Hallo hier ins Forum...
Es geht um
eine BHKW-Abrechnung bzw. ein System, was ich gerade für einen Bekannten
entwickle.
Er hat sich
bereit erklärt die Abrechnung eines 15 Parteien Hausen zu übernehmen. Einige
Wohnungen sind vermietet, in anderen wohnen die Eigentümer selbst.
Eigentümer
der Anlage ist die Hausgemeinschaft. Es wird sowohl Strom zusätzlich
eingekauft, als auch Strom ins Netz abgegeben, wofür wir eine Pauschale
erhalten.
Nun entwickle ich, wie schon gesagt
ein Abrechnungssystem für die ganzen Nebenkosten. Dies soll auch die
Abrechnungen der BHKW-Anlage enthalten.
Für die Abrechnung der Wärme habe
ich bereits viel gelesen (Bücher und VDI-Richtlinien), nur für eine
Stromabrechnung finde ich aber absolut nichts.
Ich habe mit
dem Hersteller zwar schon gesprochen aber er gibt mir auch nur vage Angaben.
So habe ich zwei Methoden daraus
entwickelt, wobei ich mir nicht sicher bin, wie das rechtlich aussieht.
Methode 1: Ich nehme den aktuellen
Strompreis des Lieferanten und gebe hierauf ein Rabatt. Den Überschuss zahle
ich in die Rücklage der Anlage ein.
Methode 2: Ich rechne mir den
Arbeitspreis mit folgender Formel aus:
(Bezugskosten Strom + Grundgebühr +
Gaskosten BHKW (Anteil Strom) - Einspeisevergütung) / Gesamtverbrauch =
Arbeitspreis
Allerdings kann es bei der Methode 2
dazu kommen, dass ich einen negativen Arbeitspreis errechne.
Nach welcher Methode kann ich die
Stromabrechnung vornehmen? Gibt es noch anderen Methoden? Wie geben die
Eigentümer die Kosten weiter?
Ich hoffe ihr können mir helfen und
Auskunft geben.
Mit
freundlichem Gruß
Snow