Hallo liebe BHKW-Forum-Besucher,
hab jetzt schon (fast) das ganze Internet durchforstet - und ehrlich gesagt komme ich auf keine wirkliche Klarheit in der ab 1.1.2016 geltenden Abschreibungsregelung auf BHKW´s.
Was mir klar ist:
- Abschreibung auf BHKW´s im Neubau von 10 auf 50 Jahre ab 1.1.2016
- Bestellung muss verbindlich bis 31.12.2015 vollzogen sein
Was mir nicht klar ist:
- Abschreibung auf BHKW´s in Bestandsgebäude bleibt bei 10 Jahren?
- Abschreibung unabhängig ob Gewerbe-, Privat- oder Öffentliche Nutzung?
Kann mir (und der ganzen weiteren interessierten BHKW-Welt) hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Royy10