Meldepflicht EEG Umlage

  • Hat sich schon mal jemand mit der Meldepflicht für Eigenverbrauchsanlagen nach dem EEG beschäftigt.
    Hier werden auch ausdrücklich KWK Anlagen genannt.


    Die Meldefrist läuft angeblich am 28.02. aus - und im Leitfaden steht ein Passus, daß man ohne Meldung seinen Anspruch auf reduzierte EEG-Umlage vollständig verlieren kann.
    Ich bin z.Z. etwas überfordert, da anscheinend nicht unbedingt der Netzbetreiber (z.B. Bayernwerk) sonder der Übertragungsnetzbetreiber (z.B. TENNET) zuständig sein soll.
    Außerdem wurde ich von keiner Seite bisher zu einer Meldung aufgefordert bzw. ich finde auch keine Formblätter für diese Meldung.


    Ich habe heute den beigefügten Leitfaden mal etwas durchgearbeitet - da könnte ich kotzen! <X
    Erst animiert man Bürger, möglichst viel Strom dezentral zu produzieren - und wenn das Geld investiert ist, dann werden die auf die selbe Stufe gestellt als wenn man den Strom "normal" bezieht.
    Somit zahlt man eigentlich doppelt...


    Wenn ich den Leitfaden richtig deute, dann zahle ich sogar volle EEG Umlage für eine Einliegerwohung im gleichen Haus in dem z.B. ein Kind wohnt.


    Hilfe........... ;(

  • Hallo Solardachs,


    ja die ÜNB sind Zuständig. Das Verfahren wird hier erklärt und die Dokumente liegen zum download bereit. Sanktionen sind nach der AusglMechV erst bei Meldungen nach dem 31.Mai 2016 möglich.



    dann zahle ich sogar volle EEG Umlage für eine Einliegerwohung im gleichen Haus in dem z.B. ein Kind wohnt.

    mh, mal laut Gedacht: hat die Einliegerwohnung einen Stromzähler? Gehört der Stromzähler dem VNB oder Dir? Werden die Strommengen auf Papier abgerechnet? Bekommt der Einlieger womöglich nur durchgeleiteten Netzstrom aber keinen selbst produzierten PV/KWK Strom?? Die Beweislast liegt beim ÜNB :pfeifen::pfeifen:


    Grüße

  • Hallo alikante,


    danke für den Link.


    Doofe Frage: Wir sind ja in ganz NRW und manchmal noch darüber hinaus unterwegs, wo finde ich denn den entsprechenden ÜNB für Kunden Schmitz in Köln oder Schulz in Brilon im Sauerland????

  • Moin

    wo finde ich denn den entsprechenden ÜNB für Kunden Schmitz in Köln oder Schulz in Brilon im Sauerland????

    ich denke die Seite Netztransparenz wird von den 4 ÜNB gemeinsam betrieben. Damit sollte diese Internetpräsenz und die dort downloadbaren Dokumente für die 4 Regelbereiche, also ganz Deutschland, Gültigkeit besitzen.


    Grüße

  • Moin,


    nach meinem Verständnis des Leitfadens ist der Betreiber bis zum 28.02.2016 verpflichtet, an den Versorgungsnetzbetreiber (VNB) zu melden. Der VNB hat dann bis zum 31.05. Zeit, die Meldung an den ÜNB zu erledigen. Einer meiner beiden VNB hat tatsächlich von sich aus bei mir nachgefragt, der Andere hat sich nicht gerührt. Ich habe jetzt ein formloses Schreiben an beide VNB mit den jeweiligen Werten meiner Anlagen geschickt und zusätzlich das Formular der BNetzA ausgefüllt wonach ich die Meldung an beide VNB erledigt habe.


    Das sollte nach meiner Lesart ausgereicht haben. Rückmeldungen habe ich bisher nicht bekommen.


    Gruß
    Frank

  • Moin

    nach meinem Verständnis des Leitfadens ist der Betreiber bis zum 28.02.2016 verpflichtet, an den Versorgungsnetzbetreiber (VNB) zu melden.

    dem steht dieser Text entgegen ( vorausgesetzt du belieferst Mieter o.ä. ).

    Zitat von Leitfaden

    Liefert der Eigenversorger – wenn auch nur einen geringen – Teil seines Stroms an einen anderen Letztverbraucher,
    so muss er die EEG-Umlage sowohl für den gelieferten als auch für den selbst verbrauchten Anteil
    an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zahlen (§ 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AusglMechV).

    Es ist richtig das die Meldung bis 28.Februar erfolgt sein muß - wie die "normale" KWK-Strommengenmitteilung ( darin ist der Eigenverbrauch ja auch schon enthalten !! ) - ich schrieb im Beitrag 2 von "Sanktionen" die erst ab über den 31. Mai hinaus fehlenden Meldungen eintreten werden.


    Was hindert Dich daran die Meldung auf der Seite der ÜNB auszufüllen??


    http://www.netztransparenz.de/de/Datenmeldung-EEG-Umlage.htm


    Grüße

  • OK, den §74 hatte ich überlesen, da ich tatsächlich keine Letztverbraucher außer mir beliefere. Sonst wäre ich jetzt auch nur noch verwirrter. ;)

  • :love::love::love::love::love::love::love:


    D A N K E !


    Endlich mal eine vernünftige Zusammenfassung der Rechtslage


    Das BHKW Forum ist S P I T Z E

  • Hallo Leute,
    ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen.
    ich betreibe Zeit 2005 ein dachs MRs2.
    ich habe 2 Mietern denen ich Strom und Wärme verkaufe
    letzte Jahr 2015 ist der Vertrag mit mein Netzbetreiber ausgelaufen und weilder Kwh für gekaufte Strom zu teuer 0,28€ kwh ist, bin ich zu ein Andren hin.


    jetzt habe ich ein Brief von den alte Netzbetreiber erhalten, das ich imverpflichtet bin EEg-umlage zahlen muss. ich habe eine Kopie des Briefs hin zugefügt.


    der erste Satz des Briefes (als Verteilnetzbetreiber wurdenwir vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die EEG-Umlage von ihnen als Eigenversorger einzuziehenund die erhaltenen Zahlungen an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzuleiten.) heißtes hier das die schon einen gewissen Betrag schon einbehalten?


    Ich habe mit TransnetBW telefoniert. der Berater dort, hat mir gesagt, dassich evtl. für das gesamte 11 Jahr rückwirkend müsse. ich bin immer davonausgegangen, dass das gesetzt erst ab 2014 gültig sei und diealt-bestandanlagen davon nicht betroffen ist.
    was ist eure Erfahrung. wie soll ich da vorgehen.