Mal eine kurze Statusmeldung:
- BHKW wurde als Liebhaberrei eingestuft ca. 5€/Jahr Verlust - d.h. EÜR entfällt. UST bleibt bis zum Wechsel auf KUR
- PV alleine wollte FA nicht als Liebhaberrei anerkennen, obwohl ich vorgerechnet habe, dass die Selbskosten > Einspeisevergütung ist und somit maximal ein NULL Ergebnis bei EÜR rauskommen kann (bei 100% Eigenverbrauch)
- Als ich jedoch meinen Batteriespeicher gemeldet habe (Selbstbau und nicht in der Abschreibung) - war das ganze dann doch als Liebhaberei einzustufen - finanziell hat sich aber gar nichts geändert
Mir scheint als hätten die FA etwas merkwürdige Vorgaben und Prinzipien statt einfach mal Mathematik zu bemühen.
Sei es drum mein Ziel EÜR befreit zu werden ist ab nächstem Jahr erreicht, inkl. der neuen Nordanlage.
Wo ich noch ein wenig knabbere ist der Wechsel zu KUR. 2012 ist die erste Anlage in Betrieb gegangen somit kann ich ab 2017 zur KUR wechseln. Allerdings sind die anderen Anlagen ja alle erst in den Jahren danach erbaut worden. Meines wissens kann man aber nur als Gesamtunternehmer KUR oder Regelesteurung haben - einzelne Anlagen in KUR zu nehmen geht nicht. Muss ich dann evtl. UST zurückerstatten (für die Anlagen die nach 2012 erbaut wurden)?
Und noch ein Punkt: bei der Regelbesteuerung mit EÜR meinte das FA ich solle bei der UST die Selbstkosten ansetzen, ohen EÜR wäre aber der Marktpreis der Grundversorgers anzusetzen. Das kommt mir etwas merkwürdig vor. Das mit den Selbstkosten waere nat. besser. Wer gibt keine EÜR ab und was setzt Ihr bei PV Eigenverbrauch in der UST an?