Abrechnung des Stroms aus BHKW-Anlage

  • Hallo hier ins Forum...




    Es geht um
    eine BHKW-Abrechnung bzw. ein System, was ich gerade für einen Bekannten
    entwickle.



    Er hat sich
    bereit erklärt die Abrechnung eines 15 Parteien Hausen zu übernehmen. Einige
    Wohnungen sind vermietet, in anderen wohnen die Eigentümer selbst.



    Eigentümer
    der Anlage ist die Hausgemeinschaft. Es wird sowohl Strom zusätzlich
    eingekauft, als auch Strom ins Netz abgegeben, wofür wir eine Pauschale
    erhalten.





    Nun entwickle ich, wie schon gesagt
    ein Abrechnungssystem für die ganzen Nebenkosten. Dies soll auch die
    Abrechnungen der BHKW-Anlage enthalten.



    Für die Abrechnung der Wärme habe
    ich bereits viel gelesen (Bücher und VDI-Richtlinien), nur für eine
    Stromabrechnung finde ich aber absolut nichts.



    Ich habe mit
    dem Hersteller zwar schon gesprochen aber er gibt mir auch nur vage Angaben.



    So habe ich zwei Methoden daraus
    entwickelt, wobei ich mir nicht sicher bin, wie das rechtlich aussieht.



    Methode 1: Ich nehme den aktuellen
    Strompreis des Lieferanten und gebe hierauf ein Rabatt. Den Überschuss zahle
    ich in die Rücklage der Anlage ein.



    Methode 2: Ich rechne mir den
    Arbeitspreis mit folgender Formel aus:



    (Bezugskosten Strom + Grundgebühr +
    Gaskosten BHKW (Anteil Strom) - Einspeisevergütung) / Gesamtverbrauch =
    Arbeitspreis



    Allerdings kann es bei der Methode 2
    dazu kommen, dass ich einen negativen Arbeitspreis errechne.



    Nach welcher Methode kann ich die
    Stromabrechnung vornehmen? Gibt es noch anderen Methoden? Wie geben die
    Eigentümer die Kosten weiter?



    Ich hoffe ihr können mir helfen und
    Auskunft geben.



    Mit
    freundlichem Gruß



    Snow

  • Methode 2: Ich rechne mir den Arbeitspreis mit folgender Formel aus:


    (Bezugskosten Strom + Grundgebühr + Gaskosten BHKW (Anteil Strom) - Einspeisevergütung) / Gesamtverbrauch =Arbeitspreis

    Ich verstehe die Formel nicht. Du vermischt hier die Bezugskosten für Elektroenergie aus dem Netz mit dem Eigenerzeugungskosten für elektrische Energie mit dem BHKW.


    Knackpunkt ist wie die Gaskosten BHWK (Anteil Strom) berechnet werden. In KWK-Expertenkreisen ist für die Brennstoffallokation die Carnot-Methode erste Wahl, also eine Bewertung nach dem Arbeitswert (Exergie) von Strom und Wärme. Damit vermeidet man so unschöne mathematische Effekte, dass negative Werte rauskommen, wie z.B. bei der Restwertmethode.


    Die Grundgebühr ist offenbar die Grundgebühr für das gesamte Gebäude. Das würde ich als Fixbetrag auch so weiter belasten, d.h. durch 15 WE teilen und durchreichen.


    Wenn das Summenzählermodell angewendet wird, dann kann man nicht genau aufschlüsseln, ob nun jemand Strom aus dem BHKW bezogen hat oder den Netzstrom als Spitzenlast bezogen hat. Das muss man dann solidarisch abschätzen. Ich würde den Strombezug aus dem Netz (Bezugskosten Strom) über die Verbrauchszähler aufschlüsseln: Es geht ja um eine Kostenweitergabe und nicht um einen Stromverkauf.


    Beitrag Wohnung i für Strombezug
    = (Bezugskosten Strom) * Verbrauchszähler i / Summe alle 15 Verbrauchszähler


    Das Gleiche dann mit den BHKW-Stromkosten (nach Carnot-Methode)


    Beitrag Wohnung i für BHKW-Betrieb
    = (Anteil Stromerzeugung der Gaskosten BHKW - Einspeisevergütung) * Verbrauchszähler i / Summe alle 15 Verbrauchszähler


    Modell 1 ist grenzwertig, weil man dann Stromhändler wird, incl. EEG-Abgabepflicht. Du möchtest nur die Kosten einer Eigenerzeugungsanlage weiterreichen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)