Umsatzsteuer

  • Wie lautet denn eigentlich der Titel bzw. das Thema deiner Masterarbeit ?


    Wie du ja bereits bemerkt hast, gibt es hierzu div. Ungereimtheiten, Unklarheiten vom Gesetzgeber selbst sowie in den Auswirkungen letztlich Stillsetzungen von privaten Mini-BHKW mit hohem Eigenverbrauchsanteil - parallel im EEG für PV-Anlagen das Gleiche ! Man muß also die selbst geernteten Gurken auch noch dem Staat zzgl. MwSt. bezahlen... Nichts "geißelt" die Lobbyisteneinflußnahme der Wirtschaft und insbesondere der Stromkonzerne mehr als dieser letztlich unfaire Konkurrenzkampf mit dem Bürgersektor !


    Evtl. kannst ja in einem separatem Gliederungspunkt "Auswirkung der EEG-Umlage auf den Endverbraucher und - erzeuger" deine Erkenntnisse darstellen - diese dann schöpferische "Kritik des Kapital's" wird bestimmt honoriert...


    Nichts desto trotz - viel Erfolg ! :lokomotive:

  • Lies dir auch mal die Beiträge unter "Rechnungskorrektur wegen geänderter Rechnungskorrektur..." durch, dort sind grundlegende Darlegungen dazu zu finden !

  • @sailor773 - evt. habe ich Dir vorhin etwas voreilig zugestimmt. Erklär mal warum die bereits anderswo erfasste Abgabe nochmal in der fiktiven Rechnung auftauchen soll?

    Marcus, ich glaube das Problem ist, dass wir beide jedenfalls bisher keine EEG-Umlage zahlen müssen und daher anscheinend unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie diese in der Praxis abgerechnet bzw. eingezogen wird.


    Ich bin bei meinen Ausführungen davon ausgegangen, dass die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zusammen mit dem Entgelt für den fiktiv rückgespeisten Eigenverbrauch mit der Abrechnung des Netzbetreibers eingezogen wird, und auf alles zusammen die USt berechnet wird.


    Es kann jetzt sein dass das so nicht stimmt, und stattdessen irgendjemand anderes (der ÜNB??) über die EEG-Umlage eine separate Rechnung erstellt - m.E. eine völlig idiotische aber mögliche Vorgehensweise. In dem Fall würde dann halt die Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage von diesem anderen Rechnungssteller eingezogen. In der Abrechnung des VNB würde dann weder die EEG-Umlage noch die USt darauf auftauchen, weil beides ja bereits von anderer Stelle erfasst wurde. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass - wenn überhaupt EEG-Umlage anfällt - darauf USt bezahlt werden muss: Frage ist nur an welchen Rechnungssteller.


    Oder gehts dabei auch nur darum den Kleinunternehmern - wie bei EEX+VNNE- die Umsatzsteuer nun auch für die EEG-Abgabe aus der Tasche zu ziehen.

    Die KUR hat damit nichts zu tun, weil die EEG-Umlage als Verbrauchsabgabe IMMER von Dritten in Rechnung gestellt wird. Die fiktive Hin- und Rücklieferung endet ja mit der KWK-Zulage, d.h. für BHKW's die älter als zehn Jahre sind gilt sie nicht mehr. Ab dann zahlt der Kleinunternehmer in der Tat keine USt mehr auf den Eigenverbrauch. Aber wenn EEG-Umlage zu zahlen ist, wird diese auch dann noch vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt, natürlich plus 19% Umsatzsteuer. Man kann also der USt auf die EEG-Umlage so oder so nicht entgehen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • BHKW's die älter als zehn Jahre

    Da muß ergänzt werden : "...und nach evtl. Modernisierung keine Verlängerung der KWK-Zuschlagszahlung beantragt wurde bzw. haben." Das wird m.E. zukünftig stärker in Erscheinung treten (können). Ich hatte schon mal diese Frage hier im Forum gestellt, wer das wie schon praktiziert hat - leider hat bis heute konkret dazu noch niemand reagiert... ||_
    Mein Verständnisproblem ist folgendes :
    Gesetz hin und her - die fiktive USt-Regelung selbst ist ja noch nachvollziehbar, aber es steht nicht dort, das auch die Strommenge berechnet werden muß - nur die sich daraus ergebende USt !
    Meine diesbezügliche Rückfrage beim EVU/NB ergab - wie leider meistens - schlichte Ratlosigkeit : Ich solle mich beim Gesetzgeber beschweren... <X

  • Moin,

    aber es steht nicht dort, das auch die Strommenge berechnet werden muß - nur die sich daraus ergebende USt !

    da sich die USt aus der Summe von Preis in € * Menge in kWh ergibt ist es für mich logisch das die Menge ermittelt werden muß.
    Multiplikation zweier Zahlen geht nun mal nicht wenn eine Zahl unbekannt ist.


    Grüße

  • Menge ermittelt

    Mit Strommenge berechnet meinte ich das im wahrsten Sinne des Wortes ! Die "Ermittlung" kann zwar ausgewiesen werden - aber mit welchem Recht werden auch die kWh berechnet ?

  • Ich glaube verstanden zu haben, wie die EEG-Umlage behandelt wird.


    Zusammengefasst:
    Bei der fiktiven Rücklieferung der UST wird die EEG-Umlage nicht mit einbezogen, da sie nicht zur Vergütung des Netzbetreibers gehört (bzw. Zahlung an den Netzbetreiber).
    Allerdings wird trotzdem eine UST auf die EEG-Umlage erhoben. Rechnung wird vom ÜNB gestellt und die entsprechende UST dort ausgewiesen.


    Dann macht es auch Sinn, dass die EEG-Umlage im UStAE nicht erwähnt wird.

  • Bei der fiktiven Rücklieferung der UST wird die EEG-Umlage nicht mit einbezogen, da sie nicht zur Vergütung des Netzbetreibers gehört (bzw. Zahlung an den Netzbetreiber).
    Allerdings wird trotzdem eine UST auf die EEG-Umlage erhoben. Rechnung wird vom ÜNB gestellt und die entsprechende UST dort ausgewiesen


    ja das macht für mich am meisten Sinn.


    Zur fiktiven Hinlieferung kann sie ohnehin nicht gehören da sie nur auf Verbrauch nicht auf Erzeugung erhoben wird, somit schließt sich wieder der Kreis das Hin- und Rücklieferung identische Summen haben müssen sowohl in kWh als auch € .

  • somit schließt sich wieder der Kreis das Hin- und Rücklieferung identische Summen haben müssen sowohl in kWh als auch € .

    Identische Summen in EUR kann nicht stimmen.


    Hinlieferung: EEX-Referenzpreis + vermiedenes Netznutzungsentgelt + KWK-Zuschlag
    Rücklieferung: EEX-Referenzpreis + vermiedenes Netznutzungsentgelt


    Somit müsste die Hinlieferung um den KWK-Zuschlag (UST) höher sein.


    (wenn der KWK-Zuschlag nach 60.000 Vollbenutzungsstunden nicht mehr gezahlt wird und keine Modernisierung durchgeführt wird, dann stimmt natürlich deine Aussage der gleichen Höhe in EUR.)

  • Nein der KWK-Zuschlag ist nun wirklich nicht Teil der fiktiven Rechnung - hier kann mein VNB keinen Fehler gemacht haben.


    Die KWK-Zulage ist ein eigener realer Posten und wird zuzüglich USt ( oder bei KUR ohne USt ) ausbezahlt.


    Ich meine die fiktive Rechnung beinhaltet nur :
    Hinlieferung = vNNE+EEX
    Rücklieferung = NNE+EEX


    Die realen Posten sind :
    Eigenverbrauch = KWK-Zulage (4Cent) - EEG-Abgabe (anteilig)
    Lieferung = KWK-Zulage (8Cent)+vNNE+EEX


    Jeder Posten wird für sich mit USt belegt, bei KUR wird nur die Rücklieferung und ggf. EEG-Abgabe mit USt belegt. Da bei KUR keine Vorsteuer gezogen werden kann ergibt sich dort ein Minus aus USt Zahlung ( Rücklieferung + ggf.EEG-Abgabe )


    So hab ich die ganze Sache verstanden.


    @sailor773 kannst Du bitte nochmal auf deine Rechnung schauen ob der KWK-Zuschlag bei Dir wirklich in der fiktiven Auftaucht

  • Ich kann dabei nur wieder auf den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) zurückgreifen. In diesem ist geregelt:


    "Die Bemessungsgrundlage für die Rücklieferung desNetzbetreibers entspricht der Bemessungsgrundlage für die Hinlieferung ohne Berücksichtigung der nach demKWKG vom Netzbetreiber zu zahlenden Zuschläge.


    Beispiel:
    (Anlage mit Einspeisung ins Niederspannungsnetz des Netzbetreibers)

    • Bemessungsgrundlage der Lieferung des Anlagebetreibers: EEX-Referenzpreis, Vermiedene Netznutzungsentgelte, Zuschlag nach § 7 Abs. 6 KWKG
    • Bemessungsgrundlage für die Rücklieferung des Netzbetreibers: EEX-Referenzpreis, Vermiedene Netznutzungsentgelte"

    Dabei ist der KWK-Zuschlag eindeutig ein Teil der Bemessungsgrundlage der Hinlieferung.

  • @alikante


    Ist es möglich diese Rechnung mal zu scannen, dass ich mir ein Bild dieser machen kann?
    Gern auch per Mail an mich. Ich werde diese natürlich nicht veröffentlichen oder ähnliches. Soll lediglich zur Veranschaulichung für mich dienen.
    Lg

  • Die aktuelle leider nicht, die liegt beim FA.


    ich acker die von den letzten Jahren heut abend mal durch. Evt. hat Sailor seine aktuelle zur Hand ??


    Grüße


    PS: das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen.


    Die Abrechnung von 2013 ist scheinbar falsch, hier decken sich nicht mal die Hin- und Zurückgelieferten kWh


    Die 2014ner ist zwar unübersichtlicher Aufgeteilt weist aber beim ersten Blick eine Differenz der USt. Beträge zwischen Hin- und Zurücklieferung auf.
    Bei näherer Betrachtung ist die Ust. Differenz genau die zur KWK Vergütung gehörenden 19% :S ich nehm also alles zurück.
    Schlimmer noch, ich muß mir meine letzten Umsatzsteuererklärungen noch mal hernehmen <X


    Nun also in den Text meines Beitrages 25 "verschlimmbessert"


    die fiktive Rechnung beinhaltet :
    Hinlieferung = vNNE+EEX+KWK-Zuschlag
    Rücklieferung = NNE+EEX



    Die realen Posten sind :
    Eigenverbrauch = KWK-Zulage (4Cent) - EEG-Abgabe (ggf.anteilig)
    Lieferung = KWK-Zulage (8Cent)+vNNE+EEX


    PPS:


    Die Sache wird noch besser, mein VNB lässt bei der fiktiven Abrechnerei für 2013/2014 die VNN gänzlich weg!!
    Da sie für Hin- und Rücklieferung identisch sind macht das für die Höhe der USt Differenz aber keinen Unterschied.