Bundestag und Bundesrat beschließen KWKG 2017

  • Bundestag und Bundesrat haben am 16. und 17. Dezember 2016 die Novellierung des KWK-Gesetzes (KWKG 2017) beschlossen. Zu später Stunde hat der Bundestag dem für 21:55 Uhr angesetzten Tagesordnungspunkt im Schnellverfahren der Vorlage des Ausschusses für Wirtschaft und Energie ohne …

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    Quelle: https://www.bhkw-infothek.de/n…t-beschliessen-kwkg-2017/

  • ...herzlichen Dank für die Info!! Super Service.


    An die Experten im Forum. Kann einer von Euch auf Grundlage der 2016er Daten mal ausrechnen, wie sich der folgende Satz für uns "Kleinbetreiber" auswirkt? :

    • "Entsprechend § 7 Abs. 7 i.V.m. § 15 Abs. 4 KWKG 2017 verringert sich der KWK-Zuschlagsanspruch für kleine BHKW ohne registrierende Leistungsmessung (RLM) pauschal um 5 Prozentpunkte pro Kalendertag mit negativen Börsenpreisen zeitlich beschränkt auf den jeweils betroffenen Kalendermonat."

    BG, maxnicks

  • Moin,


    recht einfach, für jeden Tag an dem es zu negativen Preisen kommt ziehst Du 5% des monatlichen KWK-Zuschlages ab.
    Wenn ich hier mal fix über die Monate blätter https://www.energy-charts.de/price_de.htm finde ich im Mittel 3 Tage pro Monat, ergo 15% Einbuße aufs ganze Jahr.


    Nach meiner Meinung ist das gar nicht durchführbar, denn wir melden die Strommengen nicht Monatlich sondern maximal Quartalsweise. Auch tut sich damit eine Ungleichbehandlung zur pauschalen Auszahlung der KWK-Zulage auf, unklar bleibt auch ob mit KWK-Zuschlag auf Eigenverbrauch oder Einspeisung gerechnet wird.
    Also mal wieder ein Gesetz das regelrecht danach schreit von den Gerichten kassiert zu werden |:-(|:-(|:-(


    mfg

  • ...herzlichen Dank, alikante. Ich weiß nicht, wer sich so 'was ausdenkt. Übrigens: Wird man damit nicht doppelt "bestraft", weil die zeitweise Negativentwicklung ohnehin bereits im EEX-Vorquartalspreis berücksichtigt ist?


    BG & frohe Weihnachten. maxnicks