EEG Umlage Miterstrommodell

  • Guten Morgen liebes Forum,


    hätte mal wieder eine EEG Umlage Frage da sich bei uns nun einiges ändert...


    Haben neben dem BHKW (max 4kw), nun zusätzlich eine kleine PV Anlage mit Batteriespeicher installiert (5,5kWp).


    Da ich in der Gesamtmenge ja unter 10 kW bleibe wäre ich ja zunächst EEG Umlage befreit...


    Nun würde ich jedoch gerne den grünen Strom auch unsere Mieter liefern. Damit werde ich ja zumindest für den gelieferten Strom EEG-Umlage pflichtig, schon klar...


    Da aber das Hausnetz über den Speicher gespeist wird (dieser wiederum über BHKW und PV..) kan ich wenn alle 3 Parteien dran hängen nicht merh so einfach differenziern wer was verbraucht hat Netzbezug vs. Eigenvebrauch Mieter und Eigenverbrauch Mieter vs mich. (ausser ich lasse mir RLM einbauen was finanzeill keinen Sinn macht)


    Jetzt sagt der VNB mit dem ich telefoniert habe, in diesem Fall würde auf den kompletten Eigenverbrauch EEg Umlage fällig, also auch auf den von mir verbrauchten Anteil, da ich es ja nicht trennen kann.


    Ich müsste aber doch theoretisch wenn ich den vom Mieter verbrauchten Strom mit geeicheten Zählern erfasse nur bis zur max. Obergrenze der Mieter EEG- Umlage (und ggf. damit natürlich EEG Umlage bei Netzbezug Mieter dopplet..) <bezahlen.


    Besipiel
    Mein Verbrauch 5000 kW
    Mieter 1 2000 kW
    Mieter 2 2000 kW


    Eigenverabrauch 7000 kW


    Da Mieter nur Gesamtverbrauch 4000 kW dementsprechend auch nur darauf maximal EEG Umlage.


    Wie seht Ihr das? Hat da jemnad schon Erfahrung? Und kann ich das Betriebsmodell zwischendruch wechseln (Stromlieferung an Mieter bzw. keine wenn ich sehe das rentiert sich nicht..)??


    Vielen Dank im Voraus für Euren intellektuellen Input :)

  • Moin,


    sind die Strommengen nicht eindeutig per zb. RLM zuordenbar wird auf den gesamten selbst erzeugten Strom abzüglich des ins öffenlichen Netzes eingespeisten Stromes die EEG Umlage fällig.


    Du könntest allerdings den für Dich persönlich Umlagefreien Strom erzeugerseitig vor einem "Zwischenzähler" abgreifen sodass die von Dir verbrauchte Strommmenge physikalisch gar nicht in die Haus(Mieter)Anlage fliesen kann.
    Damit erwischst Du aber nur einen Erzeuger. Oder aber Du lässt den Speicher ausschließlich für Dich arbeiten.


    Grüße

  • Wollte es eigentlich dann so wie zum Schluss beschrieben betreiben, da ich/wir den Speicher auf jeden Fall nutzen wollten....
    Gehe davon aus , dass wir uns in Kombination fast autark versorgen können.
    Würde dann halt 100% des Mieterstroms mittels EEG Umlage bedienen (auch wenn ich dann ein paar kW Netzbezug zusätzlich bezahlen müsste)...
    Mehr als den mit geeichten Zählern erfassten Mieterstrom könnte man dann doch nicht an EEG Umlage von mir verlangen, oder gibts da wieder einmal rechltiche Fallstricke??

  • So nur zur Info.
    Bin zum äussersten gegangen und hab mit Amprion telefoniert.
    Die würden das so akzeptieren: EEG Umlage auf kompletten Mieterstrom, meinen Eigenstrom rauslassen.
    Die akzeptieren sogar eine Aufteilung im prozentualen Verhältnis (Netzbezug/Eigenverbrauch und das dann Übertrag auf Mieterstrom....)
    Muss halt alles nur plausibel sein...
    O-Ton:Sie glauben doch nicht, dass wir zu Ihnen nach Hause kommen und die Zähler überprüfen und ablesen wenn Sie uns plausible Daten vorlegen...