BHKW speist Wärmepumpe: Kraftwerkseigenverbrauch oder EEG-Umlage?

  • alikante schrieb:
    > Eine Blackbox lässt der VNB nicht ans Netz, er will die Mindestanforderungen für Netzparallelbetrieb nachgewiesen haben


    Hihi, der war gut ;)



    Nee, bei den Hausnormen der Wirtschaftsverbände oder der VNBs ist die Marktabschottung offensichtlich. Das muss ich schon aus politischen Gründen ablehnen.


    Die Gesetzeslage spricht aus sehr gutem Grund nur von einer "Vermutungswirkung" hinsichtlich der Einhaltung des Stands der Technik, wenn z.B. exemplarisch die technischen Regeln des VDE genannt werden.


    Für mich ist die gesetzliche Grundlage bindend. Und da möchte ich nichts falsch machen. Deshalb die Frage hier im Forum.



    ***
    Die Sache mit der "Black Box" ist für mich absolut plausibel. Ich konstruiere (bzw. kaufe, falls es /kein/ Selbstbau ist) eine technische Einrichtung zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme.


    Die Anlage ist hocheffizient, weil die Enthalpie des Erdgases gleich ein Vielfaches an Entropie (Anergie der Umgebung) nutzbar macht. Also weit mehr als z.B. 70% oder 110% "Nutzungsgrad", auch wenn ich z.B. die erste Zahl nur im Zusammenhang mit der Energiesteuerrückerstattung kenne. Ist aber absolut im Sinne der erklärten politischen Absicht, in jeder Hinsicht, die ich dem öffentlichen Diskurs entnehmen kann (d.h. "Energieeffizienz", "CO2-Vermeidung" und ähnliche Floskeln).


    Also wieso soll es einen Unterschied machen, mit welchen technischen Details ich das erreiche, d.h. elektrisch oder mechanisch, und wie der Energiefluss intern aufgeteilt wird.



    ***
    Und zur Frage, warum ich nicht gleich eine Gaswärmepumpe gekauft habe:


    1. Weil ich erklärtermaßen eben auch Strom zum Eigenverbrauch nutzen möchte (aber weit weniger als ich Energie zum Heizen nutze)


    2. Weil die Anlage eine Eigenkonstruktion ist, die zu meinen vorhandenen Möglichkeiten passt. Eine Gaswärmepumpe ist zwar technisch interessant, aber nicht für den Preis eines gebrauchten Dachs zu haben. (Damit habe ich mich vermutlich des Konsumverzichts strafbar gemacht; ja, ich weiß..)


    3. Weil die üblichen gasbetriebenen Absorptions- oder Adsorptionswärmepumpen eine miserable Leistungszahl ("COP") im Vergleich mit einer Kompressorwärmepumpe haben. Letztere schneidet beim Primärenergiebedarf nur dann etwas schlechter als die typsichen Gas-Wärmepumpen ab, wenn der Strom dafür aus einem Energiemix ohne Kraft-Wärmekopplung angesetzt wird.


    4. Außerdem ist eine Gebrauchtanlage ja wohl auch noch Recycling und damit hier nicht nur energieeffizient, sondern auch noch allgemein Ressourcenschonend. Finde ich übrigens schade, dass gerade für derartige Eigeninitiative staatliche Anreize wie KWK-Bonus etc. /nicht/ in Frage kommen. Man könnte fast den bösen Menschen glauben, die das nur als Förderung von Wirtschaftszweigen auffassen.



    ***
    Vielleicht kann ich meine ursprüngliche Frage aus diesem Thread anders formulieren:


    Ist Kraftwerkseigenverbrauch im Sinne des EEG 2014 nur bei Anlagen anzuwenden, die als /alleinigen/ Zweck die Stromerzeugung haben?


    Bzw. kann eine KWK-Anlage keinen Kraftwerkseigenverbrauch geltend machen?



    Vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten.

  • Moin,


    @ Uli_K : ich denke Du hast des Pudels Kern noch nicht ganz verstanden deshalb nochmal anders erklärt.


    Solange Du als Betreiber/Endverbraucher auftrittst hast Du m.M. keine Möglichkeit diese beiden Geräte als eine Einheit darzustellen!


    Natürlich gibt es noch einen anderen Weg, nämlich als Hersteller!! Es steht Dir frei die Geräte "zusammen zu basteln" dann erlischt sowieso die ursprüngliche Herstellererklärung.


    Nun bist Du der Hersteller und mußt für ein aus gebrauchten Teilen hergestelltes Gerät dem VNB gegenüber eine Erklärung abgeben. Da Du nach wie vor keine KWK-Zulage bekommst mußt Du also "nur" erwirken das der VNB Dein "Wärmepumpen-BHKW" ( zb. 1KW elt. und 30KW therm.) für den Netzparallelbetrieb zulässt. Das ist erstmal einiges an Papierkram, Oskar wird mir beipflichten das für nicht serienmäßig hergestellte Geräte mehr Nachweise zu erbringen sind, und kann auch in einem Besuch und Abnahme durch einen Ingenieur (Sichtprüfung/Messung) des VNB münden, der VNB bzw. dessen Bevollmächtigten ist im übrigen Zutrittsrecht zu Grundstück und elt. Betriebsräumen zu gewähren .


    Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit mußt Du selbst beantworten.

  • dann erlischt sowieso die ursprüngliche Herstellererklärung.


    Stimmt so nicht ganz. Die Zertifikate bzw. Zulassungen bzgl. der Netzanbindung und -überwachung beziehen sich immer nur auf die Überwachungseinheit nach dem Generator. Wenn man direkt am Generator abgreift, wird die Überwachungseinheit nicht verändert und damit bleibt die Zulassung dafür erhalten. Selbst die elektrischen Eigenschaften des Generators werden nicht verändert. Wenn das mit der Zulassung nicht so wäre, könnte ich die 1.0 nicht auf LPG umrüsten.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
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  • Hi,


    alikante schrieb:
    > Nun bist Du der Hersteller und mußt für ein aus gebrauchten Teilen hergestelltes Gerät dem VNB gegenüber eine Erklärung abgeben.


    Was mir klar ist, ich muss die anerkannten Regeln der Technik beachten. Das tue ich gern.


    Dass ich eine Erklärung ggü. dem VNB abgeben muss, wusste ich aber bislang nicht.


    Auf die Schnelle konnte ich in EnWG, NAV und EEG nichts finden.
    Allenfalls §13, Abs. (2) NAV, aber das dürfte hier auch keine Rolle spielen.


    Eher schon §20 Abs (1) EnWG:
    "Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich
    gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren"


    Wobei ich hier das "sachlich gerechtfertigt" als Maßstab sehe.


    Welches Gesetz schreibt die Abgabe einer Erklärung vor?

  • Was willst Du mit dem EnWG?? Du willst Dich ja wohl kaum als Energieversorger darstellen, Nein es geht noch immer um den Anschluß einer Eigenerzeugungsanlage ans Niederspannungsnetz!!


    Du mußt die selbe Prozedur durchlaufen wie bei der Erstanmeldung/Erstinbetriebnahme des Gerätes.
    Aber diesmal ohne den Bonus der vorgefertigten Herstellerdatenblätter sondern Du mußt die technischen Eigenschaften nachweisen.
    Du gibst diese Erklärung ab und bist dafür haftbar, ganz einfach.

  • Hallo AliKante,



    Das ist zwar nicht die ursprüngliche Fragestellung (was ist Kraftwerkseigenverbrauch bei einer KWK-Anlage/BHKW), aber nochmal zu Deinem Punkt:


    alikante schrieb:
    > Du mußt die technischen Eigenschaften nachweisen.


    Interessiert mich, wenn es wahr ist.


    ==> Welches Gesetz schreibt das vor, dass ich etwas nachweisen muss, und wem gegenüber?


    Ich bin der Überzeugung, der VNB trägt die Beweislast, wenn er etwas von mir will.


    Vielleicht bin ich ja kulant und tue so als ob der Gebietsmonopolist eine Kooperation meinerseits verdient hätte.


    Ist aus meiner persönlichen Sicht aber etwas abwegig, denn von meinem VNB habe ich in der Vergangenheit überwiegend unplausible und wenig hilfreiche Antworten auf Nachfragen bekommen. Ich vermute, die Werbesprüche vom "Miteinander" "VoRWEggehen" u.dgl. sind nicht wirklich ernstgemeint. Daher auch meine Spitzfindingkeit in diesen Punkten und das Zitat vom EnWG, denn dabei geht es darum, wie sich der VNB mir gegenüber verhalten muss, nicht umgekehrt.



    > Du gibst diese Erklärung ab und bist dafür haftbar, ganz einfach.


    Haftbar bin ich sowieso. Zivilrechtlich immer (dagegen gibt es Versicherungen) und strafrechtlich dann, wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich anderen Personen schade und dies in einem Gesetz mit einer Strafe belegt ist.


    Die Gesetze, die ich kenne, fordern mit Bezug auf meine mit dem Stromnetz verbundene Anlage, dass diese den, Zitat NAV und sämtliche gleichartige Legislatur, "Anerkannten Regeln der Technik" entspricht, d.h. speziell, dass diese keine Störungen fremder Anlagen verursacht und natürlich auch keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.


    Das weiß ich, darüber mache ich mir im Gegensatz zu gänzlich unbesorgten Konsumenten Gedanken, und das macht keinen Unterschied, ob es um elektrischen Strom geht, um den Straßenverkehr oder Stolperfallen auf meinem Grundstück.



    ==> Nochmal die Nachfrage: Welche gesetzliche Vorschrift habe ich übersehen?



    Gruß,
    Uli

  • Moin,


    wir drehen uns im Kreis.


    Ich habe geschrieben das bei einem Eigen(Um)bau die selben Prozeduren nötig sind wie bei Neuanmeldung/Erstinbetriebname also schau auf die Dir vorliegenden Papiere um die zugrundeliegenden Gesetze/Verordnungen selbst mit Name zu finden. Eine hast Du schon genannt NAV.


    Der VNB muß Dir nichts beweisen denn Du willst ja etwas von Ihm - nämlich Dein Gerät ans Netz bringen!


    Es geht hier nicht um polemisches Gejammer über Monopolisten oder deren Unfähigkeit/Unwilligkeit dem Kunde gegenüber, sondern um technische Sicherheit von Erzeugungsanlagen am allgemeinen Stromnetz.


    Der Hersteller hat Erklärt das sein Gerät nach den aktuellen Normen/Vorschriften gefertigt wurde, daher bist Du als Betreiber aus der Haftung soweit irgendwelche Schäden durch Fehlfunktionen des Gerätes entstehen.


    Grüße

  • Welches Gesetz schreibt die Abgabe einer Erklärung vor?


    Kein Gesetz direkt. Es gelten immer die anerkannten Regeln der Technik, dass sind die DIN und VDE bzw. die entsprechenden EN-Normen. Der VNB verlangt von dem Betreiber eine Erklärung, dass die Regeln der Technik eingehalten werden und verlangt dieses durch Nachweise wie Prüfzertifikate zu belegen. Das ist erst mal sein gutes Recht, da der VNB für den störungsfreien Betrieb des Netzes verantwortlich ist. Dass diese Zertifikate für die eingebaute Anlage gelten, bestätigt normaler Weise der Installateur, der bei einem Netzbetreiber mit der sogenannten Konzession registriert ist. Dem VNB steht ebenso das Recht zu bei der in Betriebnahme die Funktion dieser Überwachungskomponenten zu prüfen z.B. durch Simulation eines Netzausfalles. Ein Einblick in die technischen Details der Anlage hat er nicht. Die ganze Rechte, die VNB hat, basieren auf der Basis, dass er den störungsfreien Betrieb des Netzes gewährleisten muss.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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  • Moin

    Ein Einblick in die technischen Details der Anlage hat er nicht.

    Nur soweit wie er die Komponenten (Sicht)prüfen muß. Alle Angaben die relevant sind darf er nachprüfen zb. Generaltorscheinleistung kann er am Generaltortypenschild ablesen oder den Kabelquerschnitt oder die Einstellungen von Spannungs-/Frequenzrückgangsschutz usw. - das ist u.U. schon verdammt weit in der Anlagedrin !


    Wichtig! Er darf auch von Dir fordern zb. eine/die Sicherung zu ziehen oder den Hauptschalter Auszuschalten - natürlich bei laufendem Gerät - er wird das aber nie selbst tun!!


    Grüße


    PS: das sind alles Möglichkeiten die der VNB hat, ob Dein VNB diese Wahrnimmt oder mit dem Papierberg zufrieden ist :glaskugel: ich weiß es nicht. Aber ich kann Dir sagen das von 5 Inbetriebsetzung bei mir im Haus nur 1 mal der Netzingenieur mit da war ( nämlich genau bei einem nicht Serienmäßig hergestellten Gerät !! )


    Wenn ich den Startbeitrag nochmal durchlese überkommt mich ein gar komisch Gefühl. Uli hast Du den Dachs ordnungsgemäß beim VNB angemeldet??
    Grüße

  • Hi,


    alikante schrieb:
    > Der VNB muß Dir nichts beweisen denn Du willst ja etwas von Ihm - nämlich Dein Gerät ans Netz bringen!


    Darauf verzichte ich gerne. Der Netzanschluss ist selbstverständlich bereits vorhanden.
    Mit dem Netzbetreiber möchte ich so weit kooperieren, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Nicht mehr und nicht weniger. Diese persönliche Abneigung beruht aber, wie bereits geschrieben, auf Gegenseitigkeit ;)



    Aber egal, ob der Netzanschluss direkt oder indirekt erfolgt - die Umlage auf Strom zum Eigenverbrauch ist laut EEG ja in beiden Situationen fällig.



    Ich kann mein Energiemanagementsystem auch so einstellen, dass der Leistungsfluss aus dem Hausanschluss nicht auf eine Führungsgröße von Null Watt (mit der Gefahr, dass er wegen dem Toleranzbereich der Messeinrichtung auch minimal negativ werden kann), sondern z.B. +10 Watt (d.h. stets in Bezugsrichtung) gehalten wird. Da würde ich schon auf die Idee kommen, das gar nicht mehr als Eigenerzeugungsanlage zu bezeichnen - je nach dem, wo die Systemgrenze gesetzt wird - beim Dachs oder beim Hausanschluss.



    ==> Genau das ist die spannende Frage. Wo liegt die Systemgrenze.
    ==> Was ist Kraftwerkseigenverbrauch im Sinne des EEG 2014?



    VIele Grüße,
    Uli

  • Darauf verzichte ich gerne. Der Netzanschluss ist selbstverständlich bereits vorhanden.

    Sorry, Du verkennst Die Situation Vollkommen!! Es ist egal ob tatsächlich Strom ins Netz fliest oder nicht, sobald eine Eigenerzeugungseinheit mit dem Netz in Berührung kommt ist das Prozedere durchzuführen und wenn Du die Eigenerzeugungsanlage veränderst ist es wieder durchzuführen. Alles andere nennt man Schwarzbau.


    Ob Du mit dem Netzbetreiber kooperieren willst oder nicht ist völlig egal, sobald Du am Netz zur öffentlichen Versorgung hängst hast Du Dich an die Regeln zu halten! Willst Du das nicht, kannst Du auch den Netzanschluß kündigen und 100% autark fahren das ist dein gutes Recht.


    Das Du meine Frage zur Anmeldung es Dachses nicht beantwortet hast interpretiere ich mal für mich selbst.


    mfg

  • Hallo AliKante,



    Du musst nichts interpretieren. Ich habe doch nun wirklich mehr als deutlich betont, dass ich mich an geltendes Recht halten möchte.


    Sonst hätte ich auch nicht in dieser Form nachgefragt. Logisch.


    Und ich erwarte das Gleiche vom Netzbetreiber, der als Inhaber eines natürlichen Monopols nunmal aus gutem Grunde staatlicher Kontrolle unterliegt (Siehe NAV).


    ==> Konstruktiv wäre es, wenn Du Dein Wissen teilen würdest, welche Regeln, welche Vorschriften sind hier zu beachten.



    ==> Systemgrenzen von Kraftwerkseigenverbrauch? Bei KWK-Anlagen?



    Gruß,
    Uli

  • Ich hab doch nun schon alle Fragen zur Gänze beantwortet!!


    Systemgrenze der Eigenerzeugungsanlage ist deren Ausspeisepunkt bzw. Einspeisepunkt ins Hausnetz.


    Für Regeln und Gesetze schau in die die Dir vorliegenden Anmeldepapiere Deines bereits angemeldeten BHKW.


    Was noch?

  • > Ich hab doch nun schon alle Fragen zur Gänze beantwortet!!


    AliKante, Du lenkst beständig das Thema auf Deine Schwerpunkte.
    Die Frage war doch ganz konkret nach den Vorschriften.


    > Für Regeln und Gesetze schau in die die Dir vorliegenden Anmeldepapiere Deines bereits angemeldeten BHKW.




    Ali, Du weißt doch ganz genau, dass man Gesetze nicht in irgendwelchen privaten Verträgen findet.


    Du hast bislang noch gar nichts dazu beigetragen. Allenfalls hast Du geschrieben, was Du glaubst und für richtig hältst.
    Wenn Du dafür keine Quelle nennst, ist das nicht hilfreich.