mh,
wenn dieser Passus nicht bedeutet das alle Anlagen welche vor dem 30.06.2016 Inbetriebgesetzt wurden den betreibereigenen Zähler behalten können ist entweder das Gesetz dümmlich geschrieben oder der Gesetzgeber möchte den VNB und Gerichten ne Menge Arbeit machen.
Ich für meinen Teil werde abwarten, denn mein VNB hat sich mit solch einem Begehren noch nicht gemeldet
Grüße