Hallo,
"Für elektrischen Strom ist abweichend von Satz 2 als Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil ab dem 1. Januar 2016 der Wert 1,8 zu verwenden;"
EnEV, Anlage 1, Abs. 2.1.1
Der Heizstrom für Stromwärmeanwendungen kommt aber nicht aus dem Durchschnittsmix, sondern aus dem Grenzkraftwerk entlang der Merit-Order - gewichtet mit einem temperaturabhängigem Bezugsprofil. Das wird nach meiner Einschätzung ähnlich aussehen wie der Verdrängungsmix des termperaturabhängigen KWK-Erzeugungsprofils: also eher etwas um 2,8 und eben nicht 1,8.
Ich habe auf diesen EnEV-Fehler seit geraumer Zeit aufmerksam gemacht und auch schon mal ans BMWi geschrieben: Telefonische Antwort, ja ist nachvollziehbar, eine EnEV-Änderung wäre aber leichter umzusetzen, wenn man zuerst eine technische Regel hätte, die den Zusammenhang bestätigt.
Wenn die 1,8 stehen bleiben, wird bei den EnEV-Berechnungsprogrammen nicht nur die Lösungsvarianten WP vs BHKW nicht sachgemäß in die eine Richtung geschoben. Auch innerhalb der Alternativen gute Dämmung + kleine WP oder mäßige Dämmung + große WP verschiebt ein Parameter 1,8 statt 2,8 für die primärenergetische Wertigkeit von Strom den Zeiger zu "Strom muss nicht gespart werden".
Seht ihr diese Thema auch so strategisch und langfristig unschön, weil dann aus den ganzen Energieberatungsprogrammen die BHKW-Lösung nicht sachgerecht benachteiligt wird gegenüber Stromwärmeanwendungen? Sollen wir uns auch als BHKW-Forum zu gehör melden? Kennt jemand von der Bundesingenieurkammer - die hatten doch bei der letzten EnEV Novelle eine deutlichen Kommentar pro thermodynamischen Sachverstand abgegeben.
Gruß,
Gunnar