Stimmt, habe es oben geändert.
Bluegen: Meine Berichte zu Planung und Betrieb
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macht nix , die 5°K ( Kelvin ) Temperaturdifferenz sind sicher besser für die Schichtung im Puffer, aber damit wird auch die Temperatur im Stack höher. Gibts dazu Vorgaben bzw. sind diese Parameter Überwacht/Visualisiert?
Grüße
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Soweit ich es verstanden habe, hat die Wärmeabgabe nichts mit der Stacktemperatur zu tun.
Das BHKW produziert immer im Optimalen Bereich und will die Abwärme im Abgas (200°C) über einen Wärmetauscher abgeben.
Wenn er es kann, gut, wenn nicht, auch nicht schlimm außer für die Bilanz. -
Die Zustandszahlen sind schonmal unterschiedlich, kannst Du das im BHKW oder online bei Solidpower nicht anpassen ?
Hier übrigens die Antwort von SolidPower:
Zitat von SolidPowerGuten Tag Herr ********,
mein Kollege Herr Leikam hat mir Ihre Frage zur Beantwortung weitergeleitet.
Wir arbeiten in der Anlagensteuerung mit dem Heizwert bzw. der Erdgaszusammensetzung. Eine Anpassung auf den Brennwert ist deshalb nicht möglich. Die Abrechnung der Gasversorger orientiert sich an Wärmeerzeuger, deshalb die Abrechnung über den Brennwert. Für die Stromerzeugung wäre der Heizwert die angemessene Grundlage. Zwischen Heizwert und Brennwert liegt der Faktor bei 1,1, d.h. der zugeführte Heizwert liegt rechnerisch bei 653 kWh / 1,1 = 593 kWh.
Der in den Daten angegebene Gasvolumenstrom bezieht sich auf den Normzustand, deshalb ist eine Korrektur mit der Zustandszahl (Z-Zahl) nicht mehr notwendig. Die Einheit SLM steht für ‚standard liter per minute‘ und entspricht dem Normvolumenstrom.
Ich habe Ihre Angaben mit unseren Daten abgeglichen und komme auf folgende Werte:- Gasverbrauch laut unseren Daten bis 21.März 13:00 Uhr: 66,2 m³ (Normzustand)
- Ihr Gasverbrauch multipliziert mit der Z-Zahl: 67 m³
Auch wenn wir Ihrer Bitte mit der Anpassung des Brennwertes nicht nachkommen können, haben die Erläuterungen hoffentlich weitergeholfen. Für Rückfragen stehen wir natürlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lohren
Produkt & Support Ingenieur
m. +49 (0) 170 4732889
oliver.lohren@solidpower.com
SOLIDpower GmbH
Postanschrift:
Borsigstr. 80
52525 Heinsberg
t. +49 (0)2452 153 758
f. +49 (0)2452 153 755
www.solidpower.com
www.bluegen.de
Und noch eine lustige und geldsparende Information von meinem Schornsteinfeger:ZitatDa aus dem BlueGEN nur Luft und Kondenswasser kommt, brauche ich keine Abgasprüfung machen.
Also keine Mehrkosten durch den neuen Außenschornstein!
Gruß
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So, die Rechnung des Elektrikers ist auch gekommen.
Alles im allen, incl. Kabel, Kleinteile für die Abwasseranbindung und vor allem einem Zählerschrank im Keller waren es knapp über 600€.
Der Zählerschrank hat mit über 200€ einen großen Beitrag dazu geleistet.Sonst hätte die Annahme/Angabe von Hersteller (ca. 500€) gepasst.
Jetzt wird noch an der Optimierung der Wärmeabgabe gearbeitet.
Ich bin glücklich.
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Hi
Auch wenn es einiges gekostet hat:
Klasse Gefühl.
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Hi
Hier die Daten vom April:
Autarkiequote: 98,12%
BHKW Direktverbrauchsquote: 92,45%
BHKW Stromerzeugung: 1.060kWh (1.080kWh währen 100% gewesen)
BHKW Stromverkauf: 80kWh
Gasverbrauch 203m³, was 1.927kWh sind. -
Moin,
BHKW Direktverbrauchsquote: 92,45%
Achtung ! Weniger als 10% Einspeisung bedeutet keine Anerkennung betrieblicher Nutzung seitens FA.
Grüße
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Hi, das BHKW läuft ja nicht über den "Betrieb".
Ziel war ja 100% Eigenverbrauch und gar kein Verkauf. -
Moin,
Achtung ! Weniger als 10% Einspeisung bedeutet keine Anerkennung betrieblicher Nutzung seitens FA.
Achtung: Bei der Umsatzsteuer gilt meines Wissens für BHKW's nach wie vor während der Förderungsdauer nach KWKG (60.000 Betriebsstunden, bei einer Bz also etwa sieben Jahre) die Abrechnungsweise mit fiktiver Volleinspeisung und fiktiver Rücklieferung des EV. Damit wäre eine betriebliche Nutzung schon ab einem elektrischen Wirkungsgrad von 10% (bei einer Bz allemal) grundsätzlich immer gegeben.
Das ganze ist natürlich nur relevant, wenn der BHKW-Betreiber zur USt-Pflicht optiert: Ist, glaube ich, bei @KaJu nicht der Fall.
Gruß, Sailor
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Hi, das BHKW läuft ja nicht über den "Betrieb"
Ok, aber bei deinen PV bist Du doch zur USt optiert. Diese Option gilt dann für alle Deine "Gewerblichen" Aktivitäten. Ergo wird auch auf die BHKW Einspeisevergütung, und wie Sailor es richtig schreibt, auch auf die fiktive Hin-/Rücklieferung USt/MwSt angerechnet.
Grüße
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Moin,
Achtung: Bei der Umsatzsteuer gilt meines Wissens für BHKW's nach wie vor während der Förderungsdauer nach KWKG (60.000 Betriebsstunden, bei einer Bz also etwa sieben Jahre) die Abrechnungsweise mit fiktiver Volleinspeisung und fiktiver Rücklieferung des EV. Damit wäre eine betriebliche Nutzung schon ab einem elektrischen Wirkungsgrad von 10% (bei einer Bz allemal) grundsätzlich immer gegeben.
Das ganze ist natürlich nur relevant, wenn der BHKW-Betreiber zur USt-Pflicht optiert: Ist, glaube ich, bei @KaJu nicht der Fall.Gruß, Sailor
Hi
Ich werde noch nach BHKW2012 abgerechnet und bekomme für die vollen 10 Jahre die 5,41Cent/kWh.
Aber wie wird es jetzt abgerechnet?
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Aber wie wird es jetzt abgerechnet?
Die Abrechnung bekommst Du vom VNB, Du mußt nur Quartalsweise die Erzeugungs- und Einspeisezählerstände des BHKW liefern sowie immer im Februar? die Jahresdaten.
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Die EWE hat mir gesagt, sie wollen nur jährliche Daten.
Wundert mich aber.