PV anmelden - oder nicht anmelden?

  • Da steht nur, dass Du dem VNB nur mitteilen musst, dass Du eine Eigenanlage betreibst. Eine Mitteilung ist formlos. Für eine Anmeldung benötigt man Formblätter.


    Hallo zusammen,


    wichtig ist also, dass der VNB informiert wird. Daraufhin wird er dann auf einer korrekten Umsetzung bestehen. Dies wäre in meinen Augen die Kaskadenschaltung (allgemeine Regeln der Technik). Dann kann der VNB nachvollziehen, dass es sich wirklich um reine Selbsterzeugungsanlage handelt. Bzw. wenn nicht, die durch die PV-Anlage erzeugten kWh bei der BHKW-Vergütung berücksichtigen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Neudachser

  • Oskar, nun wirds albern


    Du mußt schon richtig und ganz lesen.

    Zitat

    § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung

    Das ist ne Aufzählung, dafür stehen "Komma" bzw. "und" daher gelten m.M. die Nachsätze für Alles


    Zitat

    §19 (2) .... Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Netzbetreiber regeln.

    Zitat

    §19 (3) .... Der Anschluss von Eigenanlagen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen.....

    Bedeutet : stellt der Netzbetreiber Formulare bereit sind diese auch zu nutzen, er allein Entscheidet über die Form der "Abstimmung".


    Der §21 ist auch noch Interessant für ein anderes Thema wo es darum ging ob der VNB zugang zum Gerät bekommt oder nicht. Im Zweifelsfall kann man immer Verweigern und den Rechtsweg gehen - ob das was bringt und wofür es gut ist muß jeder selbst entscheiden.


    Grüße

  • nun wirds albern


    Nix albern. Es geht hier um die Interpretation des Gesetzestextes. Da muss man jedes Komma usw. auf die Goldwaage legen.


    Das ist ne Aufzählung, dafür stehen "Komma" bzw. "und" daher gelten m.M. die Nachsätze für Alles


    Sehe ich nicht so, da in den einzelnen Absätze genau beschrieben ist wofür diese gelten. Abs. 1 für "Anlage und Verbrauchsgeräte", Abs. 2 für " Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte" und Abs. 3 für "Eigenanlage". Damit verifiziert sich die Überschrift.


    er allein Entscheidet über die Form der "Abstimmung".


    Gilt wie vor erläutert nur für Absatz 2. Da steht explizit, dass der VNB die Einzelheiten festlegen kann. In Absatz 3 steht nur, dass man ggf. die technische Maßnahmen mit abstimmen muss, wenn der VNB dies verlangt. Das beinhaltet nmM nur das er verlangen kann, dass man ihm die Zertifizierungsunterlagen vorlegt. Haben die Geräte eine entsprechende Zertifizierung, dann kann er den Anschluss nicht verweigern. Das ganze kann daher formlos geschehen.


    §21


    Gilt nur für die Messeinrichtung.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Hallo Meikel,


    wenn ich die bisher genannten Gesetze richtig interpretiere, hängt es davon, ob ein zertifiziertes Gerät zur Nichteinspeisung des PV-Stromes genutzt wird. Ist dies der Fall? Oder ist es ein Eigenbau?
    Es ist meiner Meinung nach entscheidend, wie die Nichteinspeisung gewährleistet werden soll.


    Grüße


    Neudachser

  • Da muss man jedes Komma usw. auf die Goldwaage legen.

    Muß man daß?? Warum??


    Dann stell ich die Frage mal andersrum, ist Dir Richterrecht bekannt durch das oben gemachte Erläuterungen begrenzt/beschnitten/spezifiziert werden?


    Zum §21, dort steht "soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und Messeinrichtungen" es wird also zwischen technischen Einrichtungen und Messeinrichtungen unterschieden, warum ? Im übrigen befasst sich der §22 in Gänze mit Messeinrichtungen und Ihrer Zugänglichkeit warum also nochmal in §21 ?? Und sind Dir hierzu Urteile bekannt??


    Wenn Nein sehe ich keine Veranlassung meine Auslegung zu revidieren!


    Grüße

  • Muß man daß?? Warum??


    Weil das die Gerichte auch tun. Beispiel: Wenn Du vor einer am stehst und mit deinem Handy telefonierst, hast Du gute Chancen ein Obolus an die Staatskasse entrichten zu dürfen, wenn man dich erwischt. Ein Autofahrer wurde in der gleichen Situation freigesprochen, weil das Auto über eine Start-Stopp-Automatik verfügt und daher der Motor mit großer Wahrscheinlichkeit stand als er vor der Ampel telefonierte. Das Gesetz sagt eben, dass beim telefonieren das Auto in Betrieb sein muss um ein Bußgeld zu erhalten und das ist nach den Buchstaben des Gesetzes nicht der Fall, wenn der Motor steht auch wenn du dabei mitten auf der Fahrbahn vor einer Ampel stehst. Jetzt verstanden warum ?? Ich habe mich nur gefragt, wie das in der gleichen Situation mit einem Emobil ist.


    Zum §21


    Aus §13 gehen eindeutig die Zuständigkeiten des VNB hervor. Mit technischen Einrichtungen können also nur die gemeint sein für die der VNB zuständig ist. Das geht auch so aus dem Text hervor. Also HAK, Leitung HAK bis zum Zähler, Zähler incl. Zählerplatz. Das ist auch logisch, weil er prüfen können muss ob die Messung korrekt erfolgt.


    Alles andere wäre ein Eingriff in die Rechte aus dem Grundgesetz nämlich die Unverletzlichkeit der Wohnung.

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  • Oskar,


    warum speziell Du das tust ist mir klar, aber mal unter uns Du bist kein Gericht.


    Dein Beispiel zeigt eindeutig den Spielraum der von Gerichten genutzt wird, deshalb ja auch meine Frage an Dich ob Dir bezüglich NAV Urteile bekannt sind!?


    Zum §13 kann ich Dir wieder nicht zustimmen!


    Mehrfach in §13 und 14 findet sich der Passus "darf nur durch den Netzbetreiber oder mit seiner Zustimmung ...durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen..."


    Also entweder der VNB oder ein durch Ihn ( oder einen anderen VNB ) zugelassenes Inst.Unternehmen dürfen in der gesamten E-Anlage hantieren, das ist doch Eindeutig oder?? Einzige Einschränkung wird bei Instandhaltung bereits bestehender Anlagen gemacht, dort darf jeder Wald-und Wiesen-E. dran.


    Ich bleibe bei meinen Aussagen auch bei der das Jeder das Recht hat den Klageweg zu beschreiten und dadurch bestehende Regelungen zu spezifizieren.


    PS:


    Da Du, Oskar, ja im Installateursverzeichnis deines VNB stehst bist Du über dessen ( und damit fast aller VNB ) "Wünsche" was Anmeldeformalitäten betrifft im Bilde. Insofern hast Du auch die besten Voraussetzungen uns allen ein in diesen Punkten spezifiziertes Richterrecht zu bescheren. :thumbup:

  • Moin,


    Zitat

    PS: Ich bin in Bezug auf die Anmeldung von Erzeugungsanlagen pingelig,
    weil ich der Meinung bin, solange ich nichts einspeise und die Geräte
    den "allgemeine Regeln der Technik" entsprechen, geht dem VNB das
    genauso wenig an wie bei einem Wasserkocher den ich betreibe.

    wenn du egal was am Netz auf Mittelspannungsebene anschliesst, in diesem Fall eine Eigenerzeugungsanlage die auch noch Netzparallel läuft, dann geht das dem VNB sehr wohl etwas an (stell dir vor es schliesst jeder was am Netz an wie er meint, es würde irgendwann das Chaos herrschen).
    Warum braucht man einen Meisterbrief und muß beim VNB Konzessioniert sein um überhaupt Anlagen am Netz anschliessen zu dürfen? Weil der der Fachmann ist der dafür unterschreibt und haftet. Ob er alles prüft oder nicht ist völlig Banane, im Fall des Falles haftet er dafür, auf deutsche, er ist der Arsch wenn was passiert.
    Lass nur mal Spannung ins Netz schicken weil der Genarator weiterläuft trotz Abschaltung und es passiert was (muß ja nicht gleich einer umkommen, können auch andere Geräte beschädigt werden), rate mal wer dann haftet.
    Mit CE ist das auch so ne Sache, gibt genug Geräte die das Zeichen drauf haben, aber wurde das Gerät wirklich geprüft? Das muß dokumentiert sein bis in letzte. Solange nichts passiert interessiert sich keiner dafür, aber wenn, dann wollen die Papier sehen ansonsten bist du wieder der gearschte.



    Grüße
    Tom

  • Warum braucht man einen Meisterbrief


    Braucht man nicht sondern man muss die Fachkunde nachweisen. Wir haben auch eine Gas-Konzession und kein Meister sondern ein Geselle mit vielen Jahren Berufspraxis und regelmäßiger Fortbildung. Alles ordnungsgemäß eingetragen und mit Ausweis.


    Man muss zwei Dinge auseinander halten. Wenn ein Gerät den Vorschriften entspricht darf es ans Netz angeschlossen werden. Das hat aber nix damit zu tun ob das Gerät beim VNB angemeldet wird. Das gilt auch für Wasserkocher, WM, TR GS usw. Die meldet man nicht an müssen aber den Vorschriften entsprechen. Eine Erzeugungsanlage darf keine Inselbildung erzeugen. Das bescheinigt der Hersteller und der steht dafür gerade. Der Installateur haftet nur dafür, dass er alle Strippen richtig anschließt und die FI-Schaltung auch funktioniert. Hat alles nix mit einer Anmeldung zu tun. Die Frage war nur ob man eine Anlage unter bestimmten Bedingungen nicht anmelden muss. Das hat wiederum nix damit zu tun, dass die Anlage den Regeln der Technik entsprechen muss.

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  • Moin

    Die Frage war nur ob man eine Anlage unter bestimmten Bedingungen nicht anmelden muss.

    genau diese Frage wurde ja geklärt. Wenn eine EE-Anlage ans Netz zur öffentlichen Versorgung angeschlossen werden soll muß das dem VNB gemeldet werden. Punkt


    Grüße

  • Moin,


    Zitat

    Braucht man nicht sondern man muss die Fachkunde nachweisen.


    jo da gehst du von dir aus, weil Ing. (staatl. gepr. Techniker das gleiche). Meister hat das automatisch nachgewiesen. Elektro ist ein Zulassungspflichtiges Gewerk, da darf nicht jeder rumwurschteln wie er meint. Also Eintrag in die Handwerksrolle und Konzession beim VNB nötig, dann darfst du auch Eigenerzeugungsanlagen an Netz anschliessen, das hat mit Toaster, Staubsauger nichts zu tun. Dann greift automatisch der Bürokratismus mit Anschluss- Fertig und was weiß ich noch Meldungen.
    Klar kannst du einfach was anschliessen, hält dich keiner auf, nur wenn was passiert, wir besuchen dich nicht hinter den metallenen Gardinen :P Weiß nicht ob es das Wert ist.


    Gruß
    Tom

  • jo da gehst du von dir aus, weil Ing.


    Jo, was hatte ich geschrieben:

    Wir haben auch eine Gas-Konzession und kein Meister sondern ein Geselle mit vielen Jahren Berufspraxis und regelmäßiger Fortbildung.


    Brauchst kein Meister, kein Techniker oder Ing. sein. Geselle mit Berufserfahrung genügt, weil sonst der EuGH dazwischen grätscht.

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