Eigentümerwechsel bei Eigenverbrauch-Bestandsanlage

  • Hi,



    im §61 EEG 2014, Abs. (3) steht:


    "Eine Bestandsanlage ist jede Stromerzeugungsanlage,
    1. die der Letztverbraucher vor dem 1. August 2014 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Anforderungen des Satzes 1 betrieben hat, [...]"



    Wie seht Ihr das, wie muss ich den Begriff "der Letztverbraucher" interpretieren, wenn ich eine Anlage, die vor dem 1. August in Betrieb genommen wurde, jetzt an einen anderen Eigentümer verkaufe. Dann ist ja der neue Eigentümer nicht mehr der selbe "Letztverbraucher", der die Anlage vor dem 1. August 2014 auch persönlich /betrieben/ hat.


    Ist also mit dem Verkauf von Haus mit installiertem BHKW dann plötzlich für den neuen Eigentümer der Bestandsschutz vor der EEG-Zwangsumlage weg?

  • Moin,


    würde ich verneinen. Anlage bleibt am selben Standort in der selben Verbraucheranlage. Frag doch einfach beim zuständigen VNB nach und lass es Dir schriftlich geben, dann hast Du für den Käufer Gewissheit.



    mfg

  • Moin,


    die Anlage wird vom Käufer mit dem Haus als Ostfestes Wirtschaftsgut gekauft. Der Besitzerzwechsel ist mit den Daten der gültigen Anmeldung der BAFA, dem Netzbetreiber, dem Finanzamt und dem Hauptzollamt zu melden. An der Laufzeit für AFA , KWKG-Zuschlag und Energiesteuererstattung ändert sich nichts, die Anlage bleibt eine Bestandsanlage.

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Moin,


    habe mal eine Frage an die Experten hier.
    Eine Dachs-Anlage wurde 01/2012 in Betrieb genommen und 09/2014 stillgelegt und ausgebaut. Die Anlage soll 08/2015 an einem anderen Standort mit neuem Besitzer wieder in Betrieb genommen werden.


    Wie lange ist der Rest-Förderzeitraum? 10-Jahre minus geleisteter Betriebszeit oder 10-Jahre minus Betriebs- und Stillstandszeit?


    Freue mich auf eine sachkundige Antwort.


    Gruß Dietrich