Dezentralen Energiekonzepten fehlt verlässlicher Rechtsrahmen

  • Mieterstrom-Modelle sind in aller Munde und Gegenstand zahlloser Workshops und Vortragsreihen. Gleichwohl viel über die Versorgung von Hausbewohnern aus kleinen Erzeugungsanlagen diskutiert wird, hat in Wirklichkeit noch kein Marktteilnehmer oder Super-Spezial-Experte das Ei des Kolumbus tatsächlich finden können. Dies hat …

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    Quelle: https://www.bhkw-infothek.de/n…laesslicher-rechtsrahmen/

  • Das größte materielle Hindernis für die Implementierung von dezentralen Erzeuger- und Verbrauchergemeinschaften ("Prosumer-Gemeinschaften") ist die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch.


    Grundsätzlich gehört diese überhaupt abgeschafft. Sie bringt absolut nichts, außer dass sie den EV unattraktiver macht und dadurch den Zubau von kleinen und mittleren EE-Anlagen verlangsamt. Aber wahrscheinlich war ja genau das die Absicht unseres geliebten Wirtschaftsministers.


    Wenn man die EEG-Umlage auf den EV aber im Grundsatz will (z.B. um Neidkomplexe in Teilen der Öffentlichkeit zu Lasten der Energiewende populistisch zu befriedigen), gäbe es einen ganz einfachen Weg, um eine Gleichstellung von Einzel-Prosumern mit Prosumer-Gemeinschaften zu erreichen: Man müsste nur in § 5 Nr. 12 EEG

    Zitat von EEG

    12. „Eigenversorgung“ (ist) der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage
    selbst betreibt,

    die rot eingefärbte Bedingung streichen. Alle anderen Bedingungen für die EEG-Umlage blieben unverändert erhalten, d.h. auch Prosumer-Gemeinschaften müssten ggf. die reduzierte EEG-Umlage zahlen wie Einzelverbraucher. Dafür muss man nicht mit undurchsichtigen "Verordnungsermächtigungen" herumtun, bei denen am Ende entweder gar nichts herauskommt oder ein bürokratisches Monstrum. Aber offenbar will der Gesetzgeber keine einfachen und gerechten Lösungen, sondern er will einfach nur Prosumer-Gemeinschaften nach Möglichkeit verhindern. X(

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)