Hallo und guten Abend,
ich hoffe es kann mir jemand in diesem Forum weiterhelfen.
Und zwar geht es um folgendes Thema : EEG Umlage
Nun kurz zu meiner Situation.
Im Mai 2012 haben wir uns in einem Mehrfamilienhaus ( 4 Eigentümer und ein Mieter ) dazu entschlossen eine BHKW anzuschaffen.
Nachdem alles geklärt war haben wir den Auftrag erteilt. Die Anlage wurde aufgebaut und im September sind wir in Betrieb gegangen.
Alles gut bis quasi dieses Woche. Haben nun eine Schreiben bekommen das eine EEG Umlage auf verkauften Strom abgeführt werden muss.
OKAY auch das verstehe ich.
Nun zu dem Problem:
Wir die WEG Bo.......... sind eigentlich 1. MG, 2. AG, 3. JG und 4. DR also haben wird den Strom der erzeugt wurde zu 95 % selber genutzt. 5 % gingen in das Netz wo wir monatlich Betrag X auf unser Konto überwiesen bekommen haben.
Nun kommt die EEG Umlage. Wie mir eines der Unternehmen die die EEG Umlage von mir verlangen mir mitgeteilt hat, ist die WEG BO..... eine Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 EEG). Das bedeutet das die WEG quasi den erzeugen Strom der selbst genutzt wird nicht als Eigenversorger angerechnet wir. Da der Mieter auch Strom bezieht ist es mir klar das ich den Strom an Dritte weitergebe und für diesen auch eine EEG Umlage fällig wird.
Wie ist nun die Lage ?
Ist die WEG mit vier besitzern der Anlage ein Eigenversorger oder nicht ?
Falls nicht ist der Verkauf solcher Anlagen eigentlich ein Betrug am Kunden.
Der für viel Geld eine Anlage anschafft, dazu höhere Kosten für Gas, Wartungspauschale usw. hat.
Nun auch noch die EEG Umlage.
Die Anlage wurde nur angeschafft weil, der Verkäufer uns gesagt hat der Strom den ihr nutzt kostenfrei ist. Und Überschußstrom bekommt ihr bezahlt. Nutzt soviel wie möglich selber und verkauft so gut wie nichts. ( wegen der Umsatzsteuer )
Ich würde mich freuen wenn einige von euch das gleich Problem haben und vielleicht etwas dazu schreiben könntet.
Gruß
Michael