Vergütung bei negativen Preisen

  • Hab ich Dir derart auf den Schlips getreten? Das tut mir aber wirklich ganz arg leid...



    Aber ein bisschen Kenntnisse des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens kann nicht schaden... Dein ecopower amortisiert sich bekanntlich nie...

    Eigentlich trag ich keine Schlipse, insofern Nein.


    Mein Ecopower hat sich bekanntlich - steht alles im Forum - bereits im ersten Jahr amortisiert. Das hat weniger etwas mit Deinen (möglicherweise) vorhandenen Kenntnissen in Rechnungswesen zu tun als vielmehr mit Deiner absoluten Unkenntnis meiner persönlichen Situation.


    Hinzu kommt das Dein (Halb)Wissen über BHKW gepflegte 10-15 Jahre alt ist. Damals hat man BHKW mit der 6000h Faustformel noch auf die thermische Grundlast eines Objektes ausgelegt. Warum auch nicht, es gab schließlich nur die Stromeinspeisevergütung, keine Vergütung für Eigenverbrauch und Netzbezug lag irgendwo bei 15Cent/kwh.


    Ich denke Du solltest Dich in das Thema besser einlesen bevor Du dem Bäcker was über Brötchen zu erzählen versuchst. Das "einlesen" geht hier im Forum recht gut, auch die BHKW Infothek hilft dabei, sie hält viel Interessantes über die Technik an sich aber auch über das Wirken des BHKW-Forum e.V. - Stichwort in die Breite tragen - bereit.


    Viel Spaß beim lesen.

  • Hinzu kommt das Dein (Halb)Wissen über BHKW gepflegte 10-15 Jahre alt ist. Damals hat man BHKW mit der 6000h Faustformel noch auf die thermische Grundlast eines Objektes ausgelegt. Warum auch nicht, es gab schließlich nur die Stromeinspeisevergütung, keine Vergütung für Eigenverbrauch und Netzbezug lag irgendwo bei 15Cent/kwh

    Am 1.10.2014 an der BHKW-Fachtagung im Stuttgarter Umweltministerium erntete mein Diskussionsbeitrag zu kurzen BHKW-Laufzeiten völliges Unverständnis. Keiner dachte auch nur daran, unter 6000 BH zu betreiben. So schnell vergehen 15 Jahre...



    Mein Ecopower hat sich bekanntlich - steht alles im Forum - bereits im ersten Jahr amortisiert. Das hat weniger etwas mit Deinen (möglicherweise) vorhandenen Kenntnissen in Rechnungswesen zu tun als vielmehr mit Deiner absoluten Unkenntnis meiner persönlichen Situation.

    Respekt vor diesen Rechenkünsten! Ein 1kW BHKW für 9000 Euro bei deutlich weniger als 6000 Bh in einem Jahr amortisiert.
    Na ja, wenn du 2 Euro pro kWh amortisieren nennst... Im Übrigen habe ich besseres zu tun als deine 6500 Kommentare hier durchzuforsten, ob auch was brauchbares drin steht.


    Komm einfach mal von deinem hohen Roß runter - andere Leute können auch denken und haben vielleicht sogar mehr in der Birne.


    Mich amüsieren halt immer wieder die Leute, die andere Leute dazu auffordern, für die Umwelt was springen zu lassen. Und selbst dicke Schlitten fahren...

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

    Einmal editiert, zuletzt von Bernhard_Konrad ()

  • Am 1.10.2014 an der BHKW-Fachtagung im Stuttgarter Umweltministerium erntete mein Diskussionsbeitrag zu kurzen BHKW-Laufzeiten völliges Unverständnis. Keiner dachte auch nur daran, unter 6000 BH zu betreiben. So schnell vergehen 15 Jahre...

    Dies ist wie gesagt völliger Unfug. Es gibt kein Gesetz, dass sich ein BHKW erst nach 6.000 Bh rechnet, wieso sollte das so sein?


    Ich projektiere gerade eine Anlage mit 50 kW elektrischer Leistung und 4.000 Bh, rechnet sich in 4 Jahren. Komisch....


    Im Übrigen ist Kollege Alikante sicherlich der Letzte, der anderen was aufquatscht und selber nen dicken Schlitten fährt. Wenn Du mal siehst, was der alles selber betreibt (BHKW, Thermie, PV) ist auch dieser Satz Unfug.

  • Dies ist wie gesagt völliger Unfug. Es gibt kein Gesetz, dass sich ein BHKW erst nach 6.000 Bh rechnet, wieso sollte das so sein?

    Betriebswirtschaftliche Investitionsrechnung:
    Anschaffungskosten bzw. Abschreibung, Kapitalzins, Wartung, Betriebsstoffe, gegenüber ersparten Stromkosten, ggfs. Subventionen...
    Kreditzinsen sind heute billiger als vor 2 Jahren, Strom teurer...
    Wie sieht Ihre Rechnung heute aus?
    Bei Mikro-BHKW sieht's zappenduster aus, die rechnen sich doch nie.
    50kW ist ja schon "Mini". Wenn Sie ein steuerlich pfiffiges Modell wählen (vgl. Christian Meyer), dann kann's interessant sein.
    Aber 4 Jahre sind seeehr ambitioniert.


    Im Übrigen ist Kollege Alikante sicherlich der Letzte, der anderen was aufquatscht und selber nen dicken Schlitten fährt. Wenn Du mal siehst, was der alles selber betreibt (BHKW, Thermie, PV) ist auch dieser Satz Unfug.

    Wenn ich in anderen Blogs (auch BHKW-Forum) sehe, was da von Profis alles unbedarften Laien angedreht werden soll, dann bleibt für mich nur der Schluss mit den dicken Schlitten. Ob das auf Alikante im Einzelfall zutrifft, kann ich nicht abschätzen, hab ich auch nicht behauptet.


    Was ich unlängst bei Baral (in der Freiburger Gegend) gesehen und erlebt habe, macht mich stinksauer. Da kam der Spruch mit dem dicken Mercedes, den man sich ja auch leistet. Der sei ja auch nicht wirtschaftlich...
    40% der Menschen in diesem Land haben keinerlei Vermögen, fallen also bei Arbeitslosigkeit ... fast sofort in Hartz IV. Rund 10% sind in Hartz iV und stecken dort ihr Leben lang fest.
    Ich erlebe durchaus auch ab und zu Kunden, die eine Gebäudesanierung für 200T€ aus dem Handgelenk schütteln. Aber die Regel sind die, die fast jeden Euro umdrehen und soviel wie möglich in Eigenleistung machen wollen, um die Kosten überschaubar zu halten.
    An denen orientiere ich mich!

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

  • 200.000 kWh Stromproduktion
    100% Eigenverbrauch
    Finanzierung aus Eigenmitteln
    Vollwartungskosten sind in der WB mit drinnen
    Macht dann eben 4 Jahre


  • Respekt vor diesen Rechenkünsten! Ein 1kW BHKW für 9000 Euro bei deutlich weniger als 6000 Bh in einem Jahr amortisiert.
    Na ja, wenn du 2 Euro pro kWh amortisieren nennst... Im Übrigen habe ich besseres zu tun als deine 6500 Kommentare hier durchzuforsten, ob auch was brauchbares drin steht.


    Komm einfach mal von deinem hohen Roß runter - andere Leute können auch denken und haben vielleicht sogar mehr in der Birne.

    Haha, Du bist echt Lustig.


    Für 9000€ hätt ich das Ding nie gekauft und mir reichen 4000h p.a. völlig aus.


    Es geht nicht um meine Kommentare oder Meinungen - ich bin kein Ingeniör, ich räum hier nur auf.


    Du willst aber Jau was über BHKW Eigenbau erzählen? Dem Jau der das Foren-Volks-BHKW Projekt aus der Taufe gehoben hat.


    Und Du meinst besser über Netze bescheid zu wissen als Gunnar Kaestle, der an der Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften einer renommierten Uni arbeitet und dazu noch zu verschiedenen Arbeitsgruppen der FNN-VDE, cenelec und wie sie alle heisen gehört??



    Aber klar Argumente wie "das haben die auf der Messe gesagt" oder "es wird schon stimmen, ist ja ein Fachblatt" sind natürlich mehr wert als Jahrelange selbst gemachte Erfahrungen.


    mfg

  • Nun hab ich mir etwas Zeit geńommen und recherchiert, bevor ich antworte:

    Für 9000€ hätt ich das Ding nie gekauft und mir reichen 4000h p.a. völlig aus.

    Meine Kunden haben kaum die Gelegenheit, ein EcoPower, das vom Lastwagen gefallen ist, zu erwerben.
    Und wenn Du sagst, dass Du es zum regulären Preis nie kaufen würdest, dann reicht die Aussage ja auch.


    Du willst aber Jau was über BHKW Eigenbau erzählen? Dem Jau der das Foren-Volks-BHKW Projekt aus der Taufe gehoben hat.

    Wenn das Volks-BHKW auf dem Bauch gelandet ist, dann ist das schade. Für mich aber kein Grund, nicht nochmals drauf zu schauen.
    Besonders, da ich einige Motorenfachleute um mich rum habe und ein Konzept, das sich deutlich vom Volks-BHKW unterscheidet.



    Und Du meinst besser über Netze bescheid zu wissen als Gunnar Kaestle, der an der Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften einer renommierten Uni arbeitet und dazu noch zu verschiedenen Arbeitsgruppen der FNN-VDE, cenelec und wie sie alle heisen gehört??

    Von Netzen im Allgemeinen wird Gunnar Kästle sicher mehr verstehen als ich.
    Das diskutierte Thema dreht sich aber um Politik und "Wirtschaftwissenschaften", also um Lobbyismus.
    Betriebswirt bin ich selbst auch - auch das noch...
    Wirtschaftswissenschaften, soviel hab ich gelernt, sind viel mehr religiös als wissenschaftlich. Und wie bei den meisten Religionen geht es vorrangig um Macht und Geld...

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

  • Ich will den Thread noch mal auf das Ursprungthema zurückbiegen.

    Zitat von Gunnar

    KWK-Anlagen sind disponibel und können im Gegensatz zu Windparks auf Preissignale reagieren, aber man erkennt, dass im EEG eine Ausnahmeregelung für kleine Anlagen geschaffen wurde. Dies fehlt im KWKG insbesondere für kleine KWK-Anlagen, die nicht der Direktvermarktungspflicht unterliegen. Haltet Ihr eine Ausnahmeregelung für
    a) 50 kW (Kleinst-KWK-Anlagen nach Richtlinie 2012/27/EU) oder
    b) 100 kW (Direktvermarktungspflicht nach KWKG 2016)
    besser begründbar?

    Es geht hier weniger um die ökonomischen Verluste der Vergütungsstreichung bei negativem Preis - die sind überschaubar, sondern um den Verwaltungsaufwand der Erfassung, wann negative Preise stattfanden und mit welcher Leistung das BHKW ins Netz eingespeist hat. Das ist selbst bei lastganggemessenen Mini-BHKWs ein Verwaltungsaufwand, wobei der zugrundeliegende Nutzeffekt bei den geringen Leistungen zu hinterfragen ist. Es geht also um die Komplexitätsreduktion für den Betreiber.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann soll das KWKG noch mit einem Artikelgesetz geändert werden, um die Ausschreibungen von 1-50 MW in einem Ermächtigungsparagraph für ein Ausschreibungsverordnung noch unterzubringen. Wäre es da nicht hilfreich, in einem Aufwasch auch noch die fehlende Grenze für Kleinsteinlagen in dem Absatz zum KWK-Zuschlag bei negativem Preis nachzutragen?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

    Einmal editiert, zuletzt von gunnar.kaestle ()

  • Wäre es da nicht hilfreich, in einem Aufwasch auch noch die fehlende Grenze für Kleinsteinlagen in dem Absatz zum KWK-Zuschlag bei negativem Preis nachzutragen?

    ja, wäre es!


    Grüße

  • Moin!


    Zuerst müsste man herausfinden, wer der zuständige Referent im BMWi ist, der das Artikelgesetz zur Änderung des KWKG formuliert. Ihn oder sie könnte man dann auf das Manko hinweisen.


    Gruß,


    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin,


    Gunnar, ich hoffe ja auf einen Erfolg, aber die bisherigen Erfahrungen mit unseren Gesetzgebern lassen mich doch eher daran zweifeln.


    Ich hätte daher noch einen anderen Vorschlag, mit dem sich die Problematik für kleine Anlagen nahezu ohne Zusatzaufwand weitgehend entschärfen ließe - und zwar, ohne dass die Politik hier etwas ändern müsste.


    Das Problem entsteht ja nicht allein durch die Regelung in dem von Dir zitierten § 7 (8) KWKG, sondern durch deren Verbindung mit § 15 (4) KWKG:

    Zitat von KWKG (2016)

    § 15
    ...
    (4) Wenn in einem Kalendermonat die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 8 Satz 1 mindestens einmal erfülltsind, legen die Betreiber von KWK-Anlagen mit derAbrechnung nach den Absätzen 2 und 3 Angaben zurStrommenge vor, die sie in dem Zeitraum erzeugthaben, in dem die Stundenkontrakte ohne Unterbrechung negativ gewesen sind. Andernfalls verringertsich der Anspruch in diesem Kalendermonat um 5 Prozent pro Kalendertag, in dem dieser Zeitraum ganz oderteilweise liegt.

    Betreiber kleiner KWK-Anlagen können diese Angaben gar nicht vorlegen, da sie
    a) i.d.R. nicht über Einrichtungen zur stundengenauen Messung des erzeugten Stroms verfügen (es sei denn man stellt sich selber an den Zähler und schreibt jede Stunde den Stand auf... ;( ) und
    b) i.d.R. mangels Online-Verbindung mit der Strombörse gar nicht wissen, wann genau "die Stundenkontrakte ohne Unterbrechung negativ gewesen sind".


    Und dann greift die Strafbestimmung aus Satz 2, die locker 20-25% der KWK-Zulage kosten kann - in Zukunft wahrscheinlich mehr - und das endgültig, d.h. anders als in § 7 (8) für die normalen Kürzungen festgelegt ist, "verringert sich der Anspruch", d.h. die Strafkürzungen verlängern nicht die Förderdauer.


    Diese grobe Ungerechtigkeit (die Strafe trifft ausschließlich die Kleinsten, ohne dass diese sich schuldig gemacht hätten oder dagegen etwas tun könnten) ließe sich auf einfache Weise durch folgendes Verfahren weitgehend entschärfen:


    1) Der Netzbetreiber kennt aus der Inbetriebnahme-Meldung für jedes BHKW die Nennleistung bei Volllast. Ferner meldet der Betreiber am Ende jedes Quartals die Zählerstände, darunter den Stand des Erzeugungszählers. Der Netzbetreiber muss daraus ohnedies für jedes BHKW neben der Vergütung pro Quartal auch die Anzahl der Vollbetriebsstunden errechnen, um das Ende der Förderung (60.000 Vbh) bestimmen zu können.


    2) Weiterhin kennt der Netzbetreiber aus seinen eigenen Daten für jedes Quartal exakt die Anzahl der Stunden, in denen "die Stundenkontrakte ohne Unterbrechung negativ gewesen sind".


    Um die Vorgaben von § 7 (8) KWKG zu erfüllen, könnte nun der Netzbetreiber bei BHKW's ohne Messeinrichtung einfach die Anzahl der Stunden aus 2) von den unter 1) ermittelten Vbh abziehen. Der Zuschlag würde dann für das jeweilige Quartal nur für den in den verbliebenen Vbh produzierten Strom bezahlt. Entsprechend § 7 (8) Satz 2 würde sich im Gegenzug die Förderdauer um die nicht berücksichtigten Vbh verlängern. (Um dem Buchstaben des Gesetzes Rechnung zu tragen, müsste die ohnedies erfolgende quartalsweise Meldung der Zählerstände durch den Betreiber auch als Angabe im Sinne von § 15 (4) KWKG gewertet werden.)


    Dieses vereinfachte Verfahren ginge - zu Lasten des Betreibers - von der Fiktion aus, dass alle "Negativstunden" angefallen sind, während das BHKW mit Volllast lief. Vor allem im Sommerhalbjahr stimmt das natürlich nicht (außer evtl. bei Brennstoffzellen), aber die Mehrbelastung im Vergleich zu einer genauen Messung wäre erstens gering (im niedrigen einstelligen Prozentbereich statt 20-25% der Zuschläge) und zweitens nicht endgültig, da ja - anders als bei der Strafkürzung - die nicht berücksichtigten Vbh die Förderdauer verlängern würden. Angesichts dessen, dass dafür der Betreiber die teure Messeinrichtung spart und beide Beteiligten eine Menge Arbeit mit der Übermittlung und Auswertung zusätzlicher Daten (es werden nur Daten verwendet, die ohnedies vorliegen), erscheint das eine tragbare Lösung - zumal sie die Forderung von § 7 (8) KWKG für alle BHKW's und Zeiträume hundertprozentig erfüllt.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)