Vitotwin an Sunny Island 6.0h

  • Hallo zusammen,


    hat jemand eine Ahnung wie man den Vitotwin auf "Off Grid" einstellt damit er im Inselnetzbetrieb am Sunny Island läuft. Bei der Codierung auf "DE" meldet die ENS ständig "Netzprüfung" und hat den Fehler "Netzfrequenz zu gering" oder so ähnlich...


    Viele Grüße
    Marcus

  • Moin Marcus,


    nachdem anscheinend niemand zu Deiner Frage etwas Fachkundiges beitragen kann, möchte ich als Nicht-Fachmann für Elektrisches zumindest nach bestem Wissen einen Hinweis geben:


    Soweit ich das verstanden habe, ist eine "Off Grid" Einstellung beim Vitotwin gar nicht möglich. Das Gerät kann kein Netz selbständig aufbauen, sondern benötigt zum Start eine von außen vorgegebene Netzfrequenz, mit der es dann in der Startphase den Stirling synchronisieren kann. (Wahrscheinlich deswegen zeigt es auch in der ersten Minute nach Stirling-Start manchmal eine negative Stromlieferung an - solange es der Phase "hinterherläuft"?)


    Wenn man also ein Vitotwin als Insel-Generator betreiben möchte, müsste zunächst ein externes Gerät (das Sunny Island?) dem Vitotwin ein "Netz" mit passender Frequenz vorgeben bzw. "vorgaukeln", auf das es sich dann aufschalten kann. Das sollte m.E. theoretisch mit Batteriestrom und Batteriewechselrichter möglich sein, aber welche Schwierigkeiten das in der Praxis macht, kann ich als elektrotechnischer Laie nicht beurteilen. Eigentlich müsste derjenige das beantworten können, der die Anlage bei Dir installiert hat. Aber wenn das nicht möglich ist, würde ich an Deiner Stelle mal versuchen, zu dieser Frage mit einem Techniker bei SMA Kontakt aufzunehmen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich kann zwar nix beitragen (außer evtl. Sailor773 zu wiederholen) aber mich würde das durchaus auch interessieren.


    Ich hab zwar ein EcoPower und den SMA SI aber die Problematik ist ja diesselbe. Bisher bin ich naiv davon ausgegangen, das der SMA das Netz aufbaut und der Eco das dann auch aktzeptiert.


    Anmerkung: ich habe noch ein OnGrid System - sobald das Eco abgeschrieben ist (und noch zufriedenstellend läuft) und es größere Speicher zu günstigen Preise gibt werde ich überlegen ob ich nicht offgrid gehe (kommt drauf an wieviel Gängelleien noch kommen).
    BTW aber OT: was passiert eigentlich mit einer EEG Anlage wenn man noch während der 20Jahre Abschreibung offgridd geht sprich nicht mehr einspeist? Hat das Auswirkungen beim FA? Ich würde annehmen, dass ist eben alles Sachentnahme, Gewinnerzielung fällt dann nat. flach, kann das FA dann rückwirkend Geld zurückfordern (Annahme man ist schon in der KUR)? Vermutlich ähnlich einen Einstufung in Liebhaberrei nach 10Jahren könnte das passieren - Auswirkungen?

  • Hallo zusammen,


    ist schon klar dass der Sunny Island das Netz vorgibt, dieser Anwendungsfall tritt eh nur ein wenn Stromausfall ist und der SI auf Ersatzstrombetrieb schaltet. Mir ging es halt darum wenn es Nachts Eintritt wenn keine PV Leistung vorhanden ist und die Batterie vom SI so langsam leer wird.
    Wenn ich den SI manuell auf Ersatzstrombetrieb schalte gibt die ENS den Stirling nicht frei, in der Anleitung von Viessmann steht dass die Einstellung nach Vorgaben vom Batteriehersteller erfolgen muss, in diesem Fall also OFF Grid.
    Viele Grüße
    Marcus

  • Hallo peppercycler,


    durch die ENS (Einrichtung zur Netzüberwachung) wird die eingehende Frequenz zum Vitotwin bzw. Stirling überwacht.
    Bei Abweichungen um mehr als 0,5 Hz (49,5 bis 50,04 Hz) wird der Stirling nicht freigegeben. Als Meldung erscheint "Netzprüfung aktiv" oder es kommt "Fehler 283", der dann quittiert werden müsste. Die On- bzw. Off-Grid Einstellung kann man beim Vitotwin nicht vornehmen.


    Beste Grüße °ro

  • Moin @endurance,

    BTW aber OT: was passiert eigentlich mit einer EEG Anlage wenn man noch während der 20Jahre Abschreibung offgridd geht sprich nicht mehr einspeist? Hat das Auswirkungen beim FA? Ich würde annehmen, dass ist eben alles Sachentnahme, Gewinnerzielung fällt dann nat. flach, kann das FA dann rückwirkend Geld zurückfordern (Annahme man ist schon in der KUR)? Vermutlich ähnlich einen Einstufung in Liebhaberrei nach 10Jahren könnte das passieren - Auswirkungen?

    wenn Du mit einer EEG-Anlage (PV?) "off-Grid" gehst, heißt das ja, dass Du ab dann den gesamten Strom aus der Anlage privat verbrauchst und auch keine Vergütung nach EEG mehr erhältst.


    Mit aller Vorsicht (ich bin kein Steuerberater!) würde ich das wie folgt beurteilen:


    Wenn das Deine einzige Anlage ist, bedeutet das die Aufgabe des Gewerbebetriebs. Ab dem Zeitpunkt der Abkoppelung vom Netz ist die Anlage steuerlich nicht mehr relevant, da keine Einkünfte mehr daraus erzielt werden. Im Aufgabejahr musst Du EEG-Vergütung und Eigenverbrauch bis zum Abkoppelungszeitpunkt wie gewohnt versteuern und kannst im Gegenzug AfA und andere Kosten anteilig geltend machen. Der danach verbliebene Restwert der Anlage geht ohne steuerliche Auswirkungen in Dein Privatvermögen über. Einen Verlust aus der Ausbuchung des Restwertes kannst Du selbstverständlich nicht geltend machen - es ist, als ob Dein Betrieb die Anlage zum Buchwert an Dich als Privatmann verkauft hätte. Da bereits die KUR gilt, hat dieser Vorgang auch keine USt-Auswirkungen. Ansonsten müsstest Du vermutlich 19% USt auf den Restwert ans FA abführen (§ 3 Abs. 1b UStG). Steuererklärungen musst Du letztmalig für das Aufgabejahr machen, danach ist das Thema Finanzamt für Dich insoweit erledigt.


    Wenn Du daneben aus Deinem BHKW weiterhin Strom "verkaufst", besteht der steuerliche Gewerbebetrieb als solcher weiter. In dem Fall solltest Du dem FA mitteilen, dass die PV-Anlage ab dem Zeitpunkt X nicht mehr zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte verwendet wird und aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Für das BHKW musst Du natürlich weiter Steuererklärungen machen. Alles andere wie oben.


    Dass das FA Geld zurückfordert, kann eigentlich nur bei der Umsatzsteuer passieren, sofern der Ausstieg früher als fünf Kalenderjahre (also 59-71 Monate) nach Inbetriebnahme geschehen ist (§ 15a UStG). Eine Rückforderung (genauer: Nachträglich höhere Festsetzung) von Einkommensteuer könnte theoretisch dann geschehen, wenn a) Deine ESt-Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind (§ 164 AO, muss im Bescheid stehen), b) eine solche Nachprüfung tatsächlich stattfindet und c) dabei etwas für Dich Negatives herauskommt. Letzteres wäre denkbar, falls aus der Anlage bis zum Ausstieg insgesamt ein größerer Verlust angefallen wäre (der also bei Dir zu größeren Steuerersparnissen geführt hätte). In allen anderen Fällen halte ich es für so gut wie ausgeschlossen, dass da noch was nachkommt.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke zur OT Beantwortung: ja Geschäftsaufgabe macht sinn - ich dachte, das läuft einfach bis erreichen der 20Jahre weiter und es werden nur Sachentnahmen gewertet - aber das macht ja keinen Sinn, da ja kein Gewinn rauskommen kann wenn man nur die Kosten ansetzt.

    PV 18,2kWp - BHKW EcoPower 1.0, 30kWh LiON Sunny Island System
    BMW i3 60Ah (Verbrauch ca. 13,8kWh/100km; SW: I001-16-07-506) - Familyblog: https://okedv.dyndns.org/wbb/blog