Hallo zusammen,
auf dem BHKW-Infozentrum haben wir heute eine erste Übersicht des Referentenentwurfs vom 7. Juli 2015 für das neue KWK-Gesetz 2016 veröffentlicht.
Unter dem Bericht "Neues KWK-Gesetz nimmt Gestalt an " werden die meisten Neuerungen erläutert.
Hinsichtlich der Mini-KWK kann man festhalten:
- Mini-KWK bis 50 kW erhalten 45.000 Vollbenutzungsstunden eine Förderung
- für den ins das Netz der allgemeinen Versorgung (auch "öffentliches Netz" genannt) eingespeisten Strom (Überschussstrom) erhält der Mini-KWK-Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag in Höhe von 8 Cent/kWh
- für den nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom erhält der Mini-KWK-Anlagenbetreiber eine KWK-Zuschlagszahlung in Höhe von 4 Cent/kWh
- KWK-Anlagen über 50 kW erhalten keinen KWK-Zuschlag für den KWK-Strom, der z. B. selbst genutzt wird.
- Mini-KWK-Anlagen können zukünftig nicht mehr modernisiert werden
- Brennstoffzellen verlieren ihre Privilegien
- ab 100 kW besteht von Anfang an ein Direktvermarktungs-Gebot
- Inkrafttreten des KWK-Gesetzes ist für den 1.1.2016 geplant
Ein ggf. noch leicht modifizierter Referentenentwurf wird seitens BMWi zeitnah veröffentlicht, anschließend beginnt die Diskussion samt Verbändeanhörung und dann geht es in den Bundestag...