Gunnar, das sind alles klasse Ideen für große Anlagen. In Deinem Papier zur Flexibilisierung schreibst Du selbst, dass die von Dir empfohlenen Maßnahmen nur bei Anlagen >50 kW mit registrierender Lastgangmessung sinnvoll sind. Kein Einwand.
Bei den kleineren Anlagen rechtfertigt aber der Effekt den technischen Aufwand nicht. Solche Anlagen sollte man einstweilen ganz in Ruhe lassen, d.h. in § 7 Abs. 7 KWKG eine Ausnahme z.B. für Anlagen bis 50 kW einführen. (EU-konform wäre das ja offensichtlich.)
Nebenbei bemerkt ist das EEG wie auch das KWKG nach der deutschen Rechtsauffassung keine Beihilfe, sondern eine Preisregulierung. Allein aus Gründen der Vorsicht lässt die Bundesregierung die beiden Gesetze bei der Kommission notifizieren, damit bei einem unterschiedlichen Richterspruch (das bekannte Urteil ist das Preussen Elektra Urteil des EuGH von 1998, das einen Einspeisetarif nicht als Beihilfe erklärt hat) nicht das ganze System juristisch auseinander fällt. Aus meiner Sicht wäre es vollkommen ausreichend, wenn man die Grenze von 500 kW gemäß den Leitlinien einsetzt und auch eine verpflichtende Direktvermarktung erst bei 500 kW einsetzt, freiwillig geht natürlich eine Direktvermartung bei jeder beliebigen Anlagengröße. Die steht momentan noch bei 100 kW im Entwurf, aber de fakto sind es meist nur Reststrommengen bei einem BHKW, das überwiegend in Unternehmen zur Objektversorgung eingesetzt weden, und eben keine Volleinspeisung. Welcher Direktvermarkter reisst sich also um 10-20 kW Überstrommengen zu welchen Transaktionskosten?
Zurück zu den Kleinstanlagen (die Mini-KWK bis 50 kW wird nach EED - Energie-Effizienz-Direktive so genannt), hier wäre aus meiner Sicht durchaus Flexibilisierungsanreize einzubauen: nicht komplexe Steuerungsmechanismen über Direktvermarkter oder Preissignale, wo man sich erstmal auf ein Daten-Protokoll einigen muss, sondern simple Regler, die auf Frequenz und Spannung reagieren. Der BHKW-Regler ist schon da, die Netzsensoren sind schon da, man muss sie lediglich verknüpfen. Wenn man das transaktionskostenminimierend als SDL-Bonus einrichtet, dann ist das auch nicht verpflichtend, sondern nur die Hersteller, die das können und wollen, bauen so eine Funktion in ihre Geräte ein (siehe S. 15). Und der Effekt selbst von nur ein paar Mini-BHKWs kann in einem NS-Strang durchaus merkbar sein: Das R/X-Verhältnis in der Leitung, d.h. viel ohmscher Widerstand bei wenig Induktivität auf der Leitunge, bewirkt dass Wirkleistung die Spannung beeinflusst. Wenn nun an einem sonnigen Herbsttag, die PV hohe Erträge hat, würde die Mini-KWK mittags eine Pause machen und den Wärmespeicher erst am Nachmittag / Abend wieder auffüllen. Diese Vergleichmäßigung bringt im Verteilnetz schon einiges - hängt natürlich davon ab, wie hoch die Mini-KWK-Dichten und PV-Dichten sind.
ZitatWenn man aber auch die kleinen BHKW's zur Netzentlastung heranziehen will, ist m.E. für das individuelle Gerät eine automatische, "harte" Abregelung über RSE völlig ausreichend:
Rundsteueranlagen (engl. ripple control) sind bei den Mikros spezifisch gesehen relativ teuer und werden als Netzschutzmaßnahme nur selten gebraucht. Für Kleinst-PV- und auch Kleinst-KWK-Anlagen vertrete ich die Ansicht, dass man im Fall eines extremen Netznotfalls, wenn man nicht nur die größeren Erzeuger vom Netz trennen muss, sondern auch die kleineren, diese Anlagen auch so ausbekommt: über den Überspannungsschutz. Einfach am Leistungstrafo den Sollwert der sekundären Spannung (z.B. U_nenn 20 kW) ein paar Prozent innerhalb des zulässigen Bereichs von 90%-110% höher stellen, und an den Ausläufern von Strängen mit viel Rückspeisung geht auch die Spannung hoch und automatisch die Kleinsteinspeiser aus.
Gruß,
Gunnar