Umsatzsteuer

  • Die Abrechnung von 2014 würde mir als Anschauung auch genügen, wenn du mir sie evtl. zur Verfügung stellen könntest. Anschrift ect. kann auch geschwärzt werden.


    Tut mir Leid, dass du deine letzte Umsatzsteuererklärung jetzt noch einmal überarbeiten musst :/


    Vielen Dank an alle für die Hilfe.


    Vielleicht ergeben sich mir im Laufe der Arbeit noch weitere Fragen, dann werd ich mich sicher noch einmal melden ;)

  • Moin Marcus,

    @sailor773 kannst Du bitte nochmal auf deine Rechnung schauen ob der KWK-Zuschlag bei Dir wirklich in der fiktiven Auftaucht

    Nochmal ganz langsam und ausführlich um jegliche Missverständnisse zu vermeiden.


    Der KWK-Zuschlag wird in meiner Abrechnung (wie bei allen anderen <10jährigen oder modernisierten BHKW's) auf die eingespeisten kWh gezahlt, und zwar sowohl auf die tatsächlich wie auf die fiktiv eingespeisten kWh. Bei mir sind das immer 5,41 ct/kWh (bei BHKW-Inbetriebnahme ab 2016 wären es 8 ct pro tatsächlich eingespeiste kWh, 4 ct pro fiktiv eingespeiste kWh). Der Netzbetreiber zahlt mir also zunächst für den gesamten erzeugten BHKW-Strom den KWK-Index (in Q2/16 = 2,517 ct/kWh) plus vNNE (bei uns 2016 = 0,468 ct/kWh), zusammen 2,985 ct/kWh; plus 5,41 ct/kWh KWK-Zulage macht 8,395 ct/kWh netto. Mit 19% USt (1,595 ct/kWh) sind es 9,99 ct/kWh brutto.


    Die fiktive Rücklieferung (=Eigenverbrauch) wird natürlich ohne KWK-Zulage in Rechnung gestellt, d.h. ich zahle für meinen Eigenverbrauch derzeit 2,985 ct/kWh plus 19% Umsatzsteuer (0,567 ct/kWh), zusammen 3,552 ct/kWh brutto an den Netzbetreiber.


    Dass Dein VNB - anders als meiner - die vNNE bei der fiktiven Einspeisung und Rücklieferung weglässt, ist aus technischer Sicht nicht unlogisch. (Ob der USt-Betriebsprüfer dort das dann auch so sieht, bleibt einstweilen dahingestellt.) Jedenfalls finde ich das nett von Deinem VNB, denn auf diese Weise sparst Du als Privatmann die Umsatzsteuer auf die vNNE in Höhe Deines Eigenverbrauchs. Ist vermutlich nicht viel (bei uns wären es ca. 2,30 EUR pro Jahr), aber Kleinvieh macht auch Mist.
    Also: Ein Hoch auf Mitnetz Strom! :thumbup:


    Gruß, Sailor


    PS: Hier auf vielfachen Wunsch eine Kopie unserer Abrechnung (Berechnungsteil) für 2015. Zum besseren Verständnis: Echte Einspeisung war 1.353 kWh, Eigenverbrauch (=fiktive Einspeisung) war 2.470 kWh. (Außerdem hat uns der VNB noch EUR 9,60 plus USt Entgelt für die Abrechnung berechnet; dies und die Zusammenfassung habe ich nicht mitkopiert.)

    Bilder

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Moin Sailor

    Der KWK-Zuschlag wird in meiner Abrechnung (wie bei allen anderen <10jährigen oder modernisierten BHKW's) auf die eingespeisten kWh gezahlt, und zwar sowohl auf die tatsächlich wie auf die fiktiv eingespeisten kWh. Bei mir sind das immer 5,41 ct/kWh (bei BHKW-Inbetriebnahme ab 2016 wären es 8 ct pro tatsächlich eingespeiste kWh, 4 ct pro fiktiv eingespeiste kWh). Der Netzbetreiber zahlt mir also zunächst für den gesamten erzeugten BHKW-Strom den KWK-Index (in Q2/16 = 2,517 ct/kWh) plus vNNE (bei uns 2016 = 0,468 ct/kWh), zusammen 2,985 ct/kWh; plus 5,41 ct/kWh KWK-Zulage macht 8,395 ct/kWh netto. Mit 19% USt (1,595 ct/kWh) sind es 9,99 ct/kWh brutto.

    jepp, hab grad noch ne falsche Abrechnung ( Zählerstände nicht korrekt ) von 2015 gefunden.
    Wobei mein VNB jetzt den Rechenweg von Lehrer Lampe wählt.


    1. Gutschrift für Eigenverbrauch ( (EEX+KWK+VNN)+USt.)
    2. Rechnung für Rücklieferung ( (EEX+VNN)+USt.)
    3. Gutschrift für Einspeisung ( (EEX+KWK+VNN)+USt.)


    Ergebnis = 1. - 2. + 3.


    Dass Dein VNB - anders als meiner - die vNNE bei der fiktiven Einspeisung und Rücklieferung weglässt, ist aus technischer Sicht nicht unlogisch. (Ob der USt-Betriebsprüfer dort das dann auch so sieht, bleibt einstweilen dahingestellt.)

    wie geschrieben das war nur 2014, und da ich zur USt. optimiert habe kommts sowohl für Ihn als auch für mich aufs selbe raus. Ich denke für Private (KUR) hat er die Rechnungen neu machen müssen.


    Ich denke meine USt. Erklärungen muß ich auch nicht nochmal durchgehen, wenn ein Fehler in den Abrechnungen vorliegt so ist das ein interner beim VNB. Bei mir passen zumindest alle Nettobeträge zu den zugehörigen USt. Beträgen.


    Grüße


    PS: Deine Hinzugefügte Rechnung ist Inhaltlich so wie meine von 2015.
    Wenn ich nun die mir nach KWKG real zustehenden Beträge KWK,EEX,VNNE mit Bleistift und Papier zusammenrechne komme ich auf genau den Betrag den mein VNB unter Einbezug der fiktiven Komponenten berechnet hat. Weiter oben wurde aber meine Meinung das die fiktiven Hin- und Rückanteile zusammen NULL ergeben widerlegt. Wie passt das zusammen??


    Und noch was :
    Wenn ich nicht zur Umsatzsteuer optiert wäre sähe meine Berechnung so aus.


    1. Gutschrift für Eigenverbrauch (EEX+KWK+VNN)
    2. Rechnung für Rücklieferung (EEX+VNN)+USt.)
    3. Gutschrift für Einspeisung (EEX+KWK+VNN)


    Ergebnis = 1. - 2. + 3.
    Das bedeutet die USt. für Rücklieferung wäre eine Ausgabe bzw. meine Einnahmen wären um diesen Betrag geringer.

  • Wobei mein VNB jetzt den Rechenweg von Lehrer Lampe wählt.


    1. Gutschrift für Eigenverbrauch ( (EEX+KWK+VNN)+USt.)
    2. Rechnung für Rücklieferung ( (EEX+VNN)+USt.)
    3. Gutschrift für Einspeisung ( (EEX+KWK+VNN)+USt.)


    Ergebnis = 1. - 2. + 3.

    Na passt doch - so schlecht ist Lehrer Lampe (Lämpel?) gar nicht. Unser VNB (vgl. Scan im vorigen Beitrag) führt die Gutschrift für die (echte) Einspeisung als ersten Punkt auf (m.E. so auch leichter zu verstehen), aber im Ergebnis kommt's aufs Gleiche raus.


    Ich denke meine USt. Erklärungen muß ich auch nicht nochmal durchgehen

    Sehe ich auch so: Die USt-Erklärungen machst Du doch auf Basis Ist-Versteuerung. Dann musst Du immer die Beträge angeben, die Du tatsächlich im jeweiligen Jahr eingenommen bzw. bezahlt hast. Ob die Beträge in den Rechnungen korrekt berechnet wurden, spielt für die USt-Erklärung überhaupt keine Rolle: Da zählt nur, was im jeweiligen Jahr tatsächlich gezahlt wurde. Falls eine falsche Abrechnung (z.B. für 2014) vom VNB im Jahr 2016 korrigiert wird, gehören evtl. daraus anfallende Umsatzsteuer-Differenzen mit dem jeweiligen Vorzeichen in die USt-Erklärung für 2016 - denn in 2016 werden sie ja gezahlt.


    Eine alte USt-Erklärung müsstest Du höchstens dann korrigieren, wenn Du nachträglich entdeckst, dass Du selbst bei der Erstellung einen Fehler gemacht hast, z.B. einen Zahlendreher oder Additionsfehler - d.h. wenn die von Dir erklärten Beträge nicht den tatsächlich bezahlten oder eingenommenen Beträgen entsprechen.


    Weiter oben wurde aber meine Meinung das die fiktiven Hin- und Rückanteile zusammen NULL ergeben widerlegt. Wie passt das zusammen??

    Ohne EEG-Umlage (wie bei uns) sind fiktiver Hinanteil (ohne KWK-Zulage!!) und Rückanteil gleich, d.h. die Addition ergibt Null. Die UStAE sagt das auch so und die Abrechnungen wurden entsprechend erstellt. Die Unsicherheit in diesem Thread besteht nur darüber, wo und wie ggf. die EEG-Umlage verrechnet wird: Nur in dem Fall, dass diese in der VNB-Abrechnung auftaucht und zusammen mit dem Rückanteil erhoben wird, wären Hin-und Rückanteil nicht mehr gleich.


    Vielleicht liest hier jemand mit, der bereits EEG-Umlage zahlen musste und die Frage klären kann, wo bzw. wie diese verrechnet wird?


    Nicht unbedingt. Wenn Du den Strom aus der Rücklieferung privat nutzt, ist die USt auf die Rücklieferung steuerlich unbeachtlicher Privataufwand.


    Nur wenn der Strom in Deinem (z.B. Handwerks-)Betrieb verbraucht wird, sind die Rücklieferung und die darauf entfallende USt Betriebsausgaben. Bei USt-Pflicht kann die USt in diesem Fall außerdem als Vorsteuer geltend gemacht werden.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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