Ausgrenzung von KWK-Technologien bei KfW-Förderprogrammen

  • Bei energetischen Modernisierungen von Wohngebäuden denken Energieberater und Bauherren nicht nur an die Kosten auf der einen Seite und die zu erzielende Energieeinsparung sowie die damit verbundenen Energiekosteneinsparungen auf der anderen Seite, sondern immer auch an die Finanzierung der Maßnahme. …

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    Quelle: http://www.bhkw-infothek.de/na…ei-kfw-foerderprogrammen/

  • Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist ab 01.04.2016 nicht mehr möglich. Anträge dafür können noch bis zum 31.03.2016 (Antragseingangsdatum bei der KfW) gestellt werden.

    Ich verstehe das so, dass die XX k€, die ein Mini-BHKW kostet, nicht mehr in die Kreditsumme fallen soll. Nichts desto weniger bleibt der Einbau eines BHKWs vorteilhaft, wenn man dadurch eine niedrigere Effizienzhaus-Klasse schafft. Der Hauptvorteil ist dabei z.B. der höhere Tilgungszuschuss. Wenn man also das BHKW als Maßnahme zur Erringung eines niedrigen Primärenergiebedarfs einsetzes darf, bleibt ein Haupteil des Anreizes bestehen, oder seht ihr das anders?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Oh das interessiert mich auch. Würde ich aber jetzt auch so verstehen, dass immerhin der Effizienzhausstandard noch weiterhin damit erreicht werden kann. Allerdings kann ich dann die Rechnung für das BHKW nicht mehr einreichen? Sprich diese Kosten werden nicht rabattiert ... Ist ja mehr als ärgerlich :(
    Zum Glück gibt es noch weitere Förderungen, Bafa und in unserem Fall die SH-Bank...


    Gibt es mittlerweile Neuigkeiten was die KFW da geritten hat?