Hi,
im §61 EEG 2014, Abs. (3) steht:
"Eine Bestandsanlage ist jede Stromerzeugungsanlage,
1. die der Letztverbraucher vor dem 1. August 2014 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Anforderungen des Satzes 1 betrieben hat, [...]"
Wie seht Ihr das, wie muss ich den Begriff "der Letztverbraucher" interpretieren, wenn ich eine Anlage, die vor dem 1. August in Betrieb genommen wurde, jetzt an einen anderen Eigentümer verkaufe. Dann ist ja der neue Eigentümer nicht mehr der selbe "Letztverbraucher", der die Anlage vor dem 1. August 2014 auch persönlich /betrieben/ hat.
Ist also mit dem Verkauf von Haus mit installiertem BHKW dann plötzlich für den neuen Eigentümer der Bestandsschutz vor der EEG-Zwangsumlage weg?