Bluegen: Meine Berichte zu Planung und Betrieb

  • Nein. Denn dann hätte die Anlage bis 31.12.2015 bestellt sein müssen und dann bis 31.12.2016 23:59 Uhr in Betrieb sein müssen und das ist sie nicht.

  • "Ja Einspeisevergütung ist wie bei jedem anderen BHKW. Bekomme noch 5,41Cent/kWh, da ich das bei der BAFA noch letztes Jahr beantragt habe."


    Wie hast Du das denn gemacht?

  • Das Du die alte KWK-Vergütung bekommst hatte ich irgendwo in Deinen Beiträgen gelesen.


    ABER Du hattest auch geschrieben das die Energiesteuerrückvergütung nicht in der "Armortisationstabelle" enthalten ist.


    kurzer Check :
    0,0541€ * 13000kWh = 703,3€
    0,0055€ * 24000kWh = 132€


    Ok, in den "Zuschüssen" steckt also die volle Energiesteuerrückvergütung mit drin ABER als "Privater" ohne " Einkünfte aus Gewerbebetrieb" kannst Du keine AfA geltend machen und ohne AfA gibts keine volle Energiesteuerrückvergütung.


    Wenn Du nun antwortest Du hast Gewerbe angemeldet, bist zur Vorsteuer optiert und alle Berechnungen sind brutto spring ich lachend in ne Kreissäge ( oder lösche zumindest die letzten Drei Seiten Konversation aus meinem Kleinhirn )


    Grüße ;-)_)

  • Das war die Aussage des Verkäufers.

    Zitat

    Falls Sie das alte KWK-G 2012 noch nutzen möchten, sollten Sie den BAFA Antrag stellen, im Anhang.
    Sonderregelungen und Zulassung zum KWK-Gesetz 2012/2016!
    Brennstoffzellen profitierten in dem bis zum 31.12.2015 geltenden KWK-Gesetz (KWKG 2012) von attraktiven Sonderregelungen. So betrug z. B. der KWK-Zuschlag unabhängig von der Leistungsgröße 5,41 Cent/kWh und wurde über einen Förderzeitraum von 10 Jahren gewährt. Im neuen KWK-Gesetz werden Brennstoffzellen grundsätzlich wie jede andere KWK-Technologie eingestuft. Betreiber von Brennstoffzellen-KWK-Anlagen erhalten jedoch noch die höheren Fördersätze des KWK-Gesetzes 2012, wenn die Anlage bis Ende 2016 bestellt und bis zum 31.12.2017 in Betrieb genommen wird. Mit dieser speziellen Übergangsregelung soll eine Förderdelle der Brennstoffzellen-Technologie vermieden werden. Für ORC-Anlagen gilt diese Regelung ebenfalls.

    Darauf habe ich mich jetzt einfach verlassen.
    Anfrage an den Verkäufer ist raus.


    Gruß


    Kaju

    22 kWp Anlage
    2x STP 9000TL-20
    1x SB 4000TL-21
    3x SI 6.0h-11 mit Power-Rack-110 und 106kWh (20x 5,3kWh Tesla Module)
    Seit dem 09.03.17 ergänzt mit dem BlueGEN :thumbup:

    Model Y LR

  • Oh Gott.... Jetzt kommt die Götterdämmerung....
    Wie stellt man denn diesen Antrag? Oder sind wir etwa blöde?
    Wir haben zum Jahresende rotiert wie die Irren, sowohl vertrieblich Ende 2015 wie auch bei den Installationen 2016, um den Kunden die alte Vergütung zu sichern...


    Es ist zu 101% sicher, dass wenn Du die Kiste nicht bis 31.12.2015 bestellt hast (was Du nicht hast) und die Kiste nicht bis 31.12.2016 in Betrieb gegangen ist (was sie nicht ist) die alte Vergütung nicht mehr greift. Sowohl der Zeitpunkt der Bestellung wie auch der Zeitpunkt der IBN sind nachzuweisen, z. B. durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers.... Hast Du eine solche, datiert vor 01.01.2016?

  • Es kann aber sein, dass es eine Sonderregelung für BSZ gibt, davon weiß ich aber nix, da wir keine BSZ verkaufen. Ich finde dazu aber nix im Netz...

  • Hast du auch mit Brennstoffzellen zu tun?


    http://www.bafa.de/DE/Energie/…etung_bis_50_kw_node.html

    Übergangsbestimmungen
    Beantragt der Anlagenbetreiber die Zulassung gem. den Übergangsbestimmungen des § 35 Abs. 3 bis 6 KWKG, wird die Zulassung auf Basis des KWKG 2012 erteilt. Voraussetzung ist, dass eine verbindliche Bestellung bis zum 31.12.2015 erfolgt ist und die Inbetriebnahme des BHKW bis zum 31.12.2016 (ORC- bzw. Brennstoffzellen-Anlagen bis 31.12.2017) erfolgt.

    Da gilt wohl ein verlängerter Zeitrahmen: ORC- bzw. Brennstoffzellen-Anlagen bis 31.12.2017


    Kann das sein?


    Also keine Götterdämmerung????


    Gruß


    Kaju


    PS: Deine Antwort kam als ich meine geschrieben habe. :D

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  • dass eine verbindliche Bestellung bis zum 31.12.2015 erfolgt ist und die Inbetriebnahme des BHKW bis zum 31.12.2016 (ORC- bzw. Brennstoffzellen-Anlagen bis 31.12.2017) erfolgt.


    Da liegt wohl der Hase im Pfeffer...


    Ruf doch einfach mal beim BAFA an...

  • @alikante,


    da ich dein Leben nicht gefährden will, antworte ich nicht, dass ich für die PV-Anlage ein Kleingewerbe angemeldet habe. :whistling:


    Gruß


    Kaju

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  • Wie hoch ist denn Dein Stromverbrauch, seit Du die PV-Anlage und den Speicher hast? Dann kann man mal rechnen...

  • Hi
    PV Anlage ist am 7.11.2013 in Betrieb gegangen.
    Speicher ist im August 2014 in Betrieb gegangen.


    2013:
    11.520kWh Strom gekauft
    35.928 kWh Gas
    2014:
    13.688kWh Strom verbraucht
    9625kWh Strom gekauft
    26.801kWh Gas
    2015:
    14.108kWh Strom verbraucht
    4321kWh Strom gekauft
    29.881kWh Gas
    2016:
    16.238kWh Strom verbraucht
    3007kWh Strom gekauft
    33.346kWh Gas

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  • Hi,


    die BAFA hat sich gemeldet.


    Also definitiv gilt für die Brennstoffzelle folgendes, wie vom Verkäufer auch genannt:


    Sonderregelungen und Zulassung zum KWK-Gesetz 2012/2016!


    Brennstoffzellen profitierten in dem bis zum 31.12.2015 geltenden KWK-Gesetz (KWKG 2012) von attraktiven Sonderregelungen. So betrug z. B. der KWK-Zuschlag unabhängig von der Leistungsgröße 5,41 Cent/kWh und wurde über einen Förderzeitraum von 10 Jahren gewährt. Im neuen KWK-Gesetz werden Brennstoffzellen grundsätzlich wie jede andere KWK-Technologie eingestuft.

    Betreiber von Brennstoffzellen-KWK-Anlagen erhalten jedoch noch die höheren Fördersätze des KWK-Gesetzes 2012, wenn die Anlage bis Ende 2016 bestellt und bis zum 31.12.2017 in Betrieb genommen wird.

    Mit dieser speziellen Übergangsregelung soll eine Förderdelle der Brennstoffzellen-Technologie vermieden werden. Für ORC-Anlagen gilt diese Regelung ebenfalls.


    Gruß


    Kaju

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  • Jetzt wird es aber unerfreulich:


    Wenn Du im Mittel 15/16 3.700 kWh Strom zukaufen musstest, sind dies etwa 800 Euro Stromkosten. Und nur die kannst Du sparen...


    Der Bluegen läuft von mir aus 8.760h und hat dann eben folgende Daten:
    - Stromproduktion 13.140 kWh
    - Wärmeproduktion 5.343 kWh
    - Gasverbrauch Bluegen 22.000 kWh


    Restwärmebedarf Gebäude nach Bluegen (30.000 kWh - 5.343) also 24.657 kWh


    Ich gehe mal von einem Eigenverbrauch von 3.000 kWh aus.


    Kosten ohne Bluegen:
    Strom 800 Euro
    Gas 30.000 * 3,6 Cent = 1.080 Euro


    Summe Kosten ohne Bluegen also rund 1.900 Euro


    Jetzt mit Bluegen:
    Strom 700 kWh/21,56 Cent = 150 Euro
    Gas rd. 47.000 kWh/3,6 Cent = 1.700 Euro
    VOWA Bluegen = 600 Euro


    Summe Kosten mit Bluegen also 2.450 Euro


    Erträge (ich nehme mal den alten KWK)
    KWK 13.140 * 5,41 Cent = 711 Euro
    Erstattung Energiesteuer 22.000 * 0,55 Cent = 121 Euro
    Einspeisevergütung 5 Cent für 700 kWh = 350 Euro


    Erträge also in Summe rd. 1.200 Euro


    Saldiert ergibt sich also ein Ertrag von 650 Euro pro Jahr. Mehr ist Unfug


    Bei einer Investition von 18.500 nach Förderung (Frage: Festpreis, mit Elektro???) amortisiert sich die Sache in deutlich weniger als 30 Jahren...


    Und nu ist jeder eingeladen, diese Berechnung mal anzuzweifeln....

  • Hi


    Muss man nicht folgendes bedenken:
    1. Warum rechnest du nur mit 700kWh Einspeisung? Wenn du beim BHKW von nur von 3.000kWh Eigenverbrauch ausgehst, sind es doch 10.000kWh Einspeisung, oder?
    2. Hast du den mehr verkauften PV-Strom vollkommen in deiner Rechnung vergessen, oder?
    3. Aber, die kompletten 13.000kWh vom Bluegen werden erst im Haus verbraucht und verdrängen den PV-Strom. Müsste man das nicht so rechnen?


    Dank Speicher werde ich die 13.000kWh des BHKW locker zu 100% selbst verbrauchen.
    Ich rechne mal mit 1.000kWh die trotzdem zukaufen muss, wegen großen Verbrauchern, wie die Sauna und wenn ich den Tesla mal schnell laden muss.
    Ich erspare mir also mit dem BHKW Strom (13.000kWh), nach deinem Mittel gerechnet von (3.700kWh) 2.700kWh Netzstrom und 10.300kWh PV und Speicher gedeckt.
    Diese 2.700kWh Netzstrom (587,25€ hast du mir anderen Zahlen auch drin in deiner Rechnung) und die 10.300kWh PV-Strom (1426,55€, die hast du aber nicht, oder?) spare ich doch auch und müssen weniger ausgegeben werden (Netzstrom) und mehr verkauft werden (PV-Strom).
    Müssen also in deiner Rechnung mit in die Erträge.


    Summe Kosten ohne Bluegen also rund 1.900 Euro
    Summe Kosten mit Bluegen also 2.450 Euro
    Erträge also in Summe rd. 1.200 EuroPlus 1.400€ zusätzliche PV-Vergütung
    -1.900€ vs (-2.450€ + 1.200€ + 1.400€) = 2.050€ Ertrag pro Jahr.


    Oder habe ich da einen Gedankenfehler?


    Gruß


    Kaju

    22 kWp Anlage
    2x STP 9000TL-20
    1x SB 4000TL-21
    3x SI 6.0h-11 mit Power-Rack-110 und 106kWh (20x 5,3kWh Tesla Module)
    Seit dem 09.03.17 ergänzt mit dem BlueGEN :thumbup:

    Model Y LR

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