Abschreibung BHKW - Genaue Regelung??

  • Hallo liebe BHKW-Forum-Besucher,


    hab jetzt schon (fast) das ganze Internet durchforstet - und ehrlich gesagt komme ich auf keine wirkliche Klarheit in der ab 1.1.2016 geltenden Abschreibungsregelung auf BHKW´s.


    Was mir klar ist:
    - Abschreibung auf BHKW´s im Neubau von 10 auf 50 Jahre ab 1.1.2016
    - Bestellung muss verbindlich bis 31.12.2015 vollzogen sein


    Was mir nicht klar ist:
    - Abschreibung auf BHKW´s in Bestandsgebäude bleibt bei 10 Jahren?
    - Abschreibung unabhängig ob Gewerbe-, Privat- oder Öffentliche Nutzung?


    Kann mir (und der ganzen weiteren interessierten BHKW-Welt) hier jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus!


    Viele Grüße


    Royy10

  • Hallo Royy10,


    nach meiner Auffassung ist es wie von Dir beschrieben. Vertrauensschutz für alle Bestandsanlagen ( Wahlrecht ) und alle "Wirtschaftszweige" gleich.


    ABER, die AfA Tabelle wurde noch nicht überarbeitet dort stehen noch 10Jahre drin. Und ich denke es müßte dazu noch eine Durchführungsverordnung geben.


    Grüße