Hallo, auch ich bin neu hier im Forum und bin begeistert wie rege hier die Diskussion ist - vor allem weil sich sonst mMn nicht super viel im Netz zu diesem Thema findet (und vieles ist veraltet).
Allerdings scheint das Thema ja wirklich recht komplex und undurchsichtig zu sein. Habe bereits viele Stunden recherchiert und hier von Problemen mit dem KWKG2016, dem Messen, dem Wegfall der KFW-Förderung und Fallstricke beim Verkaufen des Stroms durch Zoll und Co gelesen und bin nun etw verunsichert ob das BHKW wirklich das richtige für uns sein wird.
Hier mal der Fragebogen, von dem ich leider noch nicht viel beantworten kann, da es sich um ein unsaniertes MFH (leehrstehnd) handelt.
Verbrauchsdaten
nicht bekannt da mehrere Jahre Leerstand
Derzeitige Heizung
Energieträger der Heizung: Erdgas
Alter und Typ der der Heiztechnik: Gas-Etagenheizungen ca 20 Jahre alt, muss alles neu
Art der Warmwasserbereitung und Vorratsvolumen: Gas
Hydraulischer Abgleich durchgeführt: natürlich noch nicht
Art der Heizkörper: Werden neu verlegt, teils Fußbodenheizung, was würdet ihr empfehlen?
Immobilie und Rahmendaten
Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: ca 250qm (MFH) + ca 200qm (Doppelhaus) + ca 60qm Anbau
Art und Baujahr der Immobilie: 2,5 Gebäude auf einem Grundstück (5 Parteien MFH + 2 Parteien Doppelhaus + Anbau evtl. Verkaufsgewerbe / Bäcker usw) Baujahr vor 1950
Erfolgte Modernisierungen: bisher nichts
Weitere geplante Modernisierungen: siehe unten
Zweiter Abgasstrang für BHKW frei: ja??
Erdgasanschluss vorhanden oder möglich: ja
Zusammenschluss von Nachbarhäusern möglich: nein
Unsere Modernisierung wird nun z.B. davon abhängen, ob uns das BHKW einen guten Effizienzhausstandard (zb 70) einbringt. Dann können wir deutlich mehr investieren und z.B. alle Fenster (aktuell 2fach-verglast, Kunstoff) gegen 3-fach Verglasung austauschen und die Außen- sowie Dachdämmung würde üppiger ausfallen.
Leider kann nun ja scheinbar das BHKW nicht mehr von der KFW-Förderung profitieren, die KFW-Förderung aber vom BHKW.
Sehe ich das soweit richtig?
Würde sich denn eurer Meinung nach für diese Größenverhältnisse ein BHKW lohnen und in welcher Größenordnung und Preisklasse bewegt man sich dort?
Ich schätze den erzeugten Strom würde ich als Vermieter (bin eh selbständig) an die Mieter vergünstigt verkaufen - da es eine komplette Neuvermietung wird, werde ich auch alle ins Boot kriegen. Leider scheint das ja ein sehr komplexes Thema zu sein: Zoll, Steuern, Rechnungsstellung und Abrechnung... Habt ihr damit hier Erfahrungen? Oder lohnt es eher alles "einfach" zu 8cent einzuspeisen?
Ich habe auch schon von Fällen gelesen, in denen das BHKW nur zum Erreichen des Standards angeschafft und die Strom-Anschlüsse nie gelegt wurden.... Evtl lohnt ja das Abgeben des Messens und Abrechnens an einen Profi, macht Discovergy sowas? Oder Lichtblick vlt? Jemand Erfahrungen?
Wie handhabt man das mit den Preisen? Sagt man einfach "immer 30% günstiger als E.ON" z.B.? Oder gibt es da Richtwerte?
Für die Zeit in der wenig Strom erzeugt wird aber viel gebraucht (evtl. im Sommer? Klimaanlagen?) würde Strom vom örtlichen Anbieter zugekauft, dem Mieter aber logischerweise zum günstigen Preis weitergereicht? Ich würde also draufzahlen, was aber bei geringen Mengen ja kein Problem sein sollte.. In welchem Bereich liegt sowas meist?
Da ich sowieso 6 Gasthermen austauschen muss und diese auch gewartet werden müssen, klingt das Thema BHKW sehr verlockend.
Sobald ich mehr zu der genauen Modernisierung weiß, würde ich euch das auch mitteilen. Daraus lässt sich der ungefähre Energiebedarf dann ja feststellen. Wichtig für mich ist eben wirklich zu wissen, wie sehr das BHKW den Effizienzhausstandard beinflusst - der BMWi-Rechner spuckt für das MFH z.B. einen Wert von 100kwh/m2 aus, wenn ich mit guter Dämmung und Gastherme rechne. Mit Wärmpumpe (Luft Luft) schon 45kwh/m2. BHWKe sind leider nicht auswählbar
Falls mir hier jemand in einigen Fragen helfen kann wäre ich schon sehr froh und wir können weiterplanen. Das wird sowieso erst 2017 losgehen, dann ist hoffentlich der EU-Mist geklärt... und der Rest auch
PS: Kurze Frage noch zur neuen Förderung. 8 cent bekomme ich für eingespeisten Strom, soweit klar. 4cent erhalte ich für selbst verbrauchten. Ist dort auch an Mieter verkaufter Strom gemeint? Sprich ob ich diesen nun verbrauche oder mein Mieter spielt doch eigentlich keine Rolle, er wurde schließlich ohne Nutzung des Netzes direkt an Ort und Stelle verbraucht. Also müsste ich den Strompreis des Mieters + 4cent erhalten? Fällt die Möglichkeit der Energiesteuer-Erstattung mit der Novelle 2016 weg? Habe nichts dazu gefunden...