Hat sich schon mal jemand mit der Meldepflicht für Eigenverbrauchsanlagen nach dem EEG beschäftigt.
Hier werden auch ausdrücklich KWK Anlagen genannt.
Die Meldefrist läuft angeblich am 28.02. aus - und im Leitfaden steht ein Passus, daß man ohne Meldung seinen Anspruch auf reduzierte EEG-Umlage vollständig verlieren kann.
Ich bin z.Z. etwas überfordert, da anscheinend nicht unbedingt der Netzbetreiber (z.B. Bayernwerk) sonder der Übertragungsnetzbetreiber (z.B. TENNET) zuständig sein soll.
Außerdem wurde ich von keiner Seite bisher zu einer Meldung aufgefordert bzw. ich finde auch keine Formblätter für diese Meldung.
Ich habe heute den beigefügten Leitfaden mal etwas durchgearbeitet - da könnte ich kotzen!
Erst animiert man Bürger, möglichst viel Strom dezentral zu produzieren - und wenn das Geld investiert ist, dann werden die auf die selbe Stufe gestellt als wenn man den Strom "normal" bezieht.
Somit zahlt man eigentlich doppelt...
Wenn ich den Leitfaden richtig deute, dann zahle ich sogar volle EEG Umlage für eine Einliegerwohung im gleichen Haus in dem z.B. ein Kind wohnt.
Hilfe...........