Verbauch Ölheizung vs. BHKW in 6-Parteienhaus

  • Hallo,
    also ca.9,4kWh hat 1liter Heizöl.
    Wieviel L. Heizöl habt Ihr im Jahr getankt?
    Müßte ja eigentlich ca. genauso viel kwh sein wie bei der Fernwärme?
    Gruß
    Pfleger


    Dann hätten wir mit Öl allerdings die Hälfte an Verbrauch gehabt ?( den wir haben als Beispiel im Jahr 2012 > 3.500l für 2.887,- € in Rechnung gestellt bekommen. Ob das allerdings nur das Öl war welches dazu gekauft wurde und im Tank waren noch Restbestände, dass kann ich leider nicht sagen :?:

  • Hallo,
    allgemein gesagt die KWK-Anlage hat einen Wirkungsgrad von 60% Wärme, 30% Strom und 10% verlußt die Leitungen zu eueren Häusern haben auch noch verluste.
    Der Gasverbrauch wird durch eine KWK-Anlage erhöt. Wenn nicht eine andere moderniesierung statt gefunden hat wie z.B Hydraulischerabgleich der mitlerweile Pflicht ist.
    Der Mehrverbrauch ist die 30% Stromherstellung welcher euch nichts angeht.
    Lass doch mal die Heizungsabrechnung von Brunatar oder besser einen Gutachter brüfen.
    gruß
    pfleger


  • Ja das haben wir uns auch schon überlegt einen Gutachter einzuschalten, denn die BRUNATA macht das nicht. Da haben wir als erstes nachgefragt, Sie nehmen nur die Werte welche Sie von der HV bekommen und rechnen ab.


    Wo kann ich denn einen unabhängigen Gutachter für BHKW finden ?

  • Moin,


    vom Gutachter ist es nicht mehr weit zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Erster Schritt sollte immer der Versuch eines Gespräches sein. Leider kommt bei Euch dazu das Ihr rein rechtlich nur direkt an den Vermieter rankommt, der seinerseits nur mit der Verwaltung redet und die wiederum mit dem Wärmelieferanten. Trotzdem würde ich erstmal das Gespräch direkt mit dem Wärmelieferanten suchen, ABER er muß seine Kalkulation nicht offenlegen es wäre nur Guter Wille wenn er mit Euch redet!!!


    Nach meiner Auffassung ist der Wärmepreis nicht zu hoch, aber es könnten "Verfahrensfehler" bei der Umstellung von direkter Heizkostenabrechnung zwischen Vermieter/Mieter hin zu Wärmelieferung vom Contraktor gemacht worden sein. Diese Fehler hat dann aber wohl die Verwaltung gemacht aber der Vermieter muß dafür gerade stehen - der Wärmelieferant hat damit eher nix zu tun.


    Grüße

  • Ja das haben wir auch schon versucht aber der BHKW Betreiber hat uns genau die Antwort gegeben welche Du bereits geschrieben hast. Er MUSS uns nichts offen legen. Und die ganze Angelegenheit zieht sich wie ein Ping-Pong Spiel, keiner will einen Fehler eingestehen nur wir sollen brav zahlen OHNE Prüfung der Rechnung.

  • Hallo zusammen,
    auch die Mietervereine bieten eine Prüfung der Heizkostenabrechnung an. Eigentlich dürften sich für die Mieter, durch die Umstellung, die Kosten der Wärmeversorgung nicht ändern, außer man verwendet teureren Brennstoff oder durch die neuerdings höheren Sytemtemperaturen steigen die Verluste.

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)

  • Hallo zusammen,
    auch die Mietervereine bieten eine Prüfung der Heizkostenabrechnung an. Eigentlich dürften sich für die Mieter, durch die Umstellung, die Kosten der Wärmeversorgung nicht ändern, außer man verwendet teureren Brennstoff oder durch die neuerdings höheren Sytemtemperaturen steigen die Verluste.


    Die Abrechnung als solches scheint ja zu stimmen, dass Problem sind "nur" die erhöhten Kosten für die neue Wärmeversorgung durch das BHKW :(


  • Die Abrechnung als solches scheint ja zu stimmen, dass Problem sind "nur" die erhöhten Kosten für die neue Wärmeversorgung durch das BHKW


    Genau, die Kernfrage ist also: ist der Vertrag der Wärmelieferung (insbesondere der Arbeitspreis von 8 ct/kWh plus MWSt, so richtig zustandegekommen, oder hätte der Hausbesitzer/-verwalter härter verhandeln bzw. nachverhandeln sollten. Ist der Ölkessel samt Tank eigentlich abgängig gewesen, oder steht der da noch irgendwo. Gerade bei Ölheizungen kann man ja auch argumentieren, den höheren Wärmepreis kann man auch nun rechtfertigen, weil nun ein weiterer Gemeinschaftsraum (Ping-Pong, etc. Wäschtrocknen) dazu gekommen ist und dass es im Keller nun weniger nach Heizöl stinkt. Ob das eine Verdopplung des Preises rechtfertigt, oder nur einen moderaten Anstieg im Vergleich zum Status Quo vor drei Jahren, sei mal dahingestellt.


    Dabei darf man mit dem Status Quo Heizöl nicht den aktuell Niedrigen Preis von 60 ct/l = ~6ct/kWh ansetzen, sondern muss schon den Worst Case annehmen, und der liegt bei knapp 1 €/l.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Na z.B. das uns VOR der Umstellung gesagt wurde, dass wir einen niedrigeren Verbrauch haben werden und wir weniger Nebenkosten zu zahlen hätten [..]



    Denn bisher hat unsere "Wärmelieferung" mit der Ölheizung für unser gesamtes Haus im Durchschnitt bisher ca. 4.000,- € gekostet und mit dem neuen BHKW derzeit 8.200,- € ?(

    Eine Abhilfe (nicht ganz unkompliziert) wäre die Abrechnung der Wärme gemäß ihrem exergetischem Wert. KWK-Wärme und KWK-Strom haben einen unterschiedlichen Arbeitswert. Das kann man auch als effektiven Wirkungsgrad der Wärmeerzeugung darstellen, und dann hat ein Mini-BHKW bspw. 175% Wirkungsgrad, weil nur ein gewisser Teil des Brennstoffes der Wärmeerzeugung zuzurechnen ist. Mit 175% Wirkungsgrad (ähnlich wie eine Gaswärmepumpe) kann man aus etwas über 6 ct/kWh Gas ca 4 ct/kWh Wärme machen.


    Wenn natürlich vorher die kWh Wärme 6 ct/kWh gekostet hat und nun doppelt soviel also 12 ct/kWh, dann stimmt was nicht mit den spezifischen Wärmepreisen. Hier hilft nur die Systemkritik, wie die Wärmepreise festgesetzt werden.


    Gibt es schon eine Rückmeldung aus der Verbraucherzentrale?


    Gruß,
    Gunnar