Guten Morgen liebes Forum,
hätte mal wieder eine EEG Umlage Frage da sich bei uns nun einiges ändert...
Haben neben dem BHKW (max 4kw), nun zusätzlich eine kleine PV Anlage mit Batteriespeicher installiert (5,5kWp).
Da ich in der Gesamtmenge ja unter 10 kW bleibe wäre ich ja zunächst EEG Umlage befreit...
Nun würde ich jedoch gerne den grünen Strom auch unsere Mieter liefern. Damit werde ich ja zumindest für den gelieferten Strom EEG-Umlage pflichtig, schon klar...
Da aber das Hausnetz über den Speicher gespeist wird (dieser wiederum über BHKW und PV..) kan ich wenn alle 3 Parteien dran hängen nicht merh so einfach differenziern wer was verbraucht hat Netzbezug vs. Eigenvebrauch Mieter und Eigenverbrauch Mieter vs mich. (ausser ich lasse mir RLM einbauen was finanzeill keinen Sinn macht)
Jetzt sagt der VNB mit dem ich telefoniert habe, in diesem Fall würde auf den kompletten Eigenverbrauch EEg Umlage fällig, also auch auf den von mir verbrauchten Anteil, da ich es ja nicht trennen kann.
Ich müsste aber doch theoretisch wenn ich den vom Mieter verbrauchten Strom mit geeicheten Zählern erfasse nur bis zur max. Obergrenze der Mieter EEG- Umlage (und ggf. damit natürlich EEG Umlage bei Netzbezug Mieter dopplet..) <bezahlen.
Besipiel
Mein Verbrauch 5000 kW
Mieter 1 2000 kW
Mieter 2 2000 kW
Eigenverabrauch 7000 kW
Da Mieter nur Gesamtverbrauch 4000 kW dementsprechend auch nur darauf maximal EEG Umlage.
Wie seht Ihr das? Hat da jemnad schon Erfahrung? Und kann ich das Betriebsmodell zwischendruch wechseln (Stromlieferung an Mieter bzw. keine wenn ich sehe das rentiert sich nicht..)??
Vielen Dank im Voraus für Euren intellektuellen Input