Hallo,
was wisst ihr über die kommende TA-Luft 2017 ?
Zum Teil werden Emissionswerte um 66% (Formaldehyde) gesenkt.
Was denkt ihr??
Hallo,
was wisst ihr über die kommende TA-Luft 2017 ?
Zum Teil werden Emissionswerte um 66% (Formaldehyde) gesenkt.
Was denkt ihr??
Da die Grenzwerte der TA-Luft in den nächsten Monaten herabgesetzt werden, würde mich interessieren ob Klein-BHKWs <20 kWel die Grenzwerte überhaupt noch ohne hohen technischen (finanziellen) Aufwand einhalten können. Übergangszeitraum derzeit geplant sechs Jahre. Danach sind auch Bestandsanlagen in der Pflicht. Kann hierzu jemand etwas berichten?
ja ich...
Nur Kurz:
Leitungsunterschiede werden nicht mehr gemacht.
Die Micro BHKW sollte mit den neuen Werten eigentlich keine Probleme haben, da oftmals 3-Wege-Kats zum Einsatz kommen.
Altanlagen haben fünf Jahre nach der Einführung die neuen Werte ebenfalls einzuhalten.
Es trift die Magermix-Motoren im Erdgaseinsatz: NOX 100mg
Neue Werte:
Ammoniak 10mg ,
Gesamt organische 1,3g/m³
Mehr gerne bei einer PN.
Grüsse...
Und wie siehts mit Ölanlagen aus?
Aktuell werden vermutlich von einigen Herstellern Aufgrund des aktuellen Referentenentwurfs der TA-Luft Anlagen vom Markt genommen, da diese die zukünftigen Abgasgrenzwerte nicht einhalten können. Bsp. 2.6 von RMB. Oder gibt es hier andere Gründe. Wer weiß mehr?
Heisst das, wenn ich mir heute ein Mikro-BHKW fertig oder als Bausatz kaufe, dass ich dann vor einer Inbetriebnehme die Abgaswerte feststellen lassen muss, bzw. der Hersteller die Werte des Abgases mitliefern muss (sozusagen eine Betriebserlaubnis nach neuester TA Luft)? Ist dann der Schornsteinfeger derjenige, der mir den Betrieb des BHKW erlaubt oder auch verbietet?
Der Dachs HR wird auch eingestellt. Aussage: Unmöglich, die Grenzwerte einzuhalten.
Hallo,
seit Juli 2018 steht beim BMU ein neuer Referentenentwurf der TA-Luft Online : https://www.bmu.de/gesetz/entw…es-immissionsschutzgeset/
Die NOx Werte sind im Vergleich zur Vorgängerversion von 100mg/m³ auf 250 mg/m³ angehoben. Formaldehyde bleiben unverändert und hier schlummert auch das Problem für fast alle BHKWs....
Grüsse...
Hallo,
das trifft genau den Kern meiner Fragestellung. Besteht hier noch die Möglichkeit, dass so ein kleines BHKW mit Einzylinderdiesel in die Zulässigkeit kommt? Falls ja, besteht immer noch die Frage, wie man an eine Betriebsgenehmigung kommt.
Gruß Rudi
Diesel hat keine Change mehr.... ist auch so politisch gewollt...
Hallo,
das trifft genau den Kern meiner Fragestellung. Besteht hier noch die Möglichkeit, dass so ein kleines BHKW mit Einzylinderdiesel in die Zulässigkeit kommt? Falls ja, besteht immer noch die Frage, wie man an eine Betriebsgenehmigung kommt.
Gruß Rudi
Dein Diesel mit Stromgenerator muss ja nicht als BHKW genehmigt werden, du kannst das Ding auch als nicht ortsgebundener Verbrennungsmotor laufen lassen. Also so wie ein Notstromagregat.
Somit brauchst du keine Genehmigung.
Gruß
Thomas
Hallo Stromsparer99,
nachdem ich gestern bei einem Energieberater war und dort mein Problem mit der Genehmigung bzw. dem Betrieb eines Mikro-BHKW-Heizöl geschildert habe möchte ich hier noch mal den aktuellen Stand schildern. Vorweg: Der Energieberater konnte mir keine definitive Auskunft zum legalen Einsatz eines Mikro-BHKW geben, er fand aber meinen Ansatz sehr interessant. Aber folgende Hinweise kamen: Ein Klein-BHKW ist anscheinend eine nichtgenehmigungsbedürftige Anlage, aber muss nach den Vorschiften des §22 BImSchG betrieben werden. D.h. alles was technisch machbar ist um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden, muss gemacht werden.
Der Hinweis auf den Betrieb als nicht ortsgebundenes Notstromaggregat konnte durch den Energieberater leider nicht eingeordnet und kommentiert werden, so dass ich hier auch nicht schlauer geworden bin. Allerdings bin ich beim Nachlesen im BImSchG unter §3 Begriffbestimmungen darauf gestoßen, dass unter Absatz 5 Pkt.2 "Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen..." genannt werden, für die dann die Vorschriften gelten.
Ich weiß ja nicht, inwieweit Du in diesem Thema drin bist, aber ich meinerseits bin leider zum Thema Betrieb eines Mikro-Heizöl-BHKW nicht schlauer geworden, sondern eher mehr verunsichert und weiß im Moment auch nicht was ich tun soll. Ich finde es nur schade, dass es zulässig ist den gesamten Heizölvorrat mittels eines mindestens 20 Jahre alten Heizkessel zu verbrennen, aber anscheinend nicht möglich, diesen Energieträger über ein einfaches Mikro-BHKW wirkungsgradoptimiert einzusetzen.
Mfg Rudi
Dein MicroBHKW ist Ortsgebunden. Wurde vom Hersteller so gebaut. Ich glaube nicht, dass es was ändert, wenn du Räder drunter und Kupplungen an die Anschlüsse machst.
Wenn du einen Stromerzeuger von vornherein so baust, dass er nicht ortsgebunden ist, solltest du da keine Probleme haben.
Gruß
Thomas
Hallo zusammen,
wenn ich mir jetzt einen gebrauchten Heizöldachs zulege darf ich diesen nun weiter betreiben oder ist er nach Ablauf der Übergangsfrist Schrott?
Wie ist das mit dem Netzanschluß? Wenn ich eine Anlage als Notstromaggregat betreibe, sie aber an das Netz anschliessen möchte, so richtig mit Meldung und Genehmigung des EVU, was dann?
Grüße
Dachsparren