Altes oder neues KWKG?

  • Hallo zusammen...
    Hat man sich ein neues Ecopower 4.7 zugelegt und hat das Wahlrecht, was dann?
    Für uns scheint die Inanspruchnahme der 30000 Vollaststunden
    am sinnvollsten, obwohl ich nirgendwo finden kann wie die abgerechnet werden...
    oder sind sonstige Nachteile bei der 2016er "Version"
    zu finden....



    LG

  • Entscheidend ist, wann denn der Kaufvertrag für die Maschine unterschrieben wurde.
    Vor 01.01.16 oder danach?

  • Moin,

    Für uns scheint die Inanspruchnahme der 30000 Vollaststunden
    am sinnvollsten

    Wieso 30.000 Volllaststunden? § 8 (1) KWKG sagt für neue BHKW's bis 50 kW Leistung die Zuschlagzahlung für 60.000 Vollbenutzungsstunden zu. Wenn Du weniger als 6.000 Vollaststunden pro Jahr erwartest, ist das günstiger als die alte Zehnjahresförderung.

    oder sind sonstige Nachteile bei der 2016er "Version"
    zu finden....

    Weiteres Kriterium ist der erwartete Selbstnutzungsanteil: Liegt er unter 65% des erzeugten Stroms, so ist wegen des gesplitteten Zuschlagssatzes (§ 7 Abs. 1 und 3 KWKG) die Neuregelung günstiger, bei höherem Selbstnutzungsanteil die Altregelung.


    Nicht unterschätzen darf man auch die Auswirkung von § 7 (8) KWKG: Ist keine geeignete Messeinrichtung vorhanden (z.B. 1/4h-Leistungsmessung oder Smart Meter), so kann einen § 15 (4) KWKG im Jahr locker 20-25% der Zuschläge kosten. Das alte Gesetz enthält diese Regelung nicht.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Also laut meiner Information von der Bafa und den Stadtwerken sind die Neuen 60000 Vbh nicht mehr an die 10 Jahre gekoppelt.
    Man sagte mir die jährliche Leistung würde durch die leistung des BHKW geteilt und danach abgerechnet. Von einem Smartmeter hat keiner was gesagt...

  • Also laut meiner Information von der Bafa und den Stadtwerken sind die Neuen 60000 Vbh nicht mehr an die 10 Jahre gekoppelt.

    Richtig. Ich habe auch nichts anderes behauptet, nur Du schriebst oben von 30000 Vbh.

    Von einem Smartmeter hat keiner was gesagt...

    M.E. solltest Du Dich an Deinen Verteilnetzbetreiber wenden und fragen, wie man sich dort die Handhabung von § 7(8) KWKG bei Mikro-BHKW's zukünftig vorstellt. Kann ja sein, dass der VNB in dem Fall einfach drauf verzichtet (vorausgesetzt, dass er das rechtlich überhaupt darf). Aber leider enthält der Gesetzestext keine Ausnahmen für kleine BHKW's (egal ob das böse Absicht war oder simple Schlamperei), also muss man sich mit dem Thema auseinandersetzen.

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