KWK-Fördervolumen soll auf 1,5 Mrd Euro angehoben werden

  • Gunnar, das sind alles klasse Ideen für große Anlagen. In Deinem Papier zur Flexibilisierung schreibst Du selbst, dass die von Dir empfohlenen Maßnahmen nur bei Anlagen >50 kW mit registrierender Lastgangmessung sinnvoll sind. Kein Einwand.


    Bei den kleineren Anlagen rechtfertigt aber der Effekt den technischen Aufwand nicht. Solche Anlagen sollte man einstweilen ganz in Ruhe lassen, d.h. in § 7 Abs. 7 KWKG eine Ausnahme z.B. für Anlagen bis 50 kW einführen. (EU-konform wäre das ja offensichtlich.)


    Nebenbei bemerkt ist das EEG wie auch das KWKG nach der deutschen Rechtsauffassung keine Beihilfe, sondern eine Preisregulierung. Allein aus Gründen der Vorsicht lässt die Bundesregierung die beiden Gesetze bei der Kommission notifizieren, damit bei einem unterschiedlichen Richterspruch (das bekannte Urteil ist das Preussen Elektra Urteil des EuGH von 1998, das einen Einspeisetarif nicht als Beihilfe erklärt hat) nicht das ganze System juristisch auseinander fällt. Aus meiner Sicht wäre es vollkommen ausreichend, wenn man die Grenze von 500 kW gemäß den Leitlinien einsetzt und auch eine verpflichtende Direktvermarktung erst bei 500 kW einsetzt, freiwillig geht natürlich eine Direktvermartung bei jeder beliebigen Anlagengröße. Die steht momentan noch bei 100 kW im Entwurf, aber de fakto sind es meist nur Reststrommengen bei einem BHKW, das überwiegend in Unternehmen zur Objektversorgung eingesetzt weden, und eben keine Volleinspeisung. Welcher Direktvermarkter reisst sich also um 10-20 kW Überstrommengen zu welchen Transaktionskosten?


    Zurück zu den Kleinstanlagen (die Mini-KWK bis 50 kW wird nach EED - Energie-Effizienz-Direktive so genannt), hier wäre aus meiner Sicht durchaus Flexibilisierungsanreize einzubauen: nicht komplexe Steuerungsmechanismen über Direktvermarkter oder Preissignale, wo man sich erstmal auf ein Daten-Protokoll einigen muss, sondern simple Regler, die auf Frequenz und Spannung reagieren. Der BHKW-Regler ist schon da, die Netzsensoren sind schon da, man muss sie lediglich verknüpfen. Wenn man das transaktionskostenminimierend als SDL-Bonus einrichtet, dann ist das auch nicht verpflichtend, sondern nur die Hersteller, die das können und wollen, bauen so eine Funktion in ihre Geräte ein (siehe S. 15). Und der Effekt selbst von nur ein paar Mini-BHKWs kann in einem NS-Strang durchaus merkbar sein: Das R/X-Verhältnis in der Leitung, d.h. viel ohmscher Widerstand bei wenig Induktivität auf der Leitunge, bewirkt dass Wirkleistung die Spannung beeinflusst. Wenn nun an einem sonnigen Herbsttag, die PV hohe Erträge hat, würde die Mini-KWK mittags eine Pause machen und den Wärmespeicher erst am Nachmittag / Abend wieder auffüllen. Diese Vergleichmäßigung bringt im Verteilnetz schon einiges - hängt natürlich davon ab, wie hoch die Mini-KWK-Dichten und PV-Dichten sind.


    Zitat

    Wenn man aber auch die kleinen BHKW's zur Netzentlastung heranziehen will, ist m.E. für das individuelle Gerät eine automatische, "harte" Abregelung über RSE völlig ausreichend:


    Rundsteueranlagen (engl. ripple control) sind bei den Mikros spezifisch gesehen relativ teuer und werden als Netzschutzmaßnahme nur selten gebraucht. Für Kleinst-PV- und auch Kleinst-KWK-Anlagen vertrete ich die Ansicht, dass man im Fall eines extremen Netznotfalls, wenn man nicht nur die größeren Erzeuger vom Netz trennen muss, sondern auch die kleineren, diese Anlagen auch so ausbekommt: über den Überspannungsschutz. Einfach am Leistungstrafo den Sollwert der sekundären Spannung (z.B. U_nenn 20 kW) ein paar Prozent innerhalb des zulässigen Bereichs von 90%-110% höher stellen, und an den Ausläufern von Strängen mit viel Rückspeisung geht auch die Spannung hoch und automatisch die Kleinsteinspeiser aus.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • die Zwischenversion des KWKG-Referentenentwurfs mit Stand vom 7.7.2015 kann auf der Tagesspiegel-Website heruntergeladen werden.


    Nun etwas inhaltliche Kritik:


    Zwischen dem Zuschlag auf eingespeisten Strom und Zuschlag auf selbstverbrauchten Strom (bei energieintensiven Unternehmen soll nach wie vor eine Förderung der Eigenversorgung bestehen bleiben) gibt es eine Differenz. Das lässt sich auch anders darstellen: Es gibt nach wie vor einen KWK-Zuschlag für den erzeugten Strom und für die eingespeisten Mengen gibt es einen Zusatzzuschlag oben drauf. In den jeweiligen Leistungsklassen sieht der Aufschlag für die Netzeinspeisung gemäß Entwurf vom 7.7. wie folgt aus:


    KWK-Stromerzeugung mit Einspeisung - KWK-Stromerzeugung ohne Einspeisung= Bonus für eingespeisten Strom
    bis 50 kW : 8 ct/kW - 4 ct/kW = 4 ct/kW
    bis 250 kW : 5 ct/kW - 4 ct/kW = 1 ct/kW
    bis 2 MW : 4,4 ct/kW - 2,4 ct/kW = 2 ct/kW
    über 2 MW : 3,1 ct/kW - 1,8 ct/kW = 1,3 ct/kW


    Für den Bestandserhalt sind 1,5 ct/kWh vorgesehen. Eine KWK-Anlage produziert bei aktuellen Strompreisen (+Gaspreisen + CO2-Preisen = Cogeneration Index) bei Netzeinspeisung keine schwarzen Zahlen. Das gilt für den üblichen Preis, aber selbst wenn man sich nur die Stunden mit den höheren Preisen rauspickt, kann man nur ~0,5 ct/kWh Mehrerträge erzielen. Nicht nur Bestandsanlagen benötigen diesen Betriebszuschuss auf den eingespeisten Strom, sondern auch Anlagen, die gerade in Betrieb genommen sind. Es ist nachvollziehbar, dass dieser betriebliche Zuschuss größenabhänig ist: kleinere Anlagen haben höhere Wartungskosten und üblicherweise auch höhere Brennstoffkosten, da die eingekauften Mengen kleiner sind. Die obigen Zahlen verlaufen aber nicht gleichmäßig.


    Wenn man möchte, dass die KWK-Anlagen auch einspeisen (und nicht nur bei Objektversorgung auf den Strombedarf gedrosselt werden) dann ist nach Ablaufen der 30.000 Vbh Förderdauer der Zuschlag auf den eingespeisten Strom nach wie vor notwendig, nicht nur für die große KWK. Nicht nur der implizite Bonus für die unrentable Netzeinspeisung nach den Zahlen oben wird benötigt, auch nachdem die KWK-Anlage abgeschrieben ist und kein EK/FK verdienen muss, braucht man einen Betriebszuschuss auf die Netzeinspeisung bei allen Anlagengrößen. Ansonsten ist die politische Message ganz klar: Kleine KWK-Anlagen sollen nicht einspeisen und ihr wirtschaftliches Heil in der Objektversorgung suchen - eine Marktorientierung ist gar nicht gewollt. Ansonsten müsste man die Instrumente anders ausfeilen.


    Simpler wäre das KWKG meiner Meinung nach, wenn man es nach wie vor bei der Förderung des erzeugten Strom belässt (mittlere Spalte oben im Zahlenwerk) und der nach 30.000 Vbh ausläuft. Dieser KWK-Zuschlag ist für die Refinanzierung der Investausgabe da, die unabhängig von der Verwendung des KWK-Stroms ist. Zusätzlich wäre für alle Anlagen, unabhängig von Größe und Alter ein zweiter Zuschlag auf den eingespeisten Strom zu gewähren, den man auch noch nach Größe differenzieren müsste, so dass sich zumindest ein Nullsummenspiel für den Betreiber ergibt. Je nach wirtschaftlicher Situation (vgl. COGIX) kann man diesen Zuschlag abschmelzen, der aber prinzipiell dauerhaft zu gewären wäre. Wenn die Strompreise anziehen, würde der Zuschlag auf den eingespeisten Strom verringert werden, da die Bestandsanlage sich zu den höheren Marktpreisen wirtschaftlich selbst am Leben halten kann.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Zitat von sailor773


    Die Idee BHKW's flächendeckend als gesteuerte Mittellast-Kraftwerke einzusetzen ist zweifellos gut, aber starre Zeitvorgaben für BHKW-Laufzeiten (auch wenn sie mit Hilfe einer Atomuhr erfolgen) halte ich für einen Schritt zurück in die 70er Jahre. Zumal eine wirkliche Netzstabilisierung auf diese Weise kaum erreicht werden kann: Die stärksten Überangebots-Peaks kommen von den Windkraftwerken, und die sind nun mal überhaupt nicht von bestimmten Zeiten abhängig. Was spricht denn dagegen, BHKW's stattdessen gezielt über RSE genau dann abzuschalten, wenn tatsächlich Überangebot an EE herrscht?


    Es wurde argumentiert das es keinen Sinn macht kleine BHKWs überhaupt zu regeln. Und wenn man zu einer funktionierenden Regelung aus den 70igern zurückkehrt die einfach und Billig umzusetzen ist, ist das ja kein Fehler.


    Wenn dein 3,5 kW-BHKW heute im Winter durchläuft, kann ein 5 kW-BHKW .. 1,5-3 kW Leistung gezielt für die Netzstabilisierung einsetzen. Die Tägliche Lastkurve zeigt recht deutlich das es DEFIZITE geben wird, welche fest an die Uhrzeit gebunden sind. Und auch Überangebote aus der PV kann man gezielt mit festen Zeiten entgegnen in dem man beispielsweise eine Sperrzeit bzw. eine Vergütungssperre zu Mittag einsetzt.


    Wenn du jetzt einen RSE einsetzen willst, widerspricht das dem ursprünglichen Einwand das es zu teuer wäre überhaupt kleine BHKWs zu regeln.


    Ob übrigens die großen Überangebotspeaks aus den WKAs kommen werden hängt vom Ausbau ab. Offshore-WKA erreicht 2-2,5 fache VLh gegenüber Onshore und 5 fache VLh gegenüber der PV. 10 GW offshore entsprechen in der Energieerzeugung also 25 GW onshore oder 50 GW-PV. Ein Sturm-Peak bei offshore mit 10 GW bringt also die selbe Leistung wie 20% Erzeugung bei PV zur Mittagsstunde.

  • Es wurde argumentiert das es keinen Sinn macht kleine BHKWs überhaupt zu regeln.

    Im Moment wahrscheinlich wirklich nicht - aber wir hoffen ja, dass es zukünftig davon Millionen gibt. Dann macht es wahrscheinlich schon Sinn. Bis dahin sollten kleine BHKW's von der Vorschrift § 7 Abs. 7 KWKG befreit werden - das war ja der Ausgangspunkt dieser Diskussion.


    Und wenn man zu einer funktionierenden Regelung aus den 70igern zurückkehrt die einfach und Billig umzusetzen ist, ist das ja kein Fehler.

    Das Problem mit Zeitschaltungen ist, dass sie "dumm" sind und deshalb immer schalten, egal ob das in dem Moment sinnvoll ist oder nicht. In den 70ern gab es die Nachtstromheizungen mit Zeitschaltuhr - mit dem Ergebnis, dass alle um Punkt 22:00h abends gleichzeitig einschalteten und es in einer an sich lastschwachen Zeit einen gewaltigen Lastpeak gab. Deshalb wurden dann die RSE eingeführt. Es hat also eben nicht funktioniert.


    Die Tägliche Lastkurve zeigt recht deutlich das es DEFIZITE geben wird, welche fest an die Uhrzeit gebunden sind.

    Sieht man sich die tatsächlichen Lastkurven z.B. in https://www.ise.fraunhofer.de/…-zu-erneuerbaren-energien an, so sieht man, dass die Defizite (d.h. die Zeiten besonders hoher Residuallast) zwar an Werktagen im Sommer ziemlich regelmäßig morgens und abends auftreten, aber an Wochenenden schon nicht mehr und im Winterhalbjahr (wenn die BHKW's hauptsächlich laufen) auch werktags zu sehr viel unterschiedlicheren Zeiten. Das ist mir für eine Zeitschaltuhr bei Weitem nicht genau genug, jedenfalls nicht wenn es bessere Alternativen gibt. (Was man äußerstenfalls mit einer Zeitschaltuhr machen könnte, wäre zwischen 23:00h und 05:00h abzuschalten: Da ist der Stromverbrauch tatsächlich zu allen Jahreszeiten verlässlich niedrig.)

    Und auch Überangebote aus der PV kann man gezielt mit festen Zeiten entgegnen in dem man beispielsweise eine Sperrzeit bzw. eine Vergütungssperre zu Mittag einsetzt.

    Das würde nur im Sommerhalbjahr Sinn machen. Funktioniert bei uns übrigens jetzt schon in der Übergangszeit automatisch wegen der Solarthermie (im Sommer ist das BHKW sowieso meist aus).


    Wenn dein 3,5 kW-BHKW heute im Winter durchläuft, kann ein 5 kW-BHKW .. 1,5-3 kW Leistung gezielt für die Netzstabilisierung einsetzen.

    Also wir haben ein 1 kW BHKW (siehe Signatur). Warum? Weil wir am Eigenverbrauch interessiert sind, und dafür muss es lange laufen: Bei uns 4000 bis 4400 h im Jahr (ohne Solarthermie könnten es 5000h sein). Von den erzeugten 4000-4400 kWh gehen ca. 2800 kWh in den Eigenverbrauch, und da ist der Vorteil ca. 17 ct/kWh im Vergleich zum Bezugsstrom. Wenn wir stattdessen einen Dachs mit 5,5 kWel und 12 kWth hätten, würde er mit der von Dir vorgeschlagenen Freigabezeit von 8h täglich (die ja nur im Winterhalbjahr voll genutzt werden könnte) vielleicht maximal 1800h laufen. Zugegeben, das wäre dann mit der von Dir vorgeschlagenen Schaltung wohl meist in Zeiten, wo unser Eigenverbrauch besonders hoch ist (abends). Trotzdem hätten wir dann wahrscheinlich die Hälfte Eigenverbrauch weniger, dafür aber eine höhere Investition, höhere Wartungskosten und einen deutlich höheren Gasverbrauch. Da müsste die Einspeisevergütung bzw. der Zuschlag für Einspeisung schon ganz schön hoch sein, damit sich das rechnet. Aber OK, wenn das so wäre, müsste man in der Tat darüber nachdenken. Auch dann hielte ich aber die Zeitschaltuhr für das falsche Regelinstrument.

    Wenn du jetzt einen RSE einsetzen willst, widerspricht das dem ursprünglichen Einwand das es zu teuer wäre überhaupt kleine BHKWs zu regeln.

    Der Einwand kam so nicht von mir. Ausgangspunkt dieser Diskussion war die Regelung in § 7 Abs. 7 KWKG und meine Frage, wie das bei kleinen BHKW in der Praxis funktionieren soll. Als daraufhin der Vorschlag RSE kam, habe ich argumentiert, dass der Einsatz eines RSE für einen solchen Zweck (Ansteuerung eines zweiten Erzeugungszählers) zu teuer wäre, und dass es - wenn man schon einen RSE einbaut - gescheiter wäre, diesen gleich zur Regelung des BHKW zu nutzen. (Zugegeben: Noch gescheiter wäre es derzeit wohl, das ganze Gedöns für kleine BHKW überhaupt bleiben zu lassen. Aber dann muss § 7 Abs.7 KWKG geändert werden - siehe oben.)

    Ob übrigens die großen Überangebotspeaks aus den WKAs kommen werden hängt vom Ausbau ab. Offshore-WKA erreicht 2-2,5 fache VLh gegenüber Onshore und 5 fache VLh gegenüber der PV. 10 GW offshore entsprechen in der Energieerzeugung also 25 GW onshore oder 50 GW-PV. Ein Sturm-Peak bei offshore mit 10 GW bringt also die selbe Leistung wie 20% Erzeugung bei PV zur Mittagsstunde.

    Derzeit kommen jedenfalls die Peaks überwiegend von den WKA. Einverstanden: Offshore-Wind ist da besser, aber ob sich das jemals flächendeckend durchsetzt (derzeit jedenfalls noch die teuerste EE), muss man sehen. In den nächsten zehn Jahren aber bestimmt noch nicht.


    Dass PV-Peaks (die zu negativen Strompreisen führen) seltener sind, liegt v.a. daran, dass sie 1) überhaupt nur im Sommerhalbjahr auftreten können und 2) die maximale Leistung der PV-Anlagen immer zu einer Zeit stattfindet, wo insgesamt auch der meiste Strom gebraucht wird (nämlich zwischen 10:00h und 16:00h). Dadurch wird stets ein Teil des Peaks schon durch den Verbrauch abgefangen. Windspitzen treten dagegen zu jeder beliebigen Zeit auf, d.h. beispielsweise mit 33% Wahrscheinlichkeit zwischen 22:00h und 06:00h, wo der Stromverbrauch nur halb so hoch ist wie zu den Zeiten, in denen PV-Peaks auftreten können.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Dass PV-Peaks (die zu negativen Strompreisen führen) seltener sind, liegt v.a. daran, dass sie 1) überhaupt nur im Sommerhalbjahr auftreten können und 2) die maximale Leistung der PV-Anlagen immer zu einer Zeit stattfindet, wo insgesamt auch der meiste Strom gebraucht wird (nämlich zwischen 10:00h und 16:00h). Dadurch wird stets ein Teil des Peaks schon durch den Verbrauch abgefangen. Windspitzen treten dagegen zu jeder beliebigen Zeit auf, d.h. beispielsweise mit 33% Wahrscheinlichkeit zwischen 22:00h und 06:00h, wo der Stromverbrauch nur halb so hoch ist wie zu den Zeiten, in denen PV-Peaks auftreten können.


    Negative Strompreise treten aktuell bei wenig Last am Wochenende und viel Windertrag auf, typischerweise in den Stunden nach Mitternacht bis frühmorgends.


    Die §7(7)-Regelung wird aus meiner Sicht noch nachkorrigiert. Die Beihilfeleitlinie der KOM lässt das zu:
    "(125) The conditions established in paragraph (124) do not apply to installations with an installed electricity capacity of less than 500 kW or demonstration projects, except for electricity from wind energy where an installed electricity capacity of 3 MW or 3 generation units applies."


    Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, diese Anforderung an die Direktvermarktungspflicht zu koppeln, die momentan bei 100 kW festgelegt wurde. Aufgrund der wenigen Überschussmengen bei einem 100 kW-BHKW, die üblicherweise nicht in Volleinspeisung betrieben werden, sondern für die Objektversorgung eingerichtet wurde, wage ich zu bezweifeln, dass Händler gerne zu geringen Transaktionskosten die geringen Mengen mit in ihr BK-Portfolio einbinden. Daher sehe ich es im Sinne einer aufwandsarmen Verwaltung von kleinen KWK-Anlagen als zielführend an, die 100 kW-Grenze (incl. einer noch einzuführenden Grenze für die Negative-Preis-Regel) anzuheben. Freiwillig kann ja jeder auch kleinere KWK-Betreiber sich für eine Direktvermarktung entschließen, sofern eine optimierte Vermarktung Mehrerträge bringt.


    Die Kritik an einer sprunghaften Vergütungsänderung besteht nach wie vor, und dass so kumulierte Schad-Effekte insbesondere mit der WEA-Vermarktung entstehen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Die §7(7)-Regelung wird aus meiner Sicht noch nachkorrigiert.

    Na hoffen wir das Beste. Vielleicht liest ja einer aus der Regierung hier mit? :S


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Na hoffen wir das Beste. Vielleicht liest ja einer aus der Regierung hier mit?


    Um ganz sicher zu gehen, kannst Du deine Bedenken nicht nur hier im Forum formulieren, sondern auch auf eine Seite Papier schreiben und sie ans BMWi schicken, z.Hd. von Herrn Bundesminister Gabriel. Das sollte dann in einer gut organisierten Bürokratie an die entsprechende Stelle weitergegeben werden. Wenn ich richtig informiert bin (siehe Organigramm BMWi), dann ist die Chain of Command in KWK-Dingen wie folgt.


    - Gabriel, Bundesminister
    - Baake, Staatssekretär
    - Dr. Rid, Abteilungsleiter
    - Stopper, Referatsleiter


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Zitat:
    Dass PV-Peaks (die zu negativen Strompreisen führen) seltener sind, liegt v.a. daran, dass sie 1) überhaupt nur im Sommerhalbjahr auftreten können und 2) die maximale Leistung der PV-Anlagen immer zu einer Zeit stattfindet, wo insgesamt auch der meiste Strom gebraucht wird (nämlich zwischen 10:00h und 16:00h).


    Nein. Das liegt daran das heute WKAs etwa doppelt soviel Energie liefern bei gleicher Leistung. Die Installierte Leistung aber etwa gleich groß ist. Würde man PV und WKA also vergleichen wollen, müsste man 40 GW WKA und 80 GW PV in Relation setzen.


    Übrigens lag am 2.8. (Wochenende) der Verbrauch im 21.00 Uhr höher als am Mittag. Das *Immer* kann man streichen.
    Maxima in der PV-Leistung sind immer Sommer eher unwahrscheinlich. Hohe Temperaturen stehen dem entgegen. Frühjahr und Herbst sind wahrscheinlicher. Der Sommer bringt hohere Sonnebnscheinstunden aber nicht zwingend höhere Leistungen.


    Bei einer Installierten Leistung von 200 GW PV und bei zusätzlichen 200 GW WKA entspricht das etwa 600 TWh bzw. dem Heutigen Jahresstromverbrauch. Das man im Verhältnis 1:1 installiert ist aber nirgends festgeschrieben.


    Die Dumme Zeitschaltuhr bei kleinen BHKWs reduziert den Aufwand und beträffe nur geringe Leistungen und Energiemengen. Aber es ist eben kein Grund diese aus den
    Regelungen herauszunehmen.


    Deine persönliche Auslegung der BHKWs ist den aktuelle Rahmenbedingungen geschuldet. Das ist deine Schlussfolgerung, aber die Dummheit liegt eben in den Rahmenbedingungen.


  • Nein. Das liegt daran das heute WKAs etwa doppelt soviel Energie liefern bei gleicher Leistung. Die Installierte Leistung aber etwa gleich groß ist. Würde man PV und WKA also vergleichen wollen, müsste man 40 GW WKA und 80 GW PV in Relation setzen.


    Negative Strompreise korrelieren mit niedrigere Restlast. Restlast ist Verbraucherlast abzüglich nicht steuerbare Einspeisungen aus Wind- und Solarenergie und wird durch disponible Erzeugungsanlagen gedeckt. Niedrige Restlast bekommt man also entweder mit hoher EE-Einspeisung oder niedriger Verbraucherlast hin (oder beidem). Eine generelle Regel ist die, dass tagsüber mehr Strom verbraucht wird wie nachts. Ausserdem ist der PV-Etrag am Tag höher als nachts. Der Tageszyklus von Wind ist eher schwach ausgeprägt, d.h. ein Sturmtief zieht auch nachts über die Lande. Hieraus lässt sich schon ableiten, das momentan eher die Einspeisung von Windenergieanlagen mit negativen Preisen korrelieren. Preisperioden mit negativen Preisen waren überwiegend zwischen Mitternacht und den frühen Morgenstunden zu finden. Es gibt auch schwachlastige Tage am Wochenende mit viel Sonnenschein, dies ist aber (noch) selten.


    Und nein, es kommt auf die installierte Leistung an, ob die Strompreisnadel in den negativen Bereich ausschlägt, weniger auf die Volllaststunden. Eine eine hohe Vbh-Zahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, das man auch mal eine Zeit mit niedriger Verbraucherlast erwischt, aber wichtiger ist P_max. Im Endeffekt kommen negative Preise von Kraftwerken, die wegen hoher An- und Abfahrkosten nicht komplett runterfahren, sondern ein paar Stunden lieber durchfahren und dann bereit sind, in dieser Zeit negative Preise für den erzeugten Strom zu bezahlen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Dass PV-Peaks (die zu negativen Strompreisen führen) seltener sind, liegt v.a. daran, dass sie 1) überhaupt nur im Sommerhalbjahr auftreten können und 2) die maximale Leistung der PV-Anlagen immer zu einer Zeit stattfindet, wo insgesamt auch der meiste Strom gebraucht wird (nämlich zwischen 10:00h und 16:00h).


    Nein. Das liegt daran das heute WKAs etwa doppelt soviel Energie liefern bei gleicher Leistung. Die Installierte Leistung aber etwa gleich groß ist. Würde man PV und WKA also vergleichen wollen, müsste man 40 GW WKA und 80 GW PV in Relation setzen.

    Das Auftreten von Peaks hängt ausschließlich von der installierten Leistung ab. Mit der gelieferten Arbeit (=Energie) hat das absolut nichts zu tun. Aber selbst wenn Du Recht hättest, wäre das vollkommen egal: Fakt ist, dass unter den heutigen Gegebenheiten Leistungs-Peaks fast ausschließlich durch Windkraft verursacht werden, und dass deshalb fest eingestellte Abschaltzeiten für BHKW's nur wenig zur Netzstabilität beitragen würden. Wenn Dir meine Begründung nicht einleuchtet, musst Du Dir eben eine andere ausdenken, aber an den Fakten ändert das nichts.


    Wertet man die ISE-Daten (https://www.energy-charts.de/price_de.htm ) für 2015 aus, so zeigt sich, dass wir seit Jahresanfang 17mal für längere Zeit (mindestens eine Stunde) Null- oder negative Strompreise hatten (insgesamt für ca. 79 Stunden). Davon waren 13 Ereignisse (55h) ausschließlich durch Wind verursacht. Bei 4 Ereignissen (24h) lag sowohl die Wind- als auch die PV-Leistung über 10 GW. Bei drei davon war die PV-Leistung höher als die Windleistung, aber kein einziges Ereignis fand bei Windleistungen unter 13 GW statt. Fazit: Für das Auftreten von Peaks ist immer Wind verantwortlich, wobei etwa ein Drittel davon zusätzlich durch PV verursacht bzw. verstärkt wird. Dagegen gab es 2015 keinen einzigen Fall, wo negative Strompreise nur durch PV verursacht wurden.


    Meine These war weiter, dass Leistungsspitzen bei PV (weil sie nur tagsüber bei hohem Strombedarf auftreten können) weitaus seltener zu Netzüberlastungen führen als Leistungsspitzen gleicher Höhe bei Windkraft (weil diese zu jeder Tageszeit auftreten, davon 30% nachts bei Schwachlast).


    Die installierte Leistung sowohl für Wind wie PV liegt bei knapp unter 40 GW. Beides wird natürlich nie erreicht. Aber zählt man die Tage, wo zumindest die Hälfte dieser Leistung (20 GW) erreicht wurde, so waren es 2015 bei Wind 35 Tage, bei PV mehr als das Doppelte (77 Tage). Diese Verteilung liegt natürlich am Messzeitpunkt Anfang September (übers ganze Jahr wäre es wahrscheinlich etwa ausgeglichen). Entscheidend ist aber: Von den 35 Tagen mit Windleistung >20 GW traten immerhin an 10 Tagen (knapp ein Drittel) negative Strompreise auf - meist natürlich nachts. Von den 77 Tagen mit PV-Leistung >20 GW waren es dagegen nur vier Tage (d.h. 5%). Will heißen: Leistungsspitzen >20 GW führen bei Wind sechsmal häufiger zu negativen Strompreisen als Leistungsspitzen >20 GW bei PV.


    Quod erat demonstrandum.


    Übrigens lag am 2.8. (Wochenende) der Verbrauch im 21.00 Uhr höher als am Mittag. Das *Immer* kann man streichen.

    Ich weiß nicht wie Du darauf kommst, aber die Fakten liegen offenbar anders (siehe Datei im Anhang): Stromverbrauch am 02.08. um 13:00h ca. 42 GW, um 21:00h ca. 37 GW. (Würde man den Export mitrechnen, wäre der Unterschied zugunsten Mittag sogar noch größer.)


    Zur Erinnerung: Ich sprach vom Sommerhalbjahr (weil PV-Peaks nur zwischen Ende März und Ende September auftreten). Du kannst das gerne für alle Tage im Sommerhalbjahr verproben, sowohl für 2015 als auch für 2014. Da war es immer so. Ich will aber gerne konzedieren, dass es in 1-2% der Fälle auch mal anders sein kann - also sagen wir "so gut wie immer". OK?


    Richtig ist, dass der Mittagspeak beim Stromverbrauch an Wochenenden deutlich schwächer ausgeprägt ist als an Werktagen. Deswegen waren in 2015 die vier Fälle, wo PV(+Wind) zu negativen Strompreisen geführt haben, alle an Sonntagen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sie viel seltener waren als die rein Wind-induzierten Ereignisse (die auch, mit Ausnahme des 30.07., alle an Wochenenden oder Ferientagen stattgefunden haben).


    Maxima in der PV-Leistung sind immer Sommer eher unwahrscheinlich. Hohe Temperaturen stehen dem entgegen. Frühjahr und Herbst sind wahrscheinlicher. Der Sommer bringt hohere Sonnebnscheinstunden aber nicht zwingend höhere Leistungen.

    Du hast keine PV-Anlage, oder? Richtig ist, dass hohe Temperaturen den Wirkungsgrad von PV-Anlagen vermindern. Das wird aber in den Sommermonaten durch die weit höhere Einstrahlung überkompensiert. Beispielsweise gab es 2015 in den besonders heißen (und sonnigen) Monaten Juli und August ebenso viele Tage mit PV-Leistung >20 GW wie im Rest des Jahres zusammengenommen.


    Die Dumme Zeitschaltuhr bei kleinen BHKWs reduziert den Aufwand und beträffe nur geringe Leistungen und Energiemengen. Aber es ist eben kein Grund diese aus den Regelungen herauszunehmen.

    Erstens: Die Regelung in § 7 Abs. 7 KWKG betrifft die (Nicht-)Leistung des KWK-Zuschlags zum Zeitpunkt negativer Strompreise. Wir sind uns ja hoffentlich einig, dass dies mit einer Zeitschaltuhr nicht leistbar ist, da negative Strompreise zu jeder Tages- und Nachtzeit auftreten können (zugegeben nachts und am Wochenende häufiger, aber eben nicht ausschließlich). Andere Alternativen wären zu aufwändig. Deswegen ist die Forderung, kleine Anlagen aus der Regelung §7 (7) KWKG herauszunehmen, m.E. berechtigt.


    Zweitens: Wie oben gezeigt, könnte eine BHKW-Zwangsabschaltung über Zeitschaltuhr mit den von Dir vorgeschlagenen 8h Laufzeit pro Tag nur zufällig netzstabilisierend wirken. Eine höhere "Treffergenauigkeit" wäre erreichbar, wenn die Abschaltung ausschließlich nachts zwischen 23:00h und 05:00h stattfände (d.h. 18 h Laufzeit pro Tag wären freigegeben). Aber: Wenn es einmal so viele kleine BHKW's gibt, dass deren Leistung netzrelevant wird, wäre es sinnvoller, diese im Winter normalerweise auch nachts durchfahren zu lassen und nur abzuschalten, wenn das wegen hoher Windstrom-Leistung tatsächlich notwendig ist. Stattdessen sollte man Braunkohlekraftwerke stilllegen, bei denen das nicht möglich ist - weder mit noch ohne Zeitschaltuhr. Alle bisherigen Fälle negativer Strompreise wurden ja eigentlich nicht durch EE (weder Wind noch PV) verursacht, sondern ausnahmslos dadurch, dass die Leistung von KKW und BKKW sich bei EE-Peakleistungen nicht ausreichend zurückfahren ließ.


    Drittens: Bevor eine Einbeziehung kleiner BHKW's in die Netzstabilisierung eines Tages sinnvoll wird (wegen einer dann hoffentlich viel größeren Zahl solcher BHKW's), sind sicherlich auch flächendeckend Smart Meter eingeführt. Dann ist es m.E. ohne jeglichen Zusatzaufwand möglich, zumindest neue BHKW's als "Schwarmkraftwerke" zu fahren - reine Software-Sache.


    Deine persönliche Auslegung der BHKWs ist den aktuelle Rahmenbedingungen geschuldet. Das ist deine Schlussfolgerung, aber die Dummheit liegt eben in den Rahmenbedingungen.

    Einverstanden. An der Verbesserung dieser Rahmenbedingungen (im Sinne einer Optimierung für Volkswirtschaft und Klimaschutz) sollten wir arbeiten - Leute wie Gunnar tun das ja schon.



    Gruß, Sailor

    Dateien

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Zitat: Negative Strompreise korrelieren mit niedrigere Restlast.


    Falsch. Negative Strompreise korrellieren mit falschen Prognosen. Negative Preise bedeuten im Moment das die konventionellen Erzeuger Verluste machen. Das versucht man mit besseren Prognosen zu verhindern und mit Export. Im Moment sind Negative Strompreise kein Strukturelles Problem. Das werden sie erst, wenn sie auf die EEs zurückschlagen. Nur verhindert das das EEG, weil es eben die Fehler nicht auf die Erzeuger umlegt. Der aktuelle Ansatz des EEG würde selbst bei 120 % EEs den meisten EE*ler eine Vergütung garantieren. Dort muss man ansetzen. Der EE*ler muss langfristig gezwungen werden seine Erzeugung bzw. seine Einspeisung zu regeln - zum Beispiel über Akkus. Oder der Netzbetreiber ist gezwungen die Akkus zu betreiben, um den Überschuss zu verwerten. Liegt die Verantwortung beim EE*ler wird er Maßnahmen ergreifen. Schiebt man es auf den Netzbetreiber wird es zigfach teurer.

  • Maxima in der PV-Leistung sind immer Sommer eher unwahrscheinlich. Hohe Temperaturen stehen dem entgegen. Frühjahr und Herbst sind wahrscheinlicher. Der Sommer bringt hohere Sonnenscheinstunden aber nicht zwingend höhere Leistungen.


    Du hast keine PV-Anlage, oder? Richtig ist, dass hohe Temperaturen den Wirkungsgrad von PV-Anlagen vermindern. Das wird aber in den Sommermonaten durch die weit höhere Einstrahlung überkompensiert. Beispielsweise gab es 2015 in den besonders heißen (und sonnigen) Monaten Juli und August ebenso viele Tage mit PV-Leistung >20 GW wie im Rest des Jahres zusammengenommen.


    Was soll das eigentlich. Ich habe erwähnt das die Sonnenscheinstunden höher sind, aber eingeschränkt das das nicht zu höheren Leistungen führt. Deine Gegendarstellung widerlegt das nicht und trotzdem, kommt eine defakto Persönlicher Angriff der das impliziert.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaik_in_Deutschland
    Am 21. April 2015 von 13:15 bis 13:30 wurde die höchste Leistung von 25,9 Gigawatt in Deutschland erreicht.