Hallo,
die Münchener Finanzrichter entschieden zum Vorsteuerabzug für ein nachgerüstetes Speichersystem. Das Urteil betraf eine PV-Anlage, gilt aber nach der Urteilsbegründung ebenso für BHKW.
Statt vieler Worte der Link: http://www.gesetze-bayern.de/j…occase=1¶mfromHL=true
Viele Grüße