Frist abgelaufen Energiesteuererstattung

  • Hallo zusammen,
    habe es vergessen die Energiesteuererstattung für 2014 bis zum 31.12.2015 zu beantragen. Habe dieses im April 2016 nachgeholt und natürlich eine Ablehnung erhalten weil die Frist abgelaufen ist. Hat jemand das selbe erlebt und vor allem einen Weg gefunden die Energiesteuererstattung dennoch zu bekommen?


    Grüße vom Dümmer See
    Steffen Eickhoff

  • Hallo Steffen,


    ruf mal beim Zollamt an und frag ob du die Laufzeit in den nächsten Erstattungsantrag übernehmen kannst..... habe zwar wenig Hoffnung, dass es klappt aber es soll auch bei Behörden verständnisvolle Mitarbeiter geben.


    Grüße AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Bereits versucht.
    Die Zollmitarbeiter berufen sich auf den ersten Satz des § 53a EnergieStG:


    "Die Steuerentlastung nach §.... wird nur gewährt, wenn der Antrag bis spätestens 31. Dezember des Jahres gestellt wird, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind."


    Und da das Ideenreichtum, die Innovation und die Kreativität von Vater Staat in erster Linie auf das Geschäftsfeld Steuern kassieren ausgerichtet ist, sehen die Zollmitarbeiter auch keine Möglichkeit.


    Die weiteren Sätze im § 53a EnergieStG haben die Mitarbeiter anscheined selbst noch nicht gelesen...


    "Sofern die Festsetzung der Steuer beim Steuerschuldner er erfolgt, nachdem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind, wird die Steuerentlastung nur gewährt, wenn der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt wird, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer festgesetzt wurde. ... "


    Die Steuer wurde bei mir mit der Jahresrechnung Anfang Juni 2015 ausgewiesen/festgesetzt. Ich verstehe das so, dass ich also die Steuer noch bis 31.Dezember 2016 für das Jahr 2014 beantragen kann!!!


    Grüße

  • Moin Steffen,

    Die Steuer wurde bei mir mit der Jahresrechnung Anfang Juni 2015 ausgewiesen/festgesetzt. Ich verstehe das so, dass ich also die Steuer noch bis 31.Dezember 2016 für das Jahr 2014 beantragen kann!!!

    Also ich glaube ja nicht, dass dieser Satz auf Deinen Fall zutrifft, aber darauf kommt es gar nicht an.


    Wenn Du das so verstehst, solltest Du gegen den ablehnenden Bescheid bei der in der Rechtsbelehrung genannten Stelle schriftlich Einspruch erheben. Als Begründung beziehst Du Dich auf § 53a EnergieStG und den o.g. Satz und erklärst, dass - da die Steuer lt. Rechnungsdatum erst im Juni 2015 festgesetzt wurde - Dein Antrag im April 2016 doch fristgerecht eingereicht war. Die Jahresrechnung (als Beleg dafür) hast Du dem HZA ja wohl schon mit Deinem Antrag vorgelegt.


    Kosten tut so ein Einspruch nichts. Ob was dabei rauskommt, wissen die Götter. Zumindest wirst Du aber von der angeschriebenen Stelle einen Einspruchsbescheid erhalten. Vielleicht wird dort erklärt, was es mit dem o.g. Satz auf sich hat und warum er in Deinem Fall gilt bzw. nicht gilt.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin

    Kosten tut so ein Einspruch nichts. Ob was dabei rauskommt, wissen die Götter

    :D:D:D schöne Idee, könnte auch Erfolg haben - sollten die Sachbearbeiter noch nie was von Abschlägen gehört haben oder tatsächlich keine gezahlt worden sein.


    Grüße

  • Ohhh - das wäre wirklich sehr interessant ! Berichte mal. was du da als Antwort erhalten hast...