Hallo zusammen,
die AVU Netz will für ein am 07.10.2015 (!) in Betrieb gegangenes 11-kW-BHKW den im Gerät verbauten, geeichten Erzeugungszähler nicht mehr anerkennen und beruft sich auf die neue KWK-Gesetzgebung. Bei allen anderen Bestandsanlagen hat sich kein anderer Netzbetreiber gemeldet. Der Kunde soll nun a) die AVU mit der Messung beauftragen oder b) einen anderen Netzbetreiber mit der Messung beauftragen oder c) selber messen und seine Sachkunde nachweisen. Ist dies so richtig? Danke für Eure Antworten