf des BHKWs bewusst für EC-Power entschieden, nicht zuletzt wegen der durch den Hersteller propagierten hohen Wirtschaftlichkeit. Die nun im Raum stehenden 6.800 € für eine Reparatur sprengen jedoch jegliche Wirtschaftlichkeitsrechnung. Dabei ist ja noch nicht mal klar, ob das das Ende der Fahnenstange ist!


    Laut Energypoint lehnt EC Power seit einem Jahr jegliche Gewährleistungsanfragen ab. Alles was nach einem halben Jahr nach Inbetriebnahme defekt geht, liegt in der Nachweispflicht des Kunden – was ohne einen Fachgutachter mit entsprechenden Kosten wohl de fakto kaum möglich sein wird. In der After Sales Broschüre schreibt EC Power:

    „Ein XRGI® ist Kraft-Wärme-Kopplung auf dem Stand der Technik.
    Jede XRGI® -Anlage ist für lange Laufzeiten und Wartungsintervalle gebaut. Darum geben wir auf alle Geräte, die nach dem 17.11.2011 gekauft wurden, eine Gewährleistung von 5 Jahren.“

    Dieser Leitsatz wird derzeit scheinbar aber nicht umgesetzt. Kundenfreundlich sieht anders aus.


    Bei unseren bisherigen Anfragen an EC Power in Dänemark wird immer nur auf den Servicepartner verwiesen. Dieser jedoch wird mit Gewährleistungsanzeigen von seinem Hersteller im Regen stehen gelassen. Wir, der Kunde, das letzte Glied in der Kette, müssen uns massiv mit Problemen herumschlagen die nicht unsere sind.
    Wir sind auf jeden Fall massivst verärgert über diese Geschäftsgebaren des selbsternannten Marktführers und über die ‚ping-pong‘ Bearbeitung unseres Falls zu unseren Lasten.


    Zitat aus der After Sales Broschüre von EC Power:
    „Auch nach dem Kauf können Sie sich auf ein umfassendes Leistungsspektrum und erstklassigen Service von EC POWER
    verlassen. Sie werden von einem persönlichen Ansprechpartner betreut und erhalten alle Leistungen, die Sie von einem modernen Dienstleister erwarten können.“


    Sind wir hier ein Einzelfall, oder haben andere Anlagenbetreiber ähnliche Probleme?
    Wir werden euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.



    Grüße
    CTWe

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Hallo CTWe,


    seltsam ist, dass bei Dir im Nick steht, dass Du ein BHKW von KW-Energie betreibst, aber egal...


    Zum Sachverhalt kann ich sagen, dass uns in den letzten 6 Monaten etliche ähnliche Fälle zu Ohren gekommen sind. Dies ist für die Betreiber unschön und man findet hier nur schwer eine Lösung.


    Glaub es oder nicht, aber ECpower ist hier rechtlich auf der sicheren Seite, ob dies dann Werbung für das Unternehmen ist und ob dies dann dazu beiträgt, dass man in Zukunft weitere Anlage verkauft, sei mal dahingestellt...


    Dein einziger Vertragspartner ist die Fa. energypoint, entscheidend ist, welche Garantien/Gewährleistungen zwischen Euch beiden vereinbart wurden. Ob ECpower jetzt 5 Jahre Gewährleistung gibt oder 7 Monate oder 100 Jahre, ist wurscht, denn Du hast keinerlei Vertragsverhältnis zu ECpower.



    Wir machten unseren Standpunkt deutlich, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Dies begründet durch die Tatsache dass die durch EC-Power zertifizierten Servicebetriebe nicht in der Lage sind die Störung zu beheben, es sich somit um einen verdeckten Mangel handelt der in jedem Fall durch die Gewährleistung gedeckt ist. Mit dem Verweis, dass EC-Power hier nicht zuständig ist, da wir keine direkte Geschäftsverbindung haben, wurden wir eiskalt abgespeist und an Energypoint zurückverwiesen

    Sicher nicht die feine englische Art, aber juristisch einwandfrei. Die Tatsache, dass der Servicepartner nach 3 Jahren Laufzeit nicht in der Lage ist, die Maschine zu reparieren, ist keinerlei Indiz für einen Mangel, der von Anfang an bestanden hat. Im Gegenteil ist die Maschine ja 3 Jahre gelaufen....



    Für einen Schaden, den weder der zertifizierte Servicepartner noch der eigene lokale Kundendienstmonteur beheben kann, fällt unter Gewährleistung. Es kann doch nicht der Kunde für einen bisher nicht identifizierbaren Schaden in vollem Umfang zahlen müssen. Wir hatten uns beim Kauf des BHKWs bewusst für EC-Power entschieden, nicht zuletzt wegen der durch den Hersteller propagierten hohen Wirtschaftlichkeit. Die nun im Raum stehenden 6.800 € für eine Reparatur sprengen jedoch jegliche Wirtschaftlichkeitsrechnung. Dabei ist ja noch nicht mal klar, ob das das Ende der Fahnenstange ist!

    Man hätte dies durch einen Vollwartungsvertrag vermeiden können, wieso habt Ihr keinen abgeschlossen?


    Die Nummer mit den 5 Jahren Gewährleistung ist eben ein cleverer Marketingschachzug, oftmals verwechselt der Kunde Garantie und Gewährleistung. Bei 5 Jahren Garantie würde ich auch keinen VOWA abschließen, bei 5 Jahren Gewährleistung jedoch in jedem Fall, denn wie soll ein normaler Mensch nach 3 Jahren nachweisen, dass der nunmehr vorliegende Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat?



    Alles was nach einem halben Jahr nach Inbetriebnahme defekt geht, liegt in der Nachweispflicht des Kunden – was ohne einen Fachgutachter mit entsprechenden Kosten wohl de fakto kaum möglich sein wird.

    Das ist wohl leider so und selbst der Fachgutachter wird ein Problem haben, nachzuweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.

  • Ich verstehe überhaupt nicht, warum E-POWER mit seinen Kunden auf eine so undurchsichtige Weise umgeht und auch die Gewährleistung "Umgeht". Wir haben selbst ein EC-POWER BHKW (XRGI15) und kämpfen seit 2011 um einen vernünftigen Service. Schau Dir mal unsere Geschichte an:


    HILFE - KEIN SERVICE MEHR FÜR XRGI15 von EC-POWER?
    oder
    Was ist los mit EC-Power - Ersatzteil-Lieferprobleme
    oder


    Endabnahme Unserer Neuen Bhkw Heizanlage - Müssen Wir Das Akzeptieren? Ist Das So Ok? Viele Fragen Dazu...




    Zum Thema Wartungsvertrag bei EC-POWER kann ich sagen, dass der Hersteller persönlich mir geschrieben hat, dass Einzelservice nicht möglich ist. Man muss also einen Wartungsvertrag abscghließen. Der Haken beim Wartungsvertrag ist aber erheblich: man bezahlt nämlich während der Laufzeit so viel, dass am Ende das Nachfolge-BHKW bereits mitbezahlt ist. Ein Ausstieg aus EC-POWER bei Nichtgefallen ist somit nur möglich, wenn man auf das dann entstandene Guthaben von ca. 30.000,- Euro bzw. auf den Gegenwert des Austauschgerätes (in meinem Falle) verzichtet.


    Ich finde, das ist ein Knebelvertrag. Es muss möglich sein, die Firma zu wechseln, ohne dass man bereits im Voraus das neue Gerät kauft und sich damit festlegen muss.


    Was E-POWER angeht: ja, die Geräte sind schon gut - aber bei uns ist inzwischen so vieles marode, rostig, undicht, porös (Fotos vorhanden), sodass eine ganze Menge ausgetauscht werden musste.
    Auch der Stepmotor scheint keine so große Lebendauer zu haben, weil unserer in zwei Teile zerbrochen ist (auch davon haben wir natürlich Fotos angefertigt.


    Mein Vorschlag an EC-POWER: kümmert Euch bitte um diesen Fall und natürlich gerne auch um unseren. Das Kind ist zwar schon in den Brunnen gefallen aber man kann ja auch Dinge hinter sich lassen. Dazu ehört aber eine klare Stelungnahme von E-Power, dass Kunden unbedingt zuvorkommend behandelt werden.


    Eigentlich doch eine Selbstverständlichkeit - oder?
    Bin gespannt auf den Fortgang Eurer Story.


    Liebe Grüße, Solarcampus

  • Hallo Hans_Dampf und SOLARCAMPUS,


    Vielen Dank für die Antworten.
    Kurz zur Klärung: Wir betreiben sowohl Anlagen von KW-Energie, als auch EC-Power. Es wird aber nur die eine Anlage im Profil aufgeführt.



    Zitat von Hans_Dampf

    Glaub es oder nicht, aber ECpower ist hier rechtlich auf der sicheren Seite, ob dies dann Werbung für das Unternehmen ist und ob dies dann dazu beiträgt, dass man in Zukunft weitere Anlage verkauft, sei mal dahingestellt...

    Ich teile hier deine Meinung. Das kann man als EC Power schon so machen. Ist aber eben nicht das, was der Kunde sich beim Kauf vorstellt und da der Kunde beim Kauf neben den Versprechungen in der Verkaufsunterlage ein umfassendes Meinungsbild haben soll, gibt es ja dieses Forum um sich zu informieren.



    Zitat von Hans_Dampf

    Dein einziger Vertragspartner ist die Fa. energypoint, entscheidend ist, welche Garantien/Gewährleistungen zwischen Euch beiden vereinbart wurden. Ob ECpower jetzt 5 Jahre Gewährleistung gibt oder 7 Monate oder 100 Jahre, ist wurscht, denn Du hast keinerlei Vertragsverhältnis zu ECpower.

    Das ist richtig so. Aber unser Vertragspartner wird seine Kosten ja in irgendeiner Form an uns durchstellen, wenn er vom Hersteller eine Rechnung bekommt.


    Die Frage, warum man keinen Vollwartungsvertrag abgeschlossen hat ist berechtigt. Es wurden Für und Wider abgewogen und letztendlich hat man sich so entschieden. Diese Entscheidung kann man nun natürlich in Frage stellen.


    Ich bin gespannt wie das weiter geht.
    Grüße CTWe

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

    Einmal editiert, zuletzt von CTWe ()

  • Planten mehrere Anlagen (4) mit EC-Power. Die Beiträge hier im Forum lassen nichts gutes befürchten. Wir werden nun wohl ein anderes Produkt einsetzen.


    Gut, dass es dieses Forum gibt.

  • Das mit den Kosten eines Vollwartungsvertrags siehst du falsch.
    Ein wartungsvertrag für BHKW gilt für eine gewisse Zeitspanne oder ein Betriebsstundenkontingent oder für die Lebensdauer eines BHKWs.
    Beim Vollwartungsvertrag werden keine weiteren Kosten ausser den im Vertag genannten Kosten entstehen, Reparaturen, von der keinsten Schraube bis zum Tauschmotor, sind enthalten. Für die notwendigen Reparaturen sowie die wartungen müssen eben Rücklagen gebildet werden.
    Der Servicepartner übernimmt dein Betreiberrisiko (Kosten durch Defekte), das lässt er sich natürlich bezahlen und er muß Rücklagen bilden.
    Du andererseits kannst mit einem festen Kostensatz rechnen und hast kein Risko hinsichtlich zusätzlicher Reparaturkosten.
    Das ist der Unterschied zwischen Vollwartungsvertrag ( Alle Kosten enthalten)
    oder Teilwartungsvertrag (nur Wartung, Reparaturen werden extra berechnet).


    Wichtig dabei noch, wo die Gültigkeit des Vertrags an der Anlage selbst endet. Mal als ganz übertriebenes Beispiel: der undichte Heizkörper zählt sicher nicht dazu.

  • @GM1967
    Dem ist absolut nichts hinzuzufügen.


    Ich finde die Vorgehensweise von ECP sehr fragwürdig, aber hätte man hier einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen, wäre die Kuh jetzt nicht auf dem Eis

  • Hi,


    nur kurz, aber ich muss etwas zum Thema Wartung sagen, da anscheinend eigne hier falsche Infos weitergeben. ;(


    Der Begriff der "Wartung" ist weder im BGB noch in der VOB/B einheitlich definiert oder abgegrenzt. Oft gibt es Vermischungen wenn von Inspektion, Instandhaltung, etc. 8o


    Der VDMA hat für BHKWs die Wartungsumfänge klar definiert. leider ist es so das viele Anbieter von BHKW-Anlagen (gerade viele im Mirco Segment) ihre höchst eigenen Definitionen in Verträge packen. Dies macht Wartungsverträge von verschiedenen BHKW Herstellern nicht vergleichbar. X(


    Schau mal hier: http://www.amev-online.de/AMEV…agsmuster/Wartung%202014/



    Grüsse :P

    Seit 31.Jahren beschäftige ich mich mit BHKW-Anlagen von 50 kW bis 6 MW und dies weltweit...

  • Hallo miteinander,


    Entschuldigt, dass wir uns jetzt erst wieder melden.
    Kurz geschildert, was seither passiert ist:


    Der Monteur von EC Power war Anfang Januar vor Ort. Er hat festgestellt, dass der Abgasgegendruck viel zu hoch ist und der Abgaswärmetauscher (AGWT) getauscht werden muss. Dies ist bisher nicht aufgefallen, weil der Sensor überbrückt wurde. Nach Recherche geschah dies vor etwa. 1,5 Jahren auf telefonische Anweisung des Wartungsanbieters . Der Abgasdruckwächter sollte dann bei der nächsten Wartung (ist schon erfolgt) mit getauscht werden, was letztendlich vermutlich vergessen wurde.


    Ende Januar kommt dann Energypoint unser zuständiger Wartungspartner mit zwei Mann. Die Messung des Abgasgegendrucks wurde nachvollzogen, mit dem selben Ergebnis. Daraufhin wurde der AGWT und der Gummmischlauch danach getauscht . Am AGWT war die Seite des Katalysators komplett frei. Auf der kalten Seite gab es jedoch massive gelbliche, bröckelige Anbackungen, ebenso im Schlauch. (Bilder siehe am Ende)


    Der AGWT wird bei EC Power jetzt aufgschnitten und analysiert. Ich denke die Verhandlungen "Wer-zahlt-was?" werden sich hier noch länger ziehen.


    Frage an die Runde, gab es bei anderen Anlagen schon ähnliche Probleme mit zugesetzten AGWT?
    Ich vermute, dass die feineren Kanäle im inneren ja noch deutlich stärker betroffen sind. Um was könnte es sich handeln?


    Die gelbliche Färbung deutet womöglich auf Schwefel hin. Kann das sein, dass im öffentlichen Erdgasnetz soviel Schwefel vorhanden ist?


    Was ich mich auch Frage, warum 2 geschulte Wartungskräfte vorher alles versucht haben, jedoch den erhöhten Abgasgegedruck nicht festgestellt haben? Der überbrückte Sensor müsste doch auch einen "falschen" Wert liefern, der in der Steuerung auffällt.


    Vielen Dank für die Diskussion.
    Grüße
    CTWe


    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Hi,


    wie hoch war der Ölverbrauch und welches Öl wurde verwendet?


    Hallo Herr Gülck,
    Danke für die Nachfrage.
    Leider kann ich keine konkrete Auskunft geben, da das komplett der Servicepartner übernommen hat.
    Was ich Ihnen sagen kann ist, dass im November 2015 nach ca. 10.000 Betriebsstunden die erste Wartung durchgeführt wurde. Im Protokoll wurde hier "Motoröl erneuern" angekreuzt. Daher gehe ich von einer vorschriftsgemäßen Wartung in diesem Punkt aus.
    Aber danke für Ihren Hinweis, hier kann man einhaken.


    Ich bin davon ausgegangen, dass moderne Motoröle hochlegiert und quasi schwefelfrei sind. Ist die Verkrustung gerade in dieser Menge durch das (falsche) Motoröl denkbar?


    Mit freundlichen Grüßen
    CTWe

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Wenn der AGWT mit Heizungswasser durchströmt ist, muss dieses Wasser VDI-2035-konform sein. Ist das bei Dir der Fall?

  • Moin,


    sind die Ablagerungen auf der Wasser- oder der Abgasseite ??


    Wenn auf der Abgasseite könnten es Verbrennungsrückstände vom Motoröl sein die aber dort nicht hin gehören -> Motor defekt


    Wenn auf der Wasserseite ( Sekundärkreis ?? ) könnte es tatsächlich an nicht VDI konformen Wasser liegen.


    Grüße

  • Moin,


    sind die Ablagerungen auf der Wasser- oder der Abgasseite ??


    Wenn auf der Abgasseite könnten es Verbrennungsrückstände vom Motoröl sein die aber dort nicht hin gehören -> Motor defekt

    Das ist die Abgasseite.
    Haltet ihr es denn für realistisch, dass in 3 Betriebsjahren allein durch das Motoröl Ablagerungen in dem Maßstab entstehen können?


    Grüße
    CTWe

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld