Mieterstrompreis

  • Für folgendes Projekt benötige ich eine Abschätzung, hoffentlich kann mir hier jemand weiter helfen.
    Auf dem eigenen Grundstück ist bereits ein Gebäude mit Mietswohnungen und Geschäfte, die bisher aber mit Strom und Wärme(gas) vom lokalen EVU versorgt werden.


    Jetzt soll auf dem Grundstück ein weiteres Objekt mit über 20 Wohnungen gebaut werden. Um das Gebäude bei dem EVU anzuschließen verlangen die einen Neuen Anschluß dessen Kosten übernommen werden sollen.
    Es besteht aber die Möglichkeit das Grundstück über einen eigenen neuen Trafo von der 10kV Ebene zu versorgen, dann wäre der Strom vom Netz günstiger.
    Jetzt ist grundsätzlich geplant auf dem Grundstück ein BHKW zur Versorgung der bestehenden und des Neuen Gebäudes zu errichten.
    Kann mir jemand mitteilen, wie es sich mit der Stromabrechnung verhält? Vor allem für die Neuen Mieter.
    Ist es möglich im Mietvertrag fest zu halten, dass der Strom von uns abgenommen werden muß?
    Was ist sonst bei der Stromabrechnung zu beachten?

  • Moin,

    Ist es möglich im Mietvertrag fest zu halten, dass der Strom von uns abgenommen werden muß?

    Grundsätzlich Nein, der Mieter muß die Freiheit haben selbst wählen zu können. Einzige Möglichkeit : Warmmiete vereinbaren - aber auch das geht nur in engen Grenzen.



    Es besteht aber die Möglichkeit das Grundstück über einen eigenen neuen Trafo von der 10kV Ebene zu versorgen, dann wäre der Strom vom Netz günstiger.

    Natürlich ist der Arbeitspreis erstmal günstiger, aber betrachte bitte auch die Kosten die durch den Trafo anfallen und ggf. in der MS viel höher als in der NS sind.


    Für Zählung und Abrechnung des Stromes bedarf es eines MSB, das kann der örtliche VNB oder ein freier Dienstleister mit entsprechendem Know how sein.


    Grüße