Dilletanten in einer WEG

  • Hallo
    Folgender Sachverhalt:
    Eine WEG installiert mehrere BHKW und auch PV-Anlagen.
    Sie versorgt sich im Netzparalellbetrieb weitestgehend mit Strom und komplett als Alleinversorger mit Wärme.
    Alle WEGler beziehen ausschließlich die Energie von der WEG.
    Soweit ja ganz normal:
    Aber die WEG meldet weder ein EVU noch ein anderes Unternehmen beim Finanzamt an.
    Die WEG kennt keine Heizkostenverordnung sondern rechnet den Energiebezug nur nach dem direkten Verbrauch ab.
    Die WEG macht das seit 20 Jahren so.
    :rolleyes:
    Wie kommen wir da wohl aus der Steuermisere
    heraus ?


  • Aber die WEG meldet weder ein EVU noch ein anderes Unternehmen beim Finanzamt an.


    "Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ausgenommen ist die Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes sowie über nicht auf Dauer angelegte Leitungen."
    EnWG §5


    Das Finanzamt ist nicht die Regulierungsbehörde. Frag mal hier nach, wo man sich ggf. melden muss.


    Zitat

    Die WEG kennt keine Heizkostenverordnung sondern rechnet den Energiebezug nur nach dem direkten Verbrauch ab.


    Abrechnung nach direktem Verbrauch - wie hättest Du es denn lieber?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin,


    ich kann keine Misere erkennen, was hast Du für bedenken?


    Grüße


    Also die WEG hat keine Unternehmerische Tätigkeit angemeldet die ja Umsatz/ERtragssteuerpflichtig sind . auch die EEG umlagen wurden nicht abgeführt.
    Meiner Meinung nach haben wir ein fettes Steurhinterziehungsmodell hier betrieben aus dem ich einen Ausweg suche .

  • Danke für den Tip mit dem EnWG


    Die WEG rechnet ausschließlich nach Verbrauch ab.
    Hört sich auch gut an ist aber wenn man die Eigentumsverhältnisse betrachtet unsozial.
    Die Siedlung besteht aus 100 Wohneinheiten. Sie bstehen zum Teil aus normalen EinfamilienHäusern aber vauch aus Geschoßwohnungsbau.
    Für die Einfamilienhäuser in der Wohnanlage schreibt die HeizkV eine Teilung auf verbrauchsabhängige und unabhängige Kosten vor .
    Der Hintergrund ist das im Geschoßwohnungsbau bestimmte Wohnungen benachteiligt sind. Nachteilig ist eine Erdgeschoßwohnung mit vielen Außenwänden gegenüber der Dachwohnung.

  • Moin,


    also das verstehe ich nicht! Die WEG ist doch eine "Gesellschaft" genau wie eine GbR oder GmbH. Sie hat Einnahmen und Ausgaben die irgendwie buchhalterisch erfasst und schlussendlich entsprechend den Eigentumsanteilen an die Eigentümer abgerechnet werden. Aber bei der WEG sind im Normalfall Einnahmen und Ausgaben gleich hoch - also rechnerisch 0. Wo entsteht da eine Steuerschuld??


    Du schreibst "seit 20 Jahren". Damals gab es weder das KWKG noch eine EEG-Abgabe auch waren damals Wärme+Stromlieferungen noch Nebenleistungen zur Vermietung also Umsatzsteuerfrei.


    Die Heizkostenverordnung galt/gilt auch nur zwischen Vermieter und Mieter, die Miteigentümer der WEG hingegen können m.M. per Vertrag auch anders aufteilen/abrechnen.


    Wenn also Handlungsbedarf besteht, dann erst durch neuere Gesetzesänderungen. Aber dies muß der Verwalter erkennen und ggf. durch einen Steuerberater prüfen lassen.


    |__|:-)

  • Die WEG ist meines wissens seit 2005 eine eigene Rechtsperson.Buchhalterisch mach eine WEG keine Gewinne, dass ist auch meine Meinung.
    Bei uns ist das etwas anders gelagert.
    Die Überschüsse die aus dem Enegieverkauf na die Eigentümer erzielt werden, werden als Rückstellung( zu der ist man Verpflichtet)gespart und zur instandhaltung der Anlagen eingsetzt. So entsteht ein Gewinn der dann auch versteuert gehört.


    Die HKV gilt auch bei Eigentümern, sie können lediglich im Rahmen des Gestzes die Kostenverteilung bestimmen.
    Zum Verwalter: der erkennt mal garnichts, hat aber das Vertrauen der ganzen Siedlung weil er auch einer unserer Gründer war.

  • Moin,


    Rückstellungen zählen nicht zum Gewinn sondern sind Ausgaben kommender Jahre, Rückstellungen sind im Jahr ihrer Bildung Gewinnmindernd. Ausserdem gibt es auch bei Gewerbe-/Körperschaftssteuern "Freibeträge" - es muß also nicht zwingend eine Steuerschuld entstanden sein.


    Woher hast Du das die HKV auch unter/zwischen Eigentümern gilt? Ich habe einige Erklärungen gelesen und nix darüber gefunden.


    Den Verwalter habt Ihr gewählt ist also Euer Problem! Wenn er nix taugt bzw. die Lage nicht Blickt gibt es sicher Möglichkeiten ihn zum handeln zu zwingen oder ihn abzusetzen. Gebt Ihm zb. die Aufgabe einen Steuerprüfer oder RA eure Situation unter die Lupe nehmen zu lassen.


    Grüße

  • Die WEG ist meines wissens seit 2005 eine eigene Rechtsperson.Buchhalterisch mach eine WEG keine Gewinne, dass ist auch meine Meinung.


    Nur um mal ein Gefühl für das Ausmaß zu bekommen:
    - Wieviel WE umfasst die WEG?
    - Welche BHKWs wurden installiert (kW_el)?
    - Welche PV-Anlagen wurden installiert (kW_p)?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Habe bei der Adresse die Gunnar Kaestle hier nannte angerufen. Absoluter Profi ganz im Gegensatz zu unserem Verwalter.
    Wir haben ein massives Steuerproblem.
    Die HKV muß angewandt werden wenn mehr als zwei Wohneinheiten in einem Gebäude an einer Versorgung hängen. Bei uns sind das 42 Wohneinheiten.
    Danke aber an alle für den Rat.
    Mfg
    Thomas Biomeiler

  • Wir haben ein massives Steuerproblem.
    Die HKV muß angewandt werden wenn mehr als zwei Wohneinheiten in einem Gebäude an einer Versorgung hängen. Bei uns sind das


    Da bin aus eigene Erfahrung aber anderer Meinung. Aber was hat die HKV mit Steuern zu tun ?? Antwort: nix. Die HKV gilt nur solange in der Teilungserklärung nichts geregelt wurde oder es keine entsprechende Beschlüsse der EG gibt. Haben wird alles schon durch. Wenn einer seine Wohnung vermietet hat, ist das ein Problem des jeweiligen Vermieters und nicht der EG. Hier wird wieder EG-Recht mit Mietrecht vermischt und auch Strom kann zu den Nebenkosten gehören. Alle Nebenkosten sind grundsätzlich umsatzsteuerfreie Mietnebenleistungen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
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  • Es Sind 105 WE


    Wird der Strom von allen 105 WE abgenommen? Falls nicht, würde ich auf eine Aufteilung nach VDI 4608-2 drängen (exergetische Allokation) und nicht VDI 2077-3.1 (kalorische Allokation). Die exergetische Methode weist der Wärme nur ihren Arbeitswert zu, d.h. der ist kleiner als beim Strom. Die Wärme wird dadurch billiger und auch die (Nur)Wärmeabnehmer profitieren auf diese finanziell von den Vorteilen der KWK. Ansonsten wird nach der kalorischen Methode eine kWh Strom wie eine kWh Wärme behandelt, was nicht nur physikalischer Blödsinn ist, sondern auch die Brennstoffkosten des Stroms auf den Wärmenutzern ablädt.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Biomeiler,
    wenn euer Hausverwalter bereits vor 20 Jahren mit 4 Dachsen in die Kraft-Wärme Kopplung investiert hat und diese
    um ein 22 kW BHKW und eine PV Anlage erweitert hat, dann Hut ab. Vor 20 Jahren war ich noch nicht so weit.
    Und vor 20 Jahren war es sicherlich auch eine vertretbare Entscheidung einen Dachs zu kaufen.
    Ein großes Steuerproblem habt ihr nach meiner Meinung allerdings nicht. Ihr werdet keine Steuern zahlen und keine zurück bekommen.
    Aber Du kannst dem Verwalter und der WEG eine Menge Aufwand bescheren.
    Da eignen sich allerdings die Themen Legionellen und Altlasten im Boden mehr. Da kommt dann wirklich etwas bei raus und es wird auch
    richtig teuer.
    Um den Verwalter zu unterstützen kannst Du ihm aber eine Beratung empfehlen.
    Denn bin nicht sicher, ob ihr so alle Förderungen bekommt, die möglich sind.


    Schönes Wochenende



    Sebastian