Vorsteuerabzug für nachgerüsteten Stromspeicher gefährdet

  • Was lehrt uns die Geschicht: Man sollte beim Kauf eines Speichers die mehr als 10% gewerblichen Nutzung klar darlegen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • was im EFH m.M. unmöglich ist.


    Nee, da muss man die Anlage in Verbindung mit einer PV kaufen. Dann wird das akzeptiert, wenn von dem erzeugten Strom min. 10% verkauft wird.

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  • Zitat

    Nee, da muss man die Anlage in Verbindung mit einer PV kaufen.


    Genau,


    es geht aber um "Nachgerüstete Speicher" wie der erste Beitrag aussagt. "Nachgerüstet" sagt ja das die PV schon da war.


    Das Urteil scheint grundsätzlich logisch denn ein Speicher im EFH aus dem nicht Eingespeist wird dient ausschließlich der Eigenversorgung und kann somit keine Gewinne aus Stromverkauf an den VNB oder Dritte generieren.



    Grüße

  • Hallo,


    aber wie lässt sich das dann begründen wenn der Speicher mit PV angeschafft würde ?



    Auch dann wird nicht (aus der Batterie) eingespeist


    Grüsse
    Carsten

  • Moin

    aber wie lässt sich das dann begründen wenn der Speicher mit PV angeschafft würde ?

    m.M. gar nicht, aber die Hürde wird sein das beideAnlagen nebst Lohn und Zubehör zusammen auf einer Rechnung stehen und es damit sehr schwierig wird diese Kosten zweifelsfrei aufzuteilen.


    Grüße

  • Naja,
    bleibt abzuwarten wie die reagieren


    Ich konnte im Mai zumindest Steuer ziehen und das wurde problemlos durchgewunken


    Hoffentlich bleibts dabei...

  • Bei dem abgeurteilten Fall lässt sich eh nix mehr reparieren. Ich hatte ja geschrieben, dass man vorher sich Gedanken machen muss. Eine Möglichkeit besteht bei einer Nachrüstung, wenn man noch eine Einliegerwohnung hat. Dann verkauft man auch den Strom aus der Batterie wieder an Dritte und dann kommt die 10% Regel wieder zum tragen. Im schlimmsten Fall muss man mit seinem Nachbarn sprechen und ihm den Strom verkaufen so wie der Bernd es macht.

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