BAFA-Anmeldung vergessen

  • Ich habe mir 2013 ein Haus gekauft und ein BHKW Giese HB4-8 einbauen lassen. Im Ramen der Umbauarbeiten habe ich völlig vergessen das BHKW anzumelden.
    Was kann ich jetzt noch tun um wenigsten den erzeugten und eingespeisten Strom bezahlt zu bekommen?
    Der zuständige Energielieferant ist das Bayernwerk und die wollen eine Kopie der Zulassung durch das BAFA.
    Hat jemand da einen Tip?


    Gruß Ody

  • Beim Netzbetreiber habe ich es schon angemeldet. Aber das mit der BAFA ist mir durch die Lappen gegangen.
    Kann man nicht einfach einen neuen Einbau angeben?

  • http://www.bafa.de/bafa/de/ene…nisches_anzeigeverfahren/



    Zitat

    Wichtiger Hinweis zum Zeitpunkt der Antragstellung: Nur wenn die elektronische Anzeige bis zum 31.12. des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres beim BAFA erfolgt, besteht ein Anspruch auf die maximal mögliche Förderung. Bei einer späteren Anzeige werden die Vergütungsansprüche gekürzt.

    Du mußt Dich mit der Bafa versuchen zu einigen, ich kann nicht sagen ob Du irgendwelche Vergütungen für 2013/2014 bekommst, ab 01.01.2015 sollte alles wieder in Ordnung sein.


    Grüße

  • Moin,


    die Anmeldung sofort nachholen!!!!! Nach Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber / Installateur hat die Anmeldung bei der BAFA unverzüglich zu erfolgen, da der Netzbetreiber erst ab der Meldung der Inbetriebnahme den KWK-Zuschlag zahlen darf.
    Ab dem jetzt erfolgten Anmeldedatum wird der Netzbetreiber von der Meldung Informiert und dann erst den KWK-Zuschlag auszahlen. Aber nicht Rückwirkend.Für die Vorzeit ist der Anspruch verfallen.


    Grüße aus Neuendorf


    Claus-H. Stahl

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Hallo, ob du die Förderung nach dem KWK Bonus in Anspruch nimmst ist zu allererst deine Sache. Der Netzbetreiber muss dir also zumindest für die Vergangenen Jahre den EEX-Preis
    und die Vermiedenen Netznutzungsentgelte bezahlen. Für den KWK Bonus ist die Regelung, dass die Anmeldung Rückwirkend bis zum 01.01. des Kalenderjahres gilt.
    Das heißt, du hast keine Chance den KWK Bonus für die Jahre 2013,2014 und 2015 nachträglich zu erhalten. So schlimm ist das aber auch nicht, da dann die 10 Jahre Vergütungszeitraum erst mit dem 01.01.2016 beginnen und du den Bonus länger erhälst.
    In jedem Fall also - schnell anmelden.


    Freundliche Grüße

  • Moin


    Der Netzbetreiber muss dir also zumindest für die Vergangenen Jahre den EEX-Preis
    und die Vermiedenen Netznutzungsentgelte bezahlen

    von "Müssen" würd ich da nicht sprechen. Einspeiser die weder unter das KWKG noch unter das EEG fallen müssen einen entsprechenden Vertrag mit dem Netzbetreiber schließen. Nur BHKW die nach 10Jahren aus dem KWKG fallen haben einen abgeleiteten Anspruch auf Zahlung von EEX+VNN

    da dann die 10 Jahre Vergütungszeitraum erst mit dem 01.01.2016 beginnen und du den Bonus länger erhälst.

    da bin ich skeptisch, ich kenne die Formulierung : "10 Jahre ab erste Inbetriebsetzung" die Möglichkeit "10 Jahre ab Anmeldung" ist mir nicht bekannt.


    Grüße

  • So schlimm ist das aber auch nicht, da dann die 10 Jahre Vergütungszeitraum erst mit dem 01.01.2016 beginnen und du den Bonus länger erhälst.

    Mein alter Rechtsprofessor pflegte zu sagen: "Ein Blick ins Gesetz verschafft ungeahnte Erkenntnisse."

    Zitat von KWKG 2012

    (1) Betreiber kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 (...) haben für KWK-Strom einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 5,41 Cent pro Kilowattstunde wahlweise für einen Zeitraum von zehn Jahren oder für die Dauer von 30 000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Guten Tag, das BHKW nachträglich mit dem Inbetriebnahme Protokoll bei das Bafa anmelden. Tipp, die Firma welche die IB vorgenommen hat , muß evtl. für Schaden ( Einspeisevergütung und Fördermittel ) Verlust aufkommen.

    Grundsätzlich darf ein BHKW ohne Genemigumg des Netzbezreiber nicht in Betrieb gehen.

    Gruß Hans

  • Guten Tag, das BHKW nachträglich mit dem Inbetriebnahme Protokoll bei das Bafa anmelden. Tipp, die Firma welche die IB vorgenommen hat , muß evtl. für Schaden ( Einspeisevergütung und Fördermittel ) Verlust aufkommen.

    Nö, muss sie nicht? Wieso denn?


    Muss die Firma, die damals die IBN gemacht hat, evtl. auch die Steuern, die aus der Anlage resultieren, bezahlen, wenn der Betreiber das nicht macht?