EWE weigert sich 100 A Direktzählung einzubauen

  • Hallo,
    die EWE weigert sich eine Direktzählung mit 100 A einzubauen.
    Wir sind eine WEG mit 11 WE Bauj. 2014, ohne Elektrische Warmwasserbereitung. Wir haben ja ein BHKW.
    Der Bauunternehmer hat nur 5 WE über das BHKW angeschlossen. Die restlichen 6 bekommen direkt Strom von der EWE.
    Mit der Folge, dass das BHKW praktisch immer im Leerlauf fährt.
    Als neuer Eigentümer finde ich das aber irrsinnig.
    Wir wollen gerne alle 11 WE über das BHKW einspeisen und den überschüssigen Strom abgeben, bzw. bei Mehrbedarf beziehen.
    Laut DIN 18015-1 Tabelle 1A haben wir mit 82,3 A zu kalkulieren.
    Damit sind wir unter 100 A.
    Aber die EWE weigert sich eine Direktzählung einzubauen, obwohl in deren TAB die Möglichkeit besteht.
    Wir sollen eine teure Wandlermessung kaufen.
    Die Krönung ist dann noch, dass das zum Anschluß des Kabels an den Wandlerschrank, das Haupzuleitungskabel gekappt werden soll.
    Damit wäre für mehrere Stunden eine Haupverkehrsstrasse mit mehreren Geschäften auf einer Länge von 500m zur Hauptgeschäftszeit in Oldenburg ohne Strom???? ?(
    Sind meine Überlegungen falsch?
    Habt ihr Tipps zum weiteren vorgehen? Klagen?
    Danke schon mal für Tips

  • Hallo Fotohansel und herzlich willkommen im Forum,


    naja grundsätzlich gibts zwischen 80A und 100A so eine Art Grauzone. Direktmessung geht bis 80A, ab 100A Geht Wandlermessung los.


    Wie genau begründet die EWE ihre Entscheidung zur Wandlermessung ?


    Grüße

  • In den TAB der EWE ist die Messung aber unter Auflagen vorgesehen.
    Die argumentieren einfach das geht nicht.

    Welche Auflagen und welche Argumente genau - hast Du irgendetwas Schriftliches bekommen?
    Bitte genau antworten und/oder TAB bzw. Schriftstücke hochladen.

  • Also ich kann Dir da keine großen Hoffnungen machen, der VNB ist im Recht. Er darf aber er muß nicht direkt messen, seine Entscheidung.


    Macht aber nix, Ihr werdet sowieso über kurz oder lang nen iMsys Zähler bekommen - da habe ich noch keinen über 85A gesehen.


    Grüße

  • Ich glaube nicht, aber Ihr könnt ja mal anfragen.


    noch was anderes, welchen Strom zieht Euer BHKW beim Start?? 20-30-40A ?? oder hat das Teil keinen Netzstart?


    Auch sei zu prüfen ob nicht der Bauunternehmer/Planer bezüglich der erneuten Kosten in Regress genommen werden kann.

  • TAB sind nur die Wünsche des Netzbetreibers, kein Gesetz, keine Verordnung und sind nur in soweit gültig, wie die Regeln zur Aufrechterhaltung eines sicheren Netzbetriebs erforderlich sind: http://www.bhkw-infothek.de/na…elungsbefugnis-durch-tab/


    Von Iskra gibt es auch 120 A direktmessende Zähler. Da das Messwesen liberalisiert wurde, hat der Anschlussnutzer aber keinen Anspruch ggü. dem Messdienst des Netzbetreibers. Also: Freien MSB besorgen, der eine ordentliche Direktmessung durchführt. Discovergy macht soweit ich informiert bin 100 A Direktmessung. Alternativ: Anschlussleistung reduzieren. Wenn es keine Durchlauferhitzer/Großverbraucher gibt, sollten auch 60-80 A für Euch reichen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • habe mal die aktuellen Normen herausgesucht. VDE-AR-N 4101 sagt ab 44A Dauerstrom darf der VNB Wandlermessung verlangen.

    44 A Dauerstrom sind etwa 30 kW. Was für ein BHKW ist für die 11 WE installiert?


    Im Messwesen gab es schon mal Streit mit der EWE, da ging es um den Installationsort des Erzeugungszählers. Hilft die Androhung eines Missbrauchsverfahrens vor der BNetzA?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • Im Messwesen gab es schon mal Streit mit der EWE, da ging es um den Installationsort des Erzeugungszählers. Hilft die Androhung eines Missbrauchsverfahrens vor der BNetzA?


    Das war der verlinkte Fall, bei dem die EWE erst bei der BNetzA, dann beim OLG Düsseldorf und schließlich beim BGH jeweils eine Bauchlandung gemacht hat. Ein Missbrauchsverfahren hilft aber erstmal nicht. Denn wie ich bereits schrieb, hat man keinen Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber misst, wie man möchte, sondern im liberalisierten Markt nur darauf, dass der Netzbetreiber duldet, dass ein freier Messstellenbetreiber messen kann, wie es diesem beliebt - sofern diese Messung eichrechtlich einwandfrei und auch sicher ist.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin,

    sondern im liberalisierten Markt nur darauf, dass der Netzbetreiber duldet, dass ein freier Messstellenbetreiber messen kann, wie es diesem beliebt - sofern diese Messung eichrechtlich einwandfrei und auch sicher ist.

    das wäre für den vorliegenden Fall von Vorteil! Bleibt nur noch die Zusammenlegung der beiden Hausanschlüsse und Verstärkung des Anschlußkabels. Bei 6WE reichen 16mm² CU, für 11WE+BHKW sinds schon 25mm² ( bzw. gleichwertiges Alu )


    Grüße