Eine neue Verwaltungsanweisung sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) brechen mit altbekannten steuerlichen Grundsätzen und zwingen Bauherren aber auch gestandene BHKW-Betreiber zur Neuplanung. Die deutsche Finanzverwaltung sieht Blockheizkraftwerke nun entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung nicht mehr als selbständige Wirtschaftsgüter, sondern …
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Quelle: http://www.bhkw-infothek.de/na…ieder-anders-abschreiben/